Glossar
Begriffe kurz erklärt, je mit Vorschrift oder Quelle.
Investieren: Investitionsabzugsbetrag (IAB)
- Investitionsabzugsbetrag (IAB)
- Abzug von bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens vor der Anschaffung, unter den Voraussetzungen des § 7g EStG. Er verschiebt Steuer in spätere Jahre; über die Nutzungsdauer werden insgesamt die Anschaffungskosten abgezogen. (§ 7g Abs. 1, 2 EStG)
Zu diesen Zahlen
Verschiebung, keine dauerhafte Minderung: Über die Nutzungsdauer werden insgesamt 100 % der Anschaffungskosten abgezogen, nicht mehr. Wie sich die Steuer insgesamt ändert, hängt von den Steuersätzen der einzelnen Jahre ab. Voraussetzungen unter anderem: Gewinnermittlung nach § 4 oder § 5 EStG, Gewinn des Betriebs im Abzugsjahr höchstens 200.000 €, abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut, fristgerechte Anschaffung, Vermietung oder mindestens 90 % betriebliche Nutzung bis Ende des Folgejahres. Fehlt eine Voraussetzung, entfällt der Abzug; Nachforderungen werden verzinst. § 15b EStG kann den Verlustausgleich sperren.
- Abzugsjahr
- Das Wirtschaftsjahr, in dem der IAB gewinnmindernd abgezogen wird. Von ihm aus laufen Investitionsfrist und Zinslauf. (§ 7g Abs. 1, 3 EStG)
- Investitionsfrist
- Zeitraum bis zum Ende des dritten Wirtschaftsjahres nach dem Abzugsjahr, in dem angeschafft werden muss. Sie läuft nach vorn. (§ 7g Abs. 3 S. 1 EStG)
- Hinzurechnung
- Im Jahr der Anschaffung kann der IAB dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden, höchstens mit 50 % der tatsächlichen Kosten. Unterbleibt die Hinzurechnung bis zum Fristende, wird der IAB rückgängig gemacht. (§ 7g Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 1 EStG)
Zu diesen Zahlen
Verschiebung, keine dauerhafte Minderung: Über die Nutzungsdauer werden insgesamt 100 % der Anschaffungskosten abgezogen, nicht mehr. Wie sich die Steuer insgesamt ändert, hängt von den Steuersätzen der einzelnen Jahre ab. Voraussetzungen unter anderem: Gewinnermittlung nach § 4 oder § 5 EStG, Gewinn des Betriebs im Abzugsjahr höchstens 200.000 €, abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut, fristgerechte Anschaffung, Vermietung oder mindestens 90 % betriebliche Nutzung bis Ende des Folgejahres. Fehlt eine Voraussetzung, entfällt der Abzug; Nachforderungen werden verzinst. § 15b EStG kann den Verlustausgleich sperren.
- Herabsetzung
- Minderung der Anschaffungskosten um bis zu 50 %, höchstens um die Hinzurechnung, im Anschaffungsjahr; die Abschreibungen berechnen sich von der herabgesetzten Basis. (§ 7g Abs. 2 S. 3 EStG)
Zu diesen Zahlen
Verschiebung, keine dauerhafte Minderung: Über die Nutzungsdauer werden insgesamt 100 % der Anschaffungskosten abgezogen, nicht mehr. Wie sich die Steuer insgesamt ändert, hängt von den Steuersätzen der einzelnen Jahre ab. Voraussetzungen unter anderem: Gewinnermittlung nach § 4 oder § 5 EStG, Gewinn des Betriebs im Abzugsjahr höchstens 200.000 €, abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut, fristgerechte Anschaffung, Vermietung oder mindestens 90 % betriebliche Nutzung bis Ende des Folgejahres. Fehlt eine Voraussetzung, entfällt der Abzug; Nachforderungen werden verzinst. § 15b EStG kann den Verlustausgleich sperren.
- Sonderabschreibung (§ 7g)
- Zusätzliche Abschreibung von insgesamt bis zu 40 %, verteilbar auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre, für Anschaffungen nach dem 31.12.2023, mit eigenen Voraussetzungen. (§ 7g Abs. 5, 6; § 52 Abs. 16 S. 6 EStG)
Zu diesen Zahlen
Verschiebung, keine dauerhafte Minderung: Über die Nutzungsdauer werden insgesamt 100 % der Anschaffungskosten abgezogen, nicht mehr. Wie sich die Steuer insgesamt ändert, hängt von den Steuersätzen der einzelnen Jahre ab. Voraussetzungen unter anderem: Gewinnermittlung nach § 4 oder § 5 EStG, Gewinn des Betriebs im Abzugsjahr höchstens 200.000 €, abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut, fristgerechte Anschaffung, Vermietung oder mindestens 90 % betriebliche Nutzung bis Ende des Folgejahres. Fehlt eine Voraussetzung, entfällt der Abzug; Nachforderungen werden verzinst. § 15b EStG kann den Verlustausgleich sperren.
- Degressive AfA
- Abschreibung vom Restwert mit höchstens dem 3-Fachen des linearen Satzes und höchstens 30 %, für bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffung vom 01.07.2025 bis 31.12.2027. (§ 7 Abs. 2 EStG)
Zu diesen Zahlen
Verschiebung, keine dauerhafte Minderung: Über die Nutzungsdauer werden insgesamt 100 % der Anschaffungskosten abgezogen, nicht mehr. Wie sich die Steuer insgesamt ändert, hängt von den Steuersätzen der einzelnen Jahre ab. Voraussetzungen unter anderem: Gewinnermittlung nach § 4 oder § 5 EStG, Gewinn des Betriebs im Abzugsjahr höchstens 200.000 €, abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut, fristgerechte Anschaffung, Vermietung oder mindestens 90 % betriebliche Nutzung bis Ende des Folgejahres. Fehlt eine Voraussetzung, entfällt der Abzug; Nachforderungen werden verzinst. § 15b EStG kann den Verlustausgleich sperren.
- Rückgängigmachung
- Wird nicht fristgerecht angeschafft und hinzugerechnet, wird der Abzug im Abzugsjahr rückgängig gemacht. Wird die Nutzungsbedingung nach der Anschaffung verletzt, werden Hinzurechnung und Herabsetzung im Anschaffungsjahr rückgängig gemacht; der IAB ist dann wieder offen. Entsteht eine Nachforderung, wird sie verzinst. (§ 7g Abs. 3 S. 1, Abs. 4 S. 1 EStG; §§ 233a, 238 AO)
- Anschaffung (Zeitpunkt)
- Jahr der Anschaffung ist das Jahr der Lieferung. (§ 9a EStDV)
- Betriebsbindung
- Ein IAB gilt nur für eine Anschaffung in dem Betrieb, in dem er gebildet wurde. (§ 7g Abs. 1 S. 1 EStG; BMF 15.06.2022 Rn. 45)
- Steuerstundungsmodell
- Modellhafte Gestaltung, bei der ein vorgefertigtes Konzept die Möglichkeit bieten soll, zumindest in der Anfangsphase Verluste mit übrigen Einkünften zu verrechnen; solche Verluste mindern nach § 15b EStG nur spätere Einkünfte aus derselben Einkunftsquelle. Die Regel ist nur anzuwenden, wenn die prognostizierten Anfangsverluste 10 % des eingesetzten Kapitals übersteigen. (§ 15b Abs. 1–3 EStG; BFH IV R 14/23)
Zu diesen Zahlen
Verschiebung, keine dauerhafte Minderung: Über die Nutzungsdauer werden insgesamt 100 % der Anschaffungskosten abgezogen, nicht mehr. Wie sich die Steuer insgesamt ändert, hängt von den Steuersätzen der einzelnen Jahre ab. Voraussetzungen unter anderem: Gewinnermittlung nach § 4 oder § 5 EStG, Gewinn des Betriebs im Abzugsjahr höchstens 200.000 €, abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut, fristgerechte Anschaffung, Vermietung oder mindestens 90 % betriebliche Nutzung bis Ende des Folgejahres. Fehlt eine Voraussetzung, entfällt der Abzug; Nachforderungen werden verzinst. § 15b EStG kann den Verlustausgleich sperren.
- Steuerverschiebung
- Zeitliche Verschiebung einer Steuerlast in spätere Jahre, ohne dass sich die Summe der Abzüge ändert. Nicht zu verwechseln mit der Stundung durch das Finanzamt nach § 222 AO. (§ 7g Abs. 2 S. 3 EStG; § 222 AO)
- Hilfeleistung in Steuersachen
- Tätigkeit in fremden Steuerangelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert; geschäftsmäßig nur Befugten erlaubt, etwa Steuerberatern. (§§ 2, 3, 5 StBerG)
- Verbindliche Auskunft
- Auskunft des Finanzamts auf Antrag und gegen Gebühr über die steuerliche Beurteilung eines genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalts. (§ 89 Abs. 2, 3 AO)
Stand der Rechtslage: 24.09.2026
Photovoltaik
Leistung und Ertrag
- kWp (Kilowatt peak)
- Nennleistung einer Photovoltaikanlage: die Gleichstromleistung aller Module unter Standard-Testbedingungen, 1 kWp sind 1.000 Wp. kWp beschreibt eine Leistung, keine Strommenge; wie viel Strom eine Anlage im Jahr liefert, zeigt der spezifische Ertrag.Quellen: Fraunhofer ISE, Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Fassung 20.08.2026, Abschn. 28.1; PVGIS-Handbuch, „Installed peak power“Siehe auch: Wp (Watt peak), Standard-Testbedingungen (STC), Spezifischer Ertrag (kWh/kWp), kWh (Kilowattstunde). Mehr: Standort-Ertrag. Artikel: Wie viel kWp brauche ich? PV-Größe 2026 und 2027.
- Wp (Watt peak)
- Nennleistung eines einzelnen Solarmoduls unter Standard-Testbedingungen, wie sie der Hersteller im Datenblatt angibt. Die Summe der Modulleistungen ergibt die Anlagenleistung in kWp.Quellen: PVGIS-Handbuch, „Installed peak power“; Fraunhofer ISE, Aktuelle Fakten zur Photovoltaik, Abschn. 28.1Siehe auch: kWp (Kilowatt peak), Standard-Testbedingungen (STC). Mehr: Planung und Kosten.
- kWh (Kilowattstunde)
- Maß für eine Energiemenge: Leistung mal Zeit; ein Kilowatt Leistung über eine Stunde ergibt eine Kilowattstunde. In kWh werden Stromertrag, Verbrauch, Einspeisung und die Kapazität von Speichern angegeben.Quellen: Solarcity Berlin, Energielexikon „Peakleistung“; Solarcity Berlin, Energielexikon „Stromspeicher“Siehe auch: kWp (Kilowatt peak), Spezifischer Ertrag (kWh/kWp), Nutzbare Kapazität. Artikel: Wie viel kWp brauche ich? PV-Größe 2026 und 2027.
- Spezifischer Ertrag (kWh/kWp)
- Stromertrag einer Anlage in einem Zeitraum, meist einem Jahr, geteilt durch ihre Leistung; so lassen sich Anlagen verschiedener Größe und Standorte vergleichen. Für ein Süddach mit 35° Neigung in Stade berechnet PVGIS rund 980 kWh je kWp im Jahr (Standardwert 14 % Systemverluste).Quellen: Fraunhofer ISE, Aktuelle Fakten zur Photovoltaik, Abschn. 28.1; PVGIS 5.3, PVcalc Stade 53,60° N / 9,47° O, Süd 35°, Abfrage 24.09.2026Siehe auch: kWp (Kilowatt peak), Jahresschwankung (SD), Systemverluste, Globalstrahlung. Mehr: Standort-Ertrag.
- Globalstrahlung
- Gesamte Sonnenstrahlung, die am Boden auf eine waagerechte Fläche trifft: direkte Strahlung plus gestreutes Himmelslicht, angegeben als Summe in kWh/m². Sie ist eine wichtige Eingangsgröße für den Ertrag von Photovoltaikanlagen.Quellen: Deutscher Wetterdienst, Glossar „Globalstrahlung“; Deutscher Wetterdienst, „Die Globalstrahlung“; DWD Climate Data Center, Jahressummen der GlobalstrahlungSiehe auch: Sonnenscheindauer, Spezifischer Ertrag (kWh/kWp), Neigung. Mehr: Standort-Ertrag.
- Sonnenscheindauer
- Zeit, in der an einem Ort direkte Sonnenstrahlung ankommt, angegeben in Stunden. Sie ist nicht dasselbe wie die Globalstrahlung: Für den Ertrag zählt die gesamte eingestrahlte Energie, auch das gestreute Himmelslicht.Quellen: Deutscher Wetterdienst, Glossar „Sonnenscheindauer“; Deutscher Wetterdienst, „Die Globalstrahlung“Siehe auch: Globalstrahlung. Mehr: Standort-Ertrag.
- Performance Ratio (PR)
- Verhältnis zwischen dem tatsächlichen Wechselstromertrag einer Anlage und dem Ertrag, den ihre Module bei Nennwirkungsgrad aus der eingestrahlten Energie liefern würden; sie fasst die Verluste im Betrieb zusammen. Neue, sorgfältig geplante Anlagen erreichen laut Fraunhofer ISE Jahreswerte zwischen 80 und 90 %.Quellen: Fraunhofer ISE, Aktuelle Fakten zur Photovoltaik, Abschn. 28.1Siehe auch: Systemverluste, Modulwirkungsgrad, Monitoring. Mehr: Standort-Ertrag.
- Systemverluste
- Alle Verluste, durch die weniger Strom ins Netz gelangt, als die Module erzeugen, etwa in Kabeln und Wechselrichter, durch Verschmutzung, Schnee oder Alterung. Der Ertragsrechner PVGIS der EU-Kommission setzt dafür standardmäßig 14 % an.Quellen: PVGIS-Handbuch, „System loss“Siehe auch: Performance Ratio (PR), Degradation, Wechselrichter. Mehr: Standort-Ertrag.
- Standard-Testbedingungen (STC)
- Genormte Laborbedingungen, unter denen Nennleistung und Wirkungsgrad eines Moduls bestimmt werden: 1.000 W/m² senkrechte Einstrahlung, 25 °C Modultemperatur und ein festgelegtes Lichtspektrum. Im Betrieb weichen die Bedingungen meist deutlich davon ab, der STC-Wirkungsgrad wird daher häufig unterschritten.Quellen: Fraunhofer ISE, Aktuelle Fakten zur Photovoltaik, Abschn. 28.1; Fraunhofer ISE und TÜV Rheinland, Leitfaden Brandrisiko in PV-Anlagen, 2. Aufl. 07/2015, Abschn. 1.3 (DIN EN 60904-1)Siehe auch: Wp (Watt peak), NMOT (Nennbetriebstemperatur des Moduls), Modulwirkungsgrad.
- NMOT (Nennbetriebstemperatur des Moduls)
- Temperatur, die ein Modul unter festgelegten Umgebungs- und Montagebedingungen im Betrieb erreicht (Nominal Module Operating Temperature); neben der STC-Leistung wird oft eine Leistung bei NMOT angegeben. Das Messverfahren regelt heute IEC 61853-2, seit 2021 nicht mehr IEC 61215.Quellen: IEC 61853-2:2026, Kurzbeschreibung; IEC 61215-1:2021, Kurzbeschreibung, Änderung hSiehe auch: Standard-Testbedingungen (STC), Temperaturkoeffizient.
- Jahresschwankung (SD)
- Standardabweichung des Jahresertrags von Jahr zu Jahr; PVGIS weist sie als SD_y aus und zeigt damit, wie stark der Ertrag wetterbedingt schwankt. Für ein Süddach mit 35° Neigung in Stade sind es rund 51 kWh je kWp.Quellen: PVGIS 5.3, PVcalc Stade, Ausgabe SD_y „year-to-year variation“, Abfrage 24.09.2026Siehe auch: Spezifischer Ertrag (kWh/kWp). Mehr: Standort-Ertrag.
- Ausrichtung (Azimut)
- Himmelsrichtung, in die die Module zeigen, angegeben als Winkel gegenüber Süden. PVGIS zählt Süden als 0°, Osten als −90° und Westen als 90°.Quellen: PVGIS-Handbuch, „Azimuth (orientation) of PV modules“Siehe auch: Neigung, Spezifischer Ertrag (kWh/kWp), MPP-Tracker. Mehr: Standort-Ertrag.
- Neigung
- Winkel der Module gegenüber der Waagerechten; 0° heißt flach liegend, 90° senkrecht wie an einer Fassade. Zusammen mit Ausrichtung und Standort bestimmt sie, wie viel Strahlung auf die Module fällt.Quellen: PVGIS-Handbuch, „Slope of PV modules“Siehe auch: Ausrichtung (Azimut), Globalstrahlung. Mehr: Standort-Ertrag.
Module
- Modulwirkungsgrad
- Anteil der eingestrahlten Lichtleistung, den ein Modul unter Standard-Testbedingungen in elektrische Leistung umwandelt. Neue Module auf Basis von Siliziumscheiben erreichten 2025 im Mittel knapp 23 % (Fraunhofer ISE).Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Photovoltaik für Privathaushalte (2024), S. 9; Fraunhofer ISE, Aktuelle Fakten zur Photovoltaik, Abschn. 16 und 28.1Siehe auch: Standard-Testbedingungen (STC), Performance Ratio (PR), TOPCon. Mehr: Planung und Kosten.
- Temperaturkoeffizient
- Gibt an, um wie viel Prozent die Leistung eines Moduls sinkt, wenn seine Temperatur um ein Grad steigt; der Wert ist deshalb negativ. Je näher er an null liegt, desto weniger Leistung verliert das Modul bei Hitze.Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Photovoltaik für Privathaushalte (2024), S. 9Siehe auch: NMOT (Nennbetriebstemperatur des Moduls), Standard-Testbedingungen (STC).
- Leistungstoleranz („plus-sortiert“)
- Herstellungsbedingte Abweichung der tatsächlichen von der angegebenen Nennleistung eines Moduls. „Plus-sortiert“ heißt, dass nur Abweichungen nach oben zugelassen sind; laut Verbraucherzentrale ist das heute üblich.Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Photovoltaik für Privathaushalte (2024), S. 9Siehe auch: Wp (Watt peak), Leistungsgarantie.
- Degradation
- Allmählicher Leistungsverlust von Solarmodulen, Anlagen oder Speichern durch Alterung; Schäden durch Herstellungsfehler, Sturm oder Blitz zählen nicht dazu. Eine Studie des Fraunhofer ISE an 44 Aufdachanlagen fand bei Modulen im Mittel etwa 0,15 % weniger Nennleistung pro Jahr.Quellen: Solarcity Berlin, Energielexikon „Degradation“; Fraunhofer ISE, Aktuelle Fakten zur Photovoltaik, Abschn. 16.2Siehe auch: Leistungsgarantie, LeTID, PID (potenzialinduzierte Degradation), Performance Ratio (PR). Mehr: Bestandsanlagen.
- Leistungsgarantie
- Freiwillige Zusage des Herstellers, dass ein Modul über einen festgelegten Zeitraum eine bestimmte Mindestleistung behält; bei Speichern bezieht sie sich auf eine Restkapazität, eine Energiedurchsatzmenge oder eine Zyklenzahl. Maßgeblich sind die Bedingungen in der Garantieurkunde.Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Photovoltaik für Privathaushalte (2024), S. 15; HTW Berlin und aquu, Stromspeicher-Inspektion 2026, S. 47Siehe auch: Produktgarantie, Degradation, Zyklen (Voll- und Teilzyklen).
- Produktgarantie
- Freiwillige Zusage des Herstellers für das Produkt selbst, die über die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers hinausgeht. Umfang, Dauer und Bedingungen legt der Hersteller weitgehend selbst fest; sie stehen in der Garantieurkunde.Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Photovoltaik für Privathaushalte (2024), S. 15Siehe auch: Leistungsgarantie.
- Halbzellen
- Solarzellen, die kurz vor dem Modulbau halbiert werden. In jeder Zelle fließt dann weniger Strom, dadurch sinken die elektrischen Widerstandsverluste im Modul (Fraunhofer ISE).Quellen: pv magazine, Fragen und Antworten zum Webinar „Das Halbzellenmodul …“, 01.11.2018, Antworten Fraunhofer ISESiehe auch: Busbar (Sammelschiene), Bypass-Diode, Modulwirkungsgrad.
- TOPCon
- Abkürzung für „Tunnel Oxide Passivated Contact“: Zellaufbau, bei dem eine hauchdünne Oxidschicht zusammen mit einer dünnen Siliziumschicht die Zelloberfläche passiviert und die Ladungsträger trotzdem gezielt durchlässt. Das Konzept stammt aus der Forschung des Fraunhofer ISE.Quellen: Fraunhofer ISE, Forschungsprojekt TOPConSiehe auch: Modulwirkungsgrad, Halbzellen.
- Busbar (Sammelschiene)
- Schmale Leiterbahnen auf der Solarzelle, die den erzeugten Strom einsammeln; über aufgelötete Zellverbinder sind sie mit der nächsten Zelle verbunden. Mehrere Busbars verteilen den Strom und schaffen Reserve, wenn einzelne Kontakte ausfallen.Quellen: Fraunhofer ISE und TÜV Rheinland, Leitfaden Brandrisiko in PV-Anlagen, 2. Aufl. 07/2015, Abschn. 3.5.1.1Siehe auch: Halbzellen, Bypass-Diode.
- Bypass-Diode
- Diode in der Anschlussdose eines Moduls, die den Strom an verschatteten, verschmutzten oder defekten Zellen vorbeileitet. Sie begrenzt den Leistungsverlust und schützt die Zellen vor örtlicher Überhitzung („Hotspots“).Quellen: Solarcity Berlin, Energielexikon „Bypass“; Fraunhofer ISE und TÜV Rheinland, Leitfaden Brandrisiko in PV-Anlagen, 2. Aufl. 07/2015, Abschn. 3.5.1.3Siehe auch: String (Strang), Halbzellen, Leistungsoptimierer.
- Glas-Glas-Modul
- Modul, bei dem die Solarzellen zwischen zwei Glasscheiben liegen statt zwischen Frontglas und Rückseitenfolie. Glas auf der Rückseite erhöht laut Verbraucherzentrale den Schutz; teiltransparente Ausführungen gibt es auch für Überdachungen.Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Photovoltaik für Privathaushalte (2024), S. 9 f.Siehe auch: Glas-Folie-Modul, Überkopfverglasung, Verwendbarkeitsnachweis (abZ, aBG, ZiE).
- Glas-Folie-Modul
- Modul mit Frontglas und einer Rückseitenfolie aus Kunststoff statt einer zweiten Glasscheibe. Einbettungs- und Rückseitenfolie machen den größten Teil seines Kunststoffanteils aus.Quellen: Fraunhofer ISE und TÜV Rheinland, Leitfaden Brandrisiko in PV-Anlagen, 2. Aufl. 07/2015, Abschn. 3.1Siehe auch: Glas-Glas-Modul, Brandklasse.
- LeTID
- Abkürzung für „Light and elevated Temperature Induced Degradation“: Leistungsverlust unter Licht und erhöhter Temperatur, der in den ersten Monaten oder Jahren des Betriebs auftreten kann. Abbau und teilweise Rückbildung überlagern sich; beobachtet wurde er zuerst an Solarzellen vom Typ PERC.Quellen: Fokuhl u. a., Fraunhofer ISE, LeTID – A Comparison of Test Methods on Module Level, 36. EU PVSEC 2019Siehe auch: Degradation, PID (potenzialinduzierte Degradation).
- PID (potenzialinduzierte Degradation)
- Leistungsverlust kristalliner Module, wenn zwischen den Solarzellen und dem Deckglas eine hohe elektrische Spannung anliegt: Natriumionen wandern aus dem Glas in die Zelle und verursachen dort Kurzschlüsse. Die Prüfnorm IEC 61215-2 enthält seit 2021 einen Test auf PID.Quellen: Fraunhofer IEE, Forschungsprojekt PID-Recovery; IEC 61215-2:2021, Kurzbeschreibung, Änderung bSiehe auch: Degradation, LeTID, IEC 61215 und IEC 61730.
- Designlast und Testlast
- Die Designlast ist die Druck- oder Soglast in Pascal, etwa durch Schnee oder Wind, für die der Hersteller ein Modul in der Montage freigibt; die Testlast ist die höhere Last, mit der es geprüft wurde. Beide unterscheiden sich um einen Sicherheitsfaktor, für die Planung ist die Designlast aus dem Datenblatt maßgeblich.Quellen: Solaranlage-Ratgeber, „Schneelast und Windlast“, aktualisiert 22.07.2026Siehe auch: Schneelastzone, Windzone, IEC 61215 und IEC 61730.
- IEC 61215 und IEC 61730
- Internationale Prüfnormen für Solarmodule: IEC 61215 prüft, ob eine Bauart für den langjährigen Betrieb im Freien geeignet ist, IEC 61730 prüft die Sicherheit gegen elektrischen Schlag, Brand und Verletzungen. Aus den Prüfergebnissen lässt sich keine Lebensdauer ableiten.Quellen: IEC 61215-1:2021, Kurzbeschreibung; IEC 61730-1:2023, KurzbeschreibungSiehe auch: Designlast und Testlast, PID (potenzialinduzierte Degradation), Brandklasse.
- Brandklasse
- Einstufung des Brandverhaltens eines Bauprodukts nach DIN EN 13501-1 oder DIN 4102-1. Laut Leitfaden von Fraunhofer ISE und TÜV Rheinland (2015) müssen aufgeständerte Module auf dem Dach nach den Landesbauordnungen mindestens „normalentflammbar“ sein (Klasse E nach DIN EN 13501-1); dachintegrierte Module werden wie Bedachungen geprüft.Quellen: Fraunhofer ISE und TÜV Rheinland, Leitfaden Brandrisiko in PV-Anlagen, 2. Aufl. 07/2015, Abschn. 1.3 und 3.1.1Siehe auch: Glas-Glas-Modul, Glas-Folie-Modul, IEC 61215 und IEC 61730.
Wechselrichter und Speicher
- Wechselrichter
- Gerät, das den Gleichstrom der Module in netzüblichen Wechselstrom umwandelt und zugleich Aufgaben für Überwachung und Sicherheit der Anlage übernimmt. Neue PV-Wechselrichter erreichen laut Fraunhofer ISE Wirkungsgrade um 98 %.Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Photovoltaik für Privathaushalte (2024), S. 10; Fraunhofer ISE, Aktuelle Fakten zur Photovoltaik, Abschn. 16Siehe auch: Hybridwechselrichter, MPP-Tracker, String (Strang), Mikrowechselrichter (Modulwechselrichter). Mehr: Planung und Kosten.
- Hybridwechselrichter
- Wechselrichter, an den ein Batteriespeicher direkt auf der Gleichstromseite angeschlossen wird, sodass kein eigener Batteriewechselrichter nötig ist. Wer einen Speicher erst später plant, kann ihn damit laut Verbraucherzentrale einfacher nachrüsten.Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Photovoltaik für Privathaushalte (2024), S. 10 f.; HTW Berlin und aquu, Stromspeicher-Inspektion 2026, S. 10Siehe auch: DC-Kopplung, AC-Kopplung, Wechselrichter. Mehr: Speicher nachrüsten.
- MPP-Tracker
- Regelung im Wechselrichter, die die Module laufend im Punkt ihrer höchsten Leistung betreibt (Maximum Power Point); dieser Punkt verschiebt sich mit Einstrahlung und Temperatur. Mehrere Tracker sind laut HTW Berlin vorteilhaft, wenn eine Anlage auf mehreren Dachflächen liegt oder teilweise verschattet ist.Quellen: Photovoltaikforum, „Der MPP-Tracker im Wechselrichter“; HTW Berlin und aquu, Stromspeicher-Inspektion 2026, S. 11Siehe auch: String (Strang), Wechselrichter, Ausrichtung (Azimut).
- String (Strang)
- Mehrere in Reihe geschaltete Solarmodule, deren Gleichstrom ein Wechselrichter gemeinsam umwandelt. Wie die Module auf Strings verteilt werden, ist Teil der Planung, vor allem bei Verschattung.Quellen: Fraunhofer ISE und TÜV Rheinland, Leitfaden Brandrisiko in PV-Anlagen, 2. Aufl. 07/2015, Abschn. 1.1; Verbraucherzentrale Niedersachsen, Photovoltaik für Privathaushalte (2024), S. 5Siehe auch: MPP-Tracker, Bypass-Diode, Leistungsoptimierer.
- Leistungsoptimierer
- Elektronisches Gerät am einzelnen Modul, das dessen Gleichstrom anpasst, bevor ein zentraler Wechselrichter ihn umwandelt (modulorientierter Gleichstromwandler). Optimierer sollen Verluste durch Teilverschattung einzelner Module ausgleichen.Quellen: Fraunhofer ISE und TÜV Rheinland, Leitfaden Brandrisiko in PV-Anlagen, 2. Aufl. 07/2015, Abschn. 1.1; Verbraucherzentrale Niedersachsen, Photovoltaik für Privathaushalte (2024), S. 5Siehe auch: Mikrowechselrichter (Modulwechselrichter), String (Strang), Bypass-Diode.
- Mikrowechselrichter (Modulwechselrichter)
- Kleiner Wechselrichter direkt am Modul, der schon dort Wechselstrom erzeugt. Anlagen mit Modulwechselrichtern zählen zu den dezentralen Konzepten, bei denen kein zentrales Gerät einen ganzen String umwandelt.Quellen: Fraunhofer ISE und TÜV Rheinland, Leitfaden Brandrisiko in PV-Anlagen, 2. Aufl. 07/2015, Abschn. 1.1Siehe auch: Leistungsoptimierer, Wechselrichter, String (Strang).
- AC-Kopplung
- Anschluss eines Batteriespeichers auf der Wechselstromseite hinter dem PV-Wechselrichter; der Speicher braucht dafür einen eigenen Batteriewechselrichter. Weil der Strom zusätzlich umgewandelt wird, sind die Verluste höher, dafür eignet sich die AC-Kopplung laut Verbraucherzentrale besonders zum Nachrüsten.Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Photovoltaik für Privathaushalte (2024), S. 11; HTW Berlin und aquu, Stromspeicher-Inspektion 2026, S. 10Siehe auch: DC-Kopplung, Hybridwechselrichter, Systemwirkungsgrad (SPI). Mehr: Speicher nachrüsten.
- DC-Kopplung
- Anschluss eines Batteriespeichers auf der Gleichstromseite über einen Hybridwechselrichter, der PV-Anlage und Batterie verbindet. Laut Verbraucherzentrale braucht das weniger Platz und ist etwas effizienter als die AC-Kopplung.Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Photovoltaik für Privathaushalte (2024), S. 11; HTW Berlin und aquu, Stromspeicher-Inspektion 2026, S. 10Siehe auch: AC-Kopplung, Hybridwechselrichter.
- Nutzbare Kapazität
- Energiemenge in kWh, die ein Batteriespeicher beim Entladen tatsächlich abgeben kann. Sie ist kleiner als die nominale Kapazität, weil Alterungs- und Sicherheitsreserven sowie ein Tiefentladeschutz einen Teil zurückhalten; Speicher vergleicht man deshalb über die nutzbare Kapazität (HTW Berlin).Quellen: HTW Berlin und aquu, Stromspeicher-Inspektion 2026, S. 15; HTW Berlin, FAQ zum UnabhängigkeitsrechnerSiehe auch: Entladeleistung, Zyklen (Voll- und Teilzyklen), kWh (Kilowattstunde). Mehr: Speichergröße.
- Entladeleistung
- Leistung in Kilowatt, die ein Speichersystem beim Entladen abgeben kann; das Datenblatt nennt sie als nominale Entladeleistung. Sie begrenzt, wie viel Leistung der Speicher gleichzeitig bereitstellt, während die nutzbare Kapazität bestimmt, wie viel Energie insgesamt zur Verfügung steht.Quellen: HTW Berlin und aquu, Stromspeicher-Inspektion 2026, S. 10 und Abschn. 2; Solarcity Berlin, Energielexikon „Stromspeicher“Siehe auch: Nutzbare Kapazität, Notstrom, Peak Shaving (Lastspitzenkappung). Mehr: Speichergröße.
- Zyklen (Voll- und Teilzyklen)
- Ein Zyklus ist eine Ladung und eine Entladung des Speichers; beim Vollzyklus wird eine vollständig geladene Batterie vollständig entladen. Garantien beziehen sich meist auf Vollzyklen oder auf äquivalente Vollzyklen, bei denen Teilzyklen zusammengezählt werden (HTW Berlin).Quellen: HTW Berlin und aquu, Stromspeicher-Inspektion 2026, S. 47Siehe auch: Leistungsgarantie, Nutzbare Kapazität, LFP (Lithium-Eisenphosphat).
- Systemwirkungsgrad (SPI)
- Der System Performance Index der HTW Berlin bewertet die Effizienz eines PV-Speichersystems als Ganzes: Er setzt die Kosteneinsparung des realen Systems ins Verhältnis zu der eines baugleichen, verlustfreien Systems. Er ist kein klassischer Wirkungsgrad, macht aber Systeme unterschiedlicher Speichergröße vergleichbar.Quellen: HTW Berlin und aquu, Stromspeicher-Inspektion 2026, Abschn. 2.1 und S. 33Siehe auch: AC-Kopplung, DC-Kopplung, Batteriemanagementsystem (BMS).
- LFP (Lithium-Eisenphosphat)
- Zellchemie für Lithium-Ionen-Speicher (LiFePO4). Die Verbraucherzentrale beschreibt sie als besonders zyklenfest und bei vielen Heimspeicher-Herstellern verbreitet (Stand 2024).Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Photovoltaik für Privathaushalte (2024), S. 12Siehe auch: NMC (Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt), Zyklen (Voll- und Teilzyklen), Batteriemanagementsystem (BMS).
- NMC (Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt)
- Eine andere Zellchemie für Lithium-Ionen-Speicher (Li-NMC). Im Angebot für Privathaushalte führten sie laut Verbraucherzentrale nur wenige Hersteller (Stand 2024).Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Photovoltaik für Privathaushalte (2024), S. 12Siehe auch: LFP (Lithium-Eisenphosphat), Batteriemanagementsystem (BMS).
- Notstrom
- Versorgung ausgewählter Geräte aus Speicher und PV-Anlage bei einem Stromausfall, häufig über eine eigene Notstromsteckdose und in der Regel nur auf einer Phase. Ohne eine solche Funktion schaltet sich eine netzgekoppelte Anlage bei Netzausfall ab.Quellen: Solarcity Berlin, Energielexikon „Notstrom“; HTW Berlin und aquu, Stromspeicher-Inspektion 2026, Tabelle 2; Photovoltaikforum, „Schwarzstartfähigkeit bei Stromspeichern“Siehe auch: Ersatzstrom, Schwarzstart, Hybridwechselrichter.
- Ersatzstrom
- Weiterversorgung des Hausnetzes, teilweise oder ganz, aus Speicher und PV-Anlage bei einem Netzausfall; die Anlage trennt sich dabei vom öffentlichen Netz. Dafür sind meist zusätzliche Komponenten wie ein Netztrennschalter nötig, und nicht jedes System lädt die Batterie währenddessen aus der PV-Anlage nach.Quellen: HTW Berlin und aquu, Stromspeicher-Inspektion 2026, S. 11 und Tabelle 2; Photovoltaikforum, „Schwarzstartfähigkeit bei Stromspeichern“; Verbraucherzentrale Niedersachsen, Photovoltaik für Privathaushalte (2024), S. 11Siehe auch: Notstrom, Schwarzstart.
- Schwarzstart
- Fähigkeit einer Anlage, ohne Spannung von außen aus dem Stillstand anzulaufen und selbst ein Netz aufzubauen. Bei PV-Speichersystemen ist sie im Not- oder Ersatzstrombetrieb wichtig, im normalen Netzbetrieb wird sie nicht gebraucht.Quellen: Photovoltaikforum, „Schwarzstartfähigkeit bei Stromspeichern“, 06.07.2025Siehe auch: Notstrom, Ersatzstrom.
- Batteriemanagementsystem (BMS)
- Elektronik im Batteriespeicher, die die Zellen überwacht und unter anderem für Sicherheit und Temperaturmanagement sorgt. Das BMS verbraucht selbst Strom; die HTW Berlin nennt bis zu 37 W im Bereitschaftsbetrieb.Quellen: HTW Berlin und aquu, Stromspeicher-Inspektion 2026, Exkurs „Leistung des BMS im Stand-by-Betrieb“Siehe auch: LFP (Lithium-Eisenphosphat), NMC (Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt), Systemwirkungsgrad (SPI).
Energiemanagement
- Energiemanagementsystem (EMS)
- Steuerung aus Hard- und Software, die Erzeugung, Speicher und Verbraucher im Gebäude aufeinander abstimmt, damit möglichst viel Solarstrom im Haus genutzt wird. Es kann zum Beispiel bei Sonnenschein die Wärmepumpe oder das Laden eines Elektroautos starten.Quellen: Solarcity Berlin, Energielexikon „Energiemanager“; Verbraucherzentrale, Photovoltaik: Was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist, Stand 26.08.2026Siehe auch: Überschussladen, SG Ready, Eigenverbrauchsquote. Mehr: Eigenverbrauch und Autarkie.
- Überschussladen
- Laden eines Elektroautos mit dem Solarstrom, der gerade nicht im Haus gebraucht wird. Ein Energiemanagementsystem oder der Wechselrichter startet die Ladung, sobald genug Überschuss anfällt.Quellen: Verbraucherzentrale, Photovoltaik: Was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist, Stand 26.08.2026; Solarcity Berlin, Energielexikon „Wechselrichter“Siehe auch: Wallbox, Energiemanagementsystem (EMS), Eigenverbrauchsquote. Mehr: Eigenverbrauch und Autarkie.
- SG Ready
- Label des Bundesverbands Wärmepumpe für Wärmepumpen mit einer festgelegten Steuerschnittstelle. Über sie kann ein Energiemanager die Wärmepumpe bei Solarstrom-Überschuss verstärkt laufen lassen, und der Netzbetreiber kann ihre Leistungsaufnahme begrenzen.Quellen: Bundesverband Wärmepumpe, SG Ready-LabelSiehe auch: Energiemanagementsystem (EMS), Heizstab, § 14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen).
- Heizstab
- Elektrisches Heizelement in einem Warmwasser- oder Heizungsspeicher, das Strom direkt in Wärme umwandelt; manche Wechselrichter und Energiemanager schalten ihn gezielt mit Solarstrom. Als Zusatz- oder Notheizung einer Wärmepumpe kann er zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG zählen.Quellen: Solarcity Berlin, Energielexikon „Wechselrichter“; Bundesnetzagentur, Steuerbare VerbrauchseinrichtungenSiehe auch: SG Ready, § 14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen), Energiemanagementsystem (EMS).
- Wallbox
- Fest installierte Ladestation für ein Elektroauto, etwa an Hauswand oder Garage. Private Wallboxen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG.Quellen: Bundesnetzagentur, Steuerbare Verbrauchseinrichtungen; HTW Berlin, FAQ zum UnabhängigkeitsrechnerSiehe auch: Überschussladen, § 14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen).
- Eigenverbrauchsquote
- Anteil des erzeugten Solarstroms, der im Haus selbst verbraucht oder in den Speicher geladen wird, statt ins Netz zu fließen. Je höher sie ist, desto weniger Solarstrom wird eingespeist.Quellen: HTW Berlin, FAQ zum Unabhängigkeitsrechner, „Eigenverbrauchsanteil“Siehe auch: Autarkiegrad, Energiemanagementsystem (EMS), Teil- und Volleinspeisung. Mehr: Eigenverbrauch und Autarkie.
- Autarkiegrad
- Anteil des Stromverbrauchs, den die PV-Anlage direkt oder über den Speicher deckt. Je höher er ist, desto weniger Strom kommt aus dem Netz; völlige Unabhängigkeit ist mit sinnvoll bemessenen Speichern laut HTW Berlin nicht möglich.Quellen: HTW Berlin, FAQ zum UnabhängigkeitsrechnerSiehe auch: Eigenverbrauchsquote, Nutzbare Kapazität. Mehr: Eigenverbrauch und Autarkie.
- Lastprofil (Standardlastprofil)
- Vereinfachter, typischer Verlauf des Stromverbrauchs einer Kundengruppe, mit dem Netzbetreiber den Bezug von Kunden ohne Leistungsmessung abbilden. Der BDEW hat 2025 neue Standardlastprofile vorgelegt; das Haushaltsprofil heißt H25.Quellen: § 3 Nr. 92 EnWG; BDEW, Standardlastprofile Strom, 18.03.2025; BDEW, Anwendungshilfe Aktualisierte SLP Strom 2025, Abschn. 2.1Siehe auch: Lastgang, Eigenverbrauchsquote. Mehr: Eigenverbrauch und Autarkie. Artikel: Wie viel kWp brauche ich? PV-Größe 2026 und 2027.
- Lastgang
- Verlauf der bezogenen Leistung über die Zeit in Viertelstundenwerten, gemessen etwa mit registrierender Leistungsmessung oder einem intelligenten Messsystem. Er zeigt, wann ein Betrieb wie viel Strom braucht, und ist Grundlage für Leistungsentgelt und Eigenverbrauchsrechnung.Quellen: § 2 Nr. 27 MsbG; BDEW, Standardlastprofile Strom, 18.03.2025; § 17 Abs. 2 StromNEVSiehe auch: Peak Shaving (Lastspitzenkappung), Lastprofil (Standardlastprofil), Intelligentes Messsystem (iMSys, Smart Meter).
- Peak Shaving (Lastspitzenkappung)
- Senken der höchsten Bezugsleistung eines Jahres, etwa indem ein Batteriespeicher in Lastspitzen einspringt. Bei Entnahmestellen mit Leistungsmessung besteht das Netzentgelt aus einem Arbeitspreis und einem Leistungspreis für die Jahreshöchstleistung; eine niedrigere Spitze senkt diesen Teil.Quellen: § 17 Abs. 2 StromNEVSiehe auch: Lastgang, Entladeleistung.
- Dynamischer Stromtarif
- Stromliefervertrag, dessen Preis die Schwankungen an der Strombörse in kurzen Abständen weitergibt. Seit 01.01.2025 müssen alle Stromlieferanten Kunden mit intelligentem Messsystem einen solchen Tarif anbieten (§ 41a EnWG).Quellen: § 3 Nr. 95 EnWG; § 41a Abs. 2 EnWGSiehe auch: Intelligentes Messsystem (iMSys, Smart Meter), Negative Strompreise.
Netz und Messung
- Netzbetreiber
- Betreiber des öffentlichen Stromnetzes in einem Gebiet, an das eine Anlage angeschlossen wird. Er schließt die Anlage an, nimmt den Strom ab und zahlt die Einspeisevergütung; welcher Netzbetreiber zuständig ist, hängt vom Standort ab.Quellen: § 3 Nr. 36 EEG 2023; §§ 8, 11, 19 EEG 2023; § 3 Nr. 9 EnWGSiehe auch: Grundversorger, Messstellenbetreiber, Netzverknüpfungspunkt.
- Messstellenbetreiber
- Unternehmen, das Zähler und Messsysteme einbaut, betreibt und die Messwerte bereitstellt. Grundzuständig ist der Netzbetreiber; Kunden dürfen aber einen anderen Messstellenbetreiber wählen.Quellen: § 2 Nr. 4, 12 MsbG; Bundesnetzagentur, Moderne Messeinrichtungen und intelligente MesssystemeSiehe auch: Moderne Messeinrichtung, Intelligentes Messsystem (iMSys, Smart Meter), Netzbetreiber. Artikel: Solarspitzengesetz und Smart Meter: was gilt.
- Grundversorger
- Energieversorger, der in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert und deshalb die Grundversorgung übernimmt. Für Anmeldung, Anschluss und Abnahme einer PV-Anlage ist nicht er zuständig, sondern der Netzbetreiber.Quellen: § 36 Abs. 2 EnWG; §§ 8, 11 EEG 2023Siehe auch: Netzbetreiber.
- Netzverknüpfungspunkt
- Stelle, an der eine Anlage mit dem öffentlichen Netz verbunden ist. Für Anlagen mit insgesamt höchstens 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Anschluss gilt der Verknüpfungspunkt des Grundstücks als günstigster (§ 8 EEG).Quellen: § 8 Abs. 1 EEG 2023Siehe auch: Netzverträglichkeitsprüfung, Anlagenzusammenfassung, Netzbetreiber. Artikel: PV noch 2026 in Betrieb nehmen: der Zeitplan.
- Netzverträglichkeitsprüfung
- Prüfung des Netzbetreibers, ob eine Anlage am gewünschten Punkt angeschlossen werden kann; mit dem Ergebnis nennt er Zeitplan und Kosten des Anschlusses. Es muss spätestens 8 Wochen nach Eingang der nötigen Unterlagen vorliegen; Anlagen bis 30 kW am bestehenden Hausanschluss dürfen angeschlossen werden, wenn der Netzbetreiber nicht binnen 1 Monat einen Zeitplan schickt.Quellen: § 8 Abs. 6, 7 EEG 2023Siehe auch: Netzverknüpfungspunkt, Inbetriebnahme. Artikel: PV noch 2026 in Betrieb nehmen: der Zeitplan.
- Installateurverzeichnis
- Verzeichnis eines Netzbetreibers, in das Elektroinstallationsbetriebe nach Nachweis ihrer Qualifikation eingetragen werden. Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung darf außer dem Netzbetreiber nur ein dort eingetragenes Unternehmen ausführen.Quellen: § 13 Abs. 2 NAVSiehe auch: Handwerksrolle, Netzbetreiber.
- Technische Anschlussbedingungen (TAB)
- Technische Vorgaben eines Netzbetreibers für den Anschluss an sein Netz, veröffentlicht auf seiner Internetseite. Sie beruhen auf den Anschlussregeln des VDE FNN, etwa VDE-AR-N 4105, ergänzt um netzspezifische Anforderungen, und werden Teil des Netzanschlussvertrags.Quellen: VDE FNN, TAR Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105)Siehe auch: VDE-AR-N 4105, Netzbetreiber, Zweirichtungszähler.
- Moderne Messeinrichtung
- Digitaler Stromzähler, der Verbrauch und Nutzungszeit, bei Bedarf auch die Einspeisung erfasst und über ein Smart-Meter-Gateway an ein Kommunikationsnetz angebunden werden kann. Bis zum 31.12.2032 sollen Messstellen mindestens damit ausgestattet sein.Quellen: § 2 Nr. 15 MsbG; § 29 Abs. 3 MsbG; Bundesnetzagentur, Moderne Messeinrichtungen und intelligente MesssystemeSiehe auch: Intelligentes Messsystem (iMSys, Smart Meter), Zweirichtungszähler, Messstellenbetreiber. Artikel: Solarspitzengesetz und Smart Meter: was gilt.
- Intelligentes Messsystem (iMSys, Smart Meter)
- Moderne Messeinrichtung, die über ein Smart-Meter-Gateway sicher an ein Kommunikationsnetz angebunden ist und Verbrauch, Erzeugung und Nutzungszeit übermittelt. Der Messstellenbetreiber muss es unter anderem bei einem Verbrauch über 6.000 kWh im Jahr und bei Anlagen mit mehr als 7 kW einbauen.Quellen: § 2 Nr. 7 MsbG; § 29 Abs. 1 MsbGSiehe auch: Steuerungseinrichtung („Steuerbox“), Moderne Messeinrichtung, Dynamischer Stromtarif, 60-%-Regel (Solarspitzengesetz). Artikel: Solarspitzengesetz und Smart Meter: was gilt.
- Steuerungseinrichtung („Steuerbox“)
- Gerät am Netzanschlusspunkt, über das der Netzbetreiber die Einspeisung einer Anlage oder den Bezug steuerbarer Verbraucher regeln kann; es wird zusammen mit dem intelligenten Messsystem eingebaut, bei Anlagen mit mehr als 7 kW. Bis zu Einbau und erfolgreichem Test begrenzt die 60-%-Regel die Einspeisung vieler neuer Anlagen.Quellen: § 29 Abs. 1 MsbG; § 9 Abs. 2 EEG 2023; Bundesnetzagentur, Moderne Messeinrichtungen und intelligente MesssystemeSiehe auch: Intelligentes Messsystem (iMSys, Smart Meter), 60-%-Regel (Solarspitzengesetz), § 14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen), Nulleinspeisung. Artikel: Solarspitzengesetz und Smart Meter: was gilt.
- Zweirichtungszähler
- Stromzähler, der sowohl den Bezug aus dem Netz als auch die Einspeisung ins Netz erfasst; bei Überschusseinspeisung ersetzt er den bisherigen Haushaltszähler. Den im Haus selbst verbrauchten Solarstrom erfasst er nicht.Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Photovoltaik für Privathaushalte (2024), S. 12Siehe auch: Moderne Messeinrichtung, Teil- und Volleinspeisung. Artikel: Solarspitzengesetz und Smart Meter: was gilt.
- § 14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen)
- Regel für Wärmepumpen, private Wallboxen, Klimaanlagen und Stromspeicher mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung, die seit 01.01.2024 in Betrieb gehen: Der Netzbetreiber darf ihren Bezug zeitweise drosseln, mindestens 4,2 kW bleiben verfügbar. Im Gegenzug sinkt das Netzentgelt, pauschal (Modul 1), über einen auf 40 % reduzierten Arbeitspreis mit separatem Zähler (Modul 2) oder zeitvariabel zusammen mit Modul 1 (Modul 3).Quellen: § 14a EnWG; Bundesnetzagentur, Steuerbare VerbrauchseinrichtungenSiehe auch: Wallbox, Heizstab, Steuerungseinrichtung („Steuerbox“), SG Ready.
- VDE-AR-N 4105
- Technische Anschlussregel des VDE FNN für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz; gültig ist die vollständig überarbeitete Fassung VDE-AR-N 4105:2026-03. Sie ist die Grundlage der Technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber.Quellen: VDE FNN, TAR Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105)Siehe auch: Technische Anschlussbedingungen (TAB), VDE-AR-N 4110.
- VDE-AR-N 4110
- Technische Anschlussregel des VDE FNN für Anlagen am Mittelspannungsnetz; gültig ist die Fassung VDE-AR-N 4110:2023-09, eine Überarbeitung ist angekündigt. Sie regelt unter anderem, wie Anlagen ihre Eigenschaften mit Zertifikaten nachweisen.Quellen: VDE FNN, TAR Mittelspannung (VDE-AR-N 4110)Siehe auch: Anlagenzertifikat (NELEV), VDE-AR-N 4105.
- Anlagenzertifikat (NELEV)
- Nachweis einer akkreditierten Zertifizierungsstelle, dass eine größere Erzeugungsanlage die technischen Anforderungen für den Netzanschluss erfüllt. Ohne Anlagenzertifikat kommen Anlagen mit zertifizierten Einheiten und höchstens 270 kW Einspeise- und installierter Leistung am Verknüpfungspunkt aus, in der Mittelspannung bis 500 kW installierter Leistung mit zusätzlichem Prüfprotokoll.Quellen: § 2 Abs. 2, 4 NELEVSiehe auch: VDE-AR-N 4110, Netzverknüpfungspunkt.
Vergütung und Markt
- Einspeisevergütung
- Feste Zahlung des Netzbetreibers je eingespeister Kilowattstunde für Anlagen bis 100 kW, grundsätzlich für 20 Jahre ab Inbetriebnahme; die Höhe hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Nach Angabe der Bundesnetzagentur ist das EEG 2023 für Inbetriebnahmen bis zum 31.12.2026 anwendbar.Quellen: § 19 Abs. 1, § 21 Abs. 1, § 25 Abs. 1 EEG 2023; Bundesnetzagentur, EEG-Förderung und -FördersätzeSiehe auch: Teil- und Volleinspeisung, Mischvergütung, Anzulegender Wert, Übergangszahlung (Entwurf). Mehr: Einspeisevergütung. Artikel: Einspeisevergütung 2026: Sätze und Rechenbeispiel.
- Teil- und Volleinspeisung
- Bei Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) wird der Solarstrom zuerst im Haus genutzt und nur der Überschuss eingespeist; bei Volleinspeisung geht der gesamte Strom ins Netz. Für Volleinspeisung gilt ein höherer anzulegender Wert, wenn sie dem Netzbetreiber vorher in Textform mitgeteilt wurde.Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Photovoltaik für Privathaushalte (2024), S. 5; § 48 Abs. 2a EEG 2023; Verbraucherzentrale, EEG 2023/24, Stand 01.08.2026Siehe auch: Einspeisevergütung, Zweirichtungszähler, Eigenverbrauchsquote. Mehr: Einspeisevergütung. Artikel: Einspeisevergütung 2026: Sätze und Rechenbeispiel.
- Mischvergütung
- Durchschnittlicher Vergütungssatz einer Anlage, deren Leistung mehrere Stufen des EEG umfasst: Jeder Leistungsanteil erhält den Satz seiner Stufe, anteilig nach der installierten Leistung. Die Verbraucherzentrale rechnet das für eine 15-kWp-Anlage vor.Quellen: § 23c EEG 2023; Verbraucherzentrale, EEG 2023/24, Stand 01.08.2026Siehe auch: Einspeisevergütung, Anzulegender Wert. Mehr: Einspeisevergütung. Artikel: Einspeisevergütung 2026: Sätze und Rechenbeispiel.
- Anzulegender Wert
- Gesetzlich festgelegter oder per Ausschreibung ermittelter Betrag je Kilowattstunde, aus dem sich Marktprämie, Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag berechnen. Für die Einspeisevergütung von Solaranlagen werden davon 0,40 ct/kWh abgezogen; der anzulegende Wert ist also nicht die Vergütung selbst.Quellen: § 3 Nr. 3 EEG 2023; § 53 Abs. 1 EEG 2023; Verbraucherzentrale, EEG 2023/24, Stand 01.08.2026Siehe auch: Marktprämie, Einspeisevergütung, Ausschreibung und Zuschlag. Mehr: Einspeisevergütung. Artikel: Einspeisevergütung 2026: Sätze und Rechenbeispiel.
- Marktprämie
- Zahlung des Netzbetreibers für direkt vermarkteten Strom: der anzulegende Wert minus dem Marktwert des Solarstroms, nie weniger als null. Sie gleicht die Lücke zwischen Börsenerlös und anzulegendem Wert aus.Quellen: § 19 Abs. 1, § 20 EEG 2023; Anlage 1 Nr. 3.1 EEG 2023Siehe auch: Direktvermarktung, Marktwert Solar, Anzulegender Wert, Refinanzierungsbeitrag (Entwurf). Artikel: Solarstrom ab 2027: Wege für den Überschuss.
- Direktvermarktung
- Verkauf des Solarstroms an Dritte, etwa über ein Direktvermarktungsunternehmen, statt ihn dem Netzbetreiber gegen feste Vergütung zu überlassen; entweder mit Marktprämie oder als sonstige Direktvermarktung ohne EEG-Zahlung. Anlagen über 100 kW erhalten keine Einspeisevergütung und vermarkten ihren Strom deshalb in der Regel direkt.Quellen: § 3 Nr. 16, 17 EEG 2023; § 21a EEG 2023; § 21 Abs. 1 EEG 2023Siehe auch: Marktprämie, Direktvermarktungsbonus (Entwurf), Marktwert Solar. Artikel: Solarstrom ab 2027: Wege für den Überschuss.
- Marktwert Solar
- Durchschnittlicher Börsenwert von Solarstrom: der Spotmarktpreis, gewichtet mit der in jeder Viertelstunde erzeugten Solarstrommenge, als Monats- oder Jahreswert. Er ist die Bezugsgröße der Marktprämie; für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 01.01.2023 zählt der Jahresmarktwert.Quellen: § 3 Nr. 34 EEG 2023; Anlage 1 Nr. 2, 3.3.4 und 4 EEG 2023Siehe auch: Marktprämie, Negative Strompreise, Refinanzierungsbeitrag (Entwurf). Artikel: Solarstrom ab 2027: Wege für den Überschuss.
- Negative Strompreise
- Zeiten, in denen der Spotmarktpreis an der Strombörse unter null liegt. Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 25.02.2025 sinkt der anzulegende Wert dann auf null; Anlagen unter 100 kW trifft das erst ab dem Jahr nach dem Einbau eines intelligenten Messsystems, und der Vergütungszeitraum verlängert sich um einen nach § 51a EEG berechneten Ausgleich.Quellen: § 3 Nr. 42a EEG 2023; § 51 EEG 2023; § 51a EEG 2023Siehe auch: Marktwert Solar, Intelligentes Messsystem (iMSys, Smart Meter), Dynamischer Stromtarif. Artikel: Solarspitzengesetz und Smart Meter: was gilt.
- 60-%-Regel (Solarspitzengesetz)
- Neue Anlagen unter 100 kW, die Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag erhalten, dürfen am Verknüpfungspunkt höchstens 60 % ihrer installierten Leistung einspeisen, bis intelligentes Messsystem und Steuerungseinrichtung eingebaut und vom Netzbetreiber erfolgreich getestet sind. Die Regel gilt für Inbetriebnahmen ab 25.02.2025; Steckersolargeräte sind ausgenommen.Quellen: § 9 Abs. 2 EEG 2023; § 100 Abs. 3b EEG 2023Siehe auch: Steuerungseinrichtung („Steuerbox“), 50-%-Kappung (Entwurf), Nulleinspeisung. Artikel: Solarspitzengesetz und Smart Meter: was gilt.
- 50-%-Kappung (Entwurf)
- Nach dem Regierungsentwurf zum EEG 2027 (Drucksache 21/7867, noch kein Gesetz) sollen Anlagen auf Gebäuden unter 100 kW Entwurf vom 07.09.2026, die Strom einspeisen, ihre Einspeisung dauerhaft auf 50 % Entwurf vom 07.09.2026 der installierten Leistung begrenzen, unabhängig von Smart Meter und Vergütungsform. Die Regel würde an die Stelle der 60-%-Regel treten; Steckersolargeräte wären ausgenommen.Quellen: Drucksache 21/7867 (Regierungsentwurf EEG 2027), § 9 Abs. 2b-E, S. 19Siehe auch: 60-%-Regel (Solarspitzengesetz), Übergangszahlung (Entwurf), Nulleinspeisung. Mehr: EEG 2027. Artikel: EEG 2027: Was für bestehende PV-Anlagen gilt, Solarstrom ab 2027: Wege für den Überschuss.
- Übergangszahlung (Entwurf)
- Nach dem Regierungsentwurf zum EEG 2027 (Drucksache 21/7867, noch kein Gesetz) sollen neue kleine Anlagen statt einer Einspeisevergütung höchstens 36 Monate Entwurf vom 07.09.2026 lang eine befristete Zahlung erhalten: 5,20 ct/kWh Entwurf vom 07.09.2026 bei Inbetriebnahme bis 31.07.2027, danach sinkt der zugrunde liegende anzulegende Wert je Halbjahr um 1 % Entwurf vom 07.09.2026. Anspruch hätten nur Anlagen unter 50 kW Entwurf vom 07.09.2026 (Inbetriebnahme ab 01.01.2027), ab 01.01.2028 unter 25 kW Entwurf vom 07.09.2026 und ab 01.01.2029 bis 31.12.2030 unter 7 kW Entwurf vom 07.09.2026.Quellen: Drucksache 21/7867 (Regierungsentwurf EEG 2027), § 3 Nr. 5a-E, § 21 Abs. 1-E, § 25 Abs. 2-E, §§ 48, 53-ESiehe auch: Einspeisevergütung, Direktvermarktung, 50-%-Kappung (Entwurf), Direktvermarktungsbonus (Entwurf). Mehr: EEG 2027. Artikel: EEG 2027: Was für bestehende PV-Anlagen gilt, Solarstrom ab 2027: Wege für den Überschuss.
- Direktvermarktungsbonus (Entwurf)
- Nach dem Regierungsentwurf zum EEG 2027 (Drucksache 21/7867, noch kein Gesetz) sollen Anlagen unter 25 kW Entwurf vom 07.09.2026, deren Strom in der sonstigen Direktvermarktung verkauft wird, einen Bonus von 1,50 ct/kWh Entwurf vom 07.09.2026 erhalten. Er würde längstens 48 Monate Entwurf vom 07.09.2026 ab der ersten Zuordnung zur Direktvermarktung gezahlt.Quellen: Drucksache 21/7867 (Regierungsentwurf EEG 2027), § 50c-E, S. 45Siehe auch: Direktvermarktung, Übergangszahlung (Entwurf). Mehr: EEG 2027. Artikel: Solarstrom ab 2027: Wege für den Überschuss.
- Refinanzierungsbeitrag (Entwurf)
- Nach dem Regierungsentwurf zum EEG 2027 (Drucksache 21/7867, noch kein Gesetz) sollen geförderte Anlagen ab 100 kW Entwurf vom 07.09.2026 in Jahren, in denen der Jahresmarktwert über ihrem anzulegenden Wert liegt, für jede eingespeiste Kilowattstunde einen Beitrag an den Netzbetreiber zahlen. Die Förderung würde damit in beide Richtungen wirken: Liegt der Marktwert darunter, gibt es eine Marktprämie, liegt er darüber, fließt Geld zurück.Quellen: Drucksache 21/7867 (Regierungsentwurf EEG 2027), § 21d-E, S. 23 f.Siehe auch: Marktprämie, Marktwert Solar, Anzulegender Wert. Mehr: EEG 2027.
- Nulleinspeisung
- Betrieb einer Anlage, die dauerhaft keinen Strom ins öffentliche Netz abgibt; der Solarstrom wird nur im Gebäude genutzt oder gespeichert. Wer die Einspeisung auf null begrenzt und das dem Messstellenbetreiber in Textform erklärt, braucht keine Steuerungseinrichtung, ist daran aber mindestens 4 Jahre gebunden.Quellen: § 29 Abs. 5 MsbGSiehe auch: Steuerungseinrichtung („Steuerbox“), 60-%-Regel (Solarspitzengesetz), 50-%-Kappung (Entwurf), KfW-Kredit 270 (Erneuerbare Energien – Standard). Artikel: Solarstrom ab 2027: Wege für den Überschuss.
- Inbetriebnahme
- Im EEG die erstmalige Inbetriebsetzung einer Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft: Sie muss fest am Ort des dauerhaften Betriebs und mit dem Zubehör für die Wechselstromerzeugung installiert sein. Der Zeitpunkt entscheidet, welche Vergütungssätze gelten; ein späterer Austausch von Teilen ändert ihn nicht.Quellen: § 3 Nr. 30 EEG 2023; Bundesnetzagentur, EEG-Förderung und -FördersätzeSiehe auch: Marktstammdatenregister (MaStR), Netzverträglichkeitsprüfung, Einspeisevergütung. Artikel: PV noch 2026 in Betrieb nehmen: der Zeitplan.
- Anlagenzusammenfassung
- Mehrere Solaranlagen auf demselben Grundstück oder Gebäude, die innerhalb von 12 Monate in Betrieb gehen, gelten für Vergütung und Größenschwellen als eine Anlage. Anlagen auf Gebäuden hinter verschiedenen Netzverknüpfungspunkten werden nicht zusammengefasst, kleine Steckersolargeräte zählen nicht mit.Quellen: § 24 Abs. 1 EEG 2023Siehe auch: Netzverknüpfungspunkt, Steckersolargerät (Balkonkraftwerk), Mischvergütung.
- Ausschreibung und Zuschlag
- Wettbewerbliches Verfahren der Bundesnetzagentur, in dem Bieter um die Förderung konkurrieren; der Zuschlag bestimmt, wer Anspruch hat und welcher anzulegende Wert gilt. Solaranlagen über 1.000 kW erhalten nach geltendem Recht nur mit Zuschlag eine EEG-Zahlung, mit Ausnahmen etwa für Bürgerenergiegesellschaften.Quellen: § 3 Nr. 4 EEG 2023; § 22 Abs. 3 EEG 2023; § 101 Abs. 1 EEG 2023Siehe auch: Anzulegender Wert, Marktprämie.
- Mieterstrom
- Solarstrom, den der Anlagenbetreiber oder ein Dritter ohne Weg durchs öffentliche Netz an Letztverbraucher im selben Gebäude oder Quartier liefert; dafür gibt es den Mieterstromzuschlag. Der Liefervertrag darf nicht Teil des Mietvertrags sein, und der Preis für Mieter darf 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs nicht übersteigen.Quellen: § 21 Abs. 3 EEG 2023; § 42a Abs. 2, 4 EnWGSiehe auch: Energy Sharing, Anzulegender Wert.
- Energy Sharing
- Gemeinsame Nutzung von Strom aus einer Erneuerbare-Energien-Anlage oder einem Speicher mit anderen Letztverbrauchern über das öffentliche Verteilernetz. Betreiber können Privatpersonen oder Gemeinschaften von Letztverbrauchern sein, deren Betrieb nicht überwiegend gewerblich ist; Netzbetreiber müssen das seit 01.06.2026 innerhalb ihres Bilanzierungsgebiets ermöglichen.Quellen: § 42c Abs. 1, 4 EnWGSiehe auch: Mieterstrom.
- Steckersolargerät (Balkonkraftwerk)
- Kleine Solaranlage mit Wechselrichter, Anschlussleitung und Stecker für den Stromkreis eines Haushalts. Bis 2 kW installierter Leistung und 800 VA Wechselrichterleistung genügt die Registrierung im Marktstammdatenregister, eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber kann nicht verlangt werden.Quellen: § 3 Nr. 43 EEG 2023; § 8 Abs. 5a EEG 2023Siehe auch: Anlagenzusammenfassung, Marktstammdatenregister (MaStR), 60-%-Regel (Solarspitzengesetz).
Recht, Steuern, Bau
- Marktstammdatenregister (MaStR)
- Amtliches Register der Bundesnetzagentur für Anlagen und Akteure des Energiemarkts. PV-Anlagen und Batteriespeicher müssen dort binnen 1 Monat nach Inbetriebnahme registriert werden; fehlt die Registrierung, kann nach § 52 EEG eine Zahlung von 10 € je kW und Monat an den Netzbetreiber fällig werden.Quellen: § 5 Abs. 1, 5 MaStRV; § 52 Abs. 1, 2 EEG 2023; Verbraucherzentrale Niedersachsen, Photovoltaik für Privathaushalte (2024), S. 15Siehe auch: Inbetriebnahme, Steckersolargerät (Balkonkraftwerk).
- Solarpflicht (§ 32a NBauO)
- Pflicht in Niedersachsen, bei Neubauten und bei umfassender Erneuerung oder Erweiterung eines Dachs mit mindestens 50 m² Dachfläche mindestens 50 % der Dachfläche mit Photovoltaik zu belegen; sie gilt seit 01.01.2025. Verantwortlich ist der Bauherr; Ausnahmen können die Pflicht auch nur in der Größe einschränken statt ganz entfallen lassen.Quellen: Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen, PV-Pflicht in NiedersachsenSiehe auch: Solargründach (Hamburg), Denkmalgenehmigung (§ 10 NDSchG). Mehr: Solarpflicht-Check. Artikel: Solarpflicht in Niedersachsen und Hamburg.
- Solargründach (Hamburg)
- In Hamburg gilt ab 01.01.2027 auf Flachdächern die Pflicht zum Solargründach: mindestens 70 % der Dachfläche begrünt und zusätzlich 30 % mit Photovoltaik belegt, beides auf derselben Fläche möglich. Die allgemeine Pflicht verlangt bei Neubau und wesentlichem Dachumbau Photovoltaik auf mindestens 30 % der Dachfläche.Quellen: hamburg.de, PV-Pflicht auf Dächern in HamburgSiehe auch: Solarpflicht (§ 32a NBauO).
- Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG)
- Umsatzsteuersatz von 0 % auf Lieferung und Installation von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Speichern, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Wohnungen oder von öffentlichen und anderen Gebäuden für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten installiert wird. Bei einer Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von höchstens 30 kWp gilt diese Voraussetzung als erfüllt.Quellen: § 12 Abs. 3 UStGSiehe auch: Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG, Marktstammdatenregister (MaStR). Mehr: Recht, Förderung, Steuern. Artikel: Photovoltaik und Steuern: was für Ihre Anlage gilt.
- Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG
- Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden einschließlich Nebengebäuden sind einkommensteuerfrei, wenn die Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister höchstens 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft beträgt. Ein Gewinn ist dann nicht zu ermitteln.Quellen: § 3 Nr. 72 EStGSiehe auch: Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG), Marktstammdatenregister (MaStR). Mehr: Recht, Förderung, Steuern. Artikel: Photovoltaik und Steuern: was für Ihre Anlage gilt.
- KfW-Kredit 270 (Erneuerbare Energien – Standard)
- Förderkredit der KfW für Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, darunter Photovoltaik auf Dächern und Batteriespeicher. Privatpersonen müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen; beantragt wird er vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungspartner wie der Hausbank.Quellen: KfW, Erneuerbare Energien – Standard (270)Siehe auch: Nulleinspeisung.
- Handwerksrolle
- Verzeichnis der Handwerkskammer, in das Betriebe zulassungspflichtiger Handwerke mit ihrem Handwerk eingetragen sind. Für Photovoltaik einschlägig sind vor allem Dachdecker, Gerüstbauer und Elektrotechniker.Quellen: § 6 Abs. 1 HwO; Anlage A Nr. 4, 11 und 25 HwOSiehe auch: Installateurverzeichnis.
- Denkmalgenehmigung (§ 10 NDSchG)
- Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, die in Niedersachsen braucht, wer ein Kulturdenkmal verändert oder in der Umgebung eines Baudenkmals etwas errichtet, das dessen Erscheinungsbild beeinflusst, auch bei einer baurechtlich verfahrensfreien PV-Anlage. Der Schutz gilt unabhängig davon, ob das Denkmal im Verzeichnis eingetragen ist.Quellen: §§ 5, 10 NDSchG (Fassung vom 20.12.2023); NBauO, Anhang (verfahrensfreie Baumaßnahmen), Fassung ab 01.07.2025Siehe auch: Solarpflicht (§ 32a NBauO).
- Überkopfverglasung
- Geneigte Verglasung über Kopf, etwa Glasdächer, Vordächer und Wintergartendächer; für sie gilt DIN 18008. Einfach verglaste Überkopfflächen müssen aus Verbund-Sicherheitsglas bestehen, Einscheiben-Sicherheitsglas allein ist nicht zulässig.Quellen: Bundesverband Flachglas, BF-Merkblatt 019/2015 zu DIN 18008; Glas & Design Glasservice GmbH, „Ist VSG bei Überkopfverglasung Pflicht?“, 30.05.2026Siehe auch: VSG (Verbund-Sicherheitsglas), ESG (Einscheiben-Sicherheitsglas), Verwendbarkeitsnachweis (abZ, aBG, ZiE), Glas-Glas-Modul.
- VSG (Verbund-Sicherheitsglas)
- Mindestens zwei Glasscheiben, die mit einer reißfesten Kunststofffolie, meist PVB, verbunden sind. Bricht das Glas, haften die Bruchstücke an der Folie; das senkt das Verletzungsrisiko und erhält eine Resttragfähigkeit.Quellen: BauNetz Wissen, Verbundsicherheitsglas (VSG)Siehe auch: ESG (Einscheiben-Sicherheitsglas), TVG (teilvorgespanntes Glas), Überkopfverglasung.
- ESG (Einscheiben-Sicherheitsglas)
- Thermisch vorgespanntes Glas, das bei Bruch in kleine, stumpfkantige Krümel zerfällt. Über Kopf ist ESG allein nicht zulässig, weil die Krümel herabfallen würden.Quellen: BauNetz Wissen, Einscheibensicherheitsglas (ESG); Glas & Design Glasservice GmbH, „Ist VSG bei Überkopfverglasung Pflicht?“, 30.05.2026Siehe auch: VSG (Verbund-Sicherheitsglas), TVG (teilvorgespanntes Glas), Überkopfverglasung.
- TVG (teilvorgespanntes Glas)
- Glas, das wie ESG vorgespannt, aber langsamer abgekühlt wird; es ist weniger fest als ESG und bricht ähnlich wie normales Floatglas in größere Stücke. Deshalb wird TVG normalerweise nur als Verbund-Sicherheitsglas eingesetzt.Quellen: BauNetz Wissen, Teilvorgespanntes Glas (TVG)Siehe auch: VSG (Verbund-Sicherheitsglas), ESG (Einscheiben-Sicherheitsglas).
- Schneelastzone
- Einteilung Deutschlands nach der zu erwartenden Schneelast am Boden, aus der sich die Lasten auf Dächer und aufgesetzte Module ergeben (DIN EN 1991-1-3 mit nationalem Anhang). Das DIBt veröffentlicht die Zuordnung je Verwaltungsgebiet; verbindlich sind die Bekanntmachungen der Länder.Quellen: DIBt, Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen, Stand 07.02.2023; Solaranlage-Ratgeber, „Schneelast und Windlast“, aktualisiert 22.07.2026Siehe auch: Windzone, Designlast und Testlast.
- Windzone
- Einteilung Deutschlands nach der Windbelastung, aus der sich Wind- und Soglasten auf Gebäude und Solarmodule ergeben (DIN EN 1991-1-4 mit nationalem Anhang). Die Zuordnung je Verwaltungsgebiet veröffentlicht das DIBt.Quellen: DIBt, Windzonen nach Verwaltungsgrenzen, Stand 02.06.2022; Solaranlage-Ratgeber, „Schneelast und Windlast“, aktualisiert 22.07.2026Siehe auch: Schneelastzone, Designlast und Testlast.
- Verwendbarkeitsnachweis (abZ, aBG, ZiE)
- Bauaufsichtlicher Nachweis, dass ein regelungsbedürftiges Bauprodukt oder eine Bauart verwendet werden darf: die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) für das Produkt, die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) für Planung und Ausführung oder eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) für ein bestimmtes Vorhaben. abZ und aBG erteilt das Deutsche Institut für Bautechnik.Quellen: DIBt, Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) / Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG)Siehe auch: Überkopfverglasung, Glas-Glas-Modul.
Betrieb und Verträge
- Betriebsführung
- Laufende Betreuung einer Anlage im Auftrag des Betreibers: technisch Fernüberwachung, Steuerung, Optimierung der Leistung und Koordination der Wartung; daneben steht die kaufmännische Betreuung (Asset Management). Anlagenbetreiber im Sinne des EEG ist, wer die Anlage zur Stromerzeugung nutzt, unabhängig davon, wem sie gehört.Quellen: SolarPower Europe, O&M Best Practice Guidelines 6.0, Kap. 4 „Power Plant Operation“; SolarPower Europe, O&M Best Practice Guidelines 6.0, Kap. 1; § 3 Nr. 2 EEG 2023Siehe auch: Monitoring, Performance Ratio (PR), Repowering.
- Monitoring
- Laufende Überwachung einer Anlage anhand ihrer Betriebsdaten, die Wechselrichter, Speicher oder Energiemanager über das Internet an ein Portal melden. Abweichungen im Ertrag weisen früh auf Defekte oder Verschleiß hin.Quellen: Solarcity Berlin, Energielexikon „Monitoringsystem“Siehe auch: Betriebsführung, Performance Ratio (PR), Degradation. Mehr: Bestandsanlagen.
- Dachpacht
- Vertrag, mit dem ein Eigentümer seine Dachfläche gegen Pacht einem Investor überlässt, der darauf eine PV-Anlage errichtet und selbst oder durch Dritte betreibt. Rechtsanwälte empfehlen, das Nutzungsrecht zusätzlich als Dienstbarkeit im Grundbuch einzutragen, damit es bei einem Eigentümerwechsel bestehen bleibt.Quellen: Solarcity Berlin, Energielexikon „Pacht“; Streich & Wittke Rechtsanwälte, DachpachtvertragSiehe auch: Betriebsführung.
- Repowering
- Ersatz alter, für die Stromerzeugung maßgeblicher Komponenten durch neue, um die Leistung einer Anlage zu erhöhen; bleibt die Nennleistung im Wesentlichen gleich, spricht man von Revamping. Für ersetzte Solaranlagen enthält das EEG Sonderregeln zum Inbetriebnahmezeitpunkt, die vor einem Umbau zu prüfen sind.Quellen: SolarPower Europe, O&M Best Practice Guidelines 6.0, Abschn. 7.1; § 48 Abs. 4 EEG 2023; § 38b Abs. 2 EEG 2023Siehe auch: Ü20-Anlage (ausgeförderte Anlage), Inbetriebnahme, Betriebsführung. Mehr: Bestandsanlagen.
- Ü20-Anlage (ausgeförderte Anlage)
- Anlage, deren ursprünglicher EEG-Zahlungsanspruch abgelaufen ist; das EEG nennt Anlagen bis 100 kW mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2021 dann „ausgeförderte Anlagen“. Sie können ihren Strom bis zum 31.12.2032 weiter dem Netzbetreiber überlassen und erhalten dafür den Jahresmarktwert, höchstens 10,00 ct/kWh, abzüglich eines von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichten Betrags.Quellen: § 3 Nr. 3a EEG 2023; § 21 Abs. 1, § 23b, § 25 Abs. 2, § 53 Abs. 4 EEG 2023Siehe auch: Einspeisevergütung, Marktwert Solar, Repowering, Direktvermarktung. Mehr: Bestandsanlagen.
Steuerbegriffe für Betriebe stehen im Abschnitt Investieren: Investitionsabzugsbetrag (IAB), Sonderabschreibung (§ 7g), Degressive AfA.
Terrasse und Glas
Baurecht und Verfahren
- Verfahrensfrei
- Eine Baumaßnahme, für die weder eine Baugenehmigung noch eine Mitteilung an die Bauaufsicht nötig ist. Auch verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen das öffentliche Baurecht einhalten; dafür ist die Bauherrin oder der Bauherr selbst verantwortlich. Quellen: § 59 Abs. 3 NBauO; Niedersächsisches Wirtschaftsministerium, Fragen und Antworten zur NBauO, Stand 30.01.2026, Nr. 16.1. Siehe auch: Abweichung, Genehmigungsfrei mit Mitteilung. Mehr: Baugenehmigung für das Terrassendach. Artikel: Ohne Genehmigung gebaut.
- Genehmigungsfrei mit Mitteilung
- Niedersachsens Weg zwischen verfahrensfrei und Baugenehmigung: Keiner Baugenehmigung bedarf die Errichtung oder Änderung eines Wohngebäudes und seiner Nebenanlagen in einem Wohngebiet, das ein Bebauungsplan festsetzt, wenn das Vorhaben dem Bebauungsplan nicht widerspricht, nötige Abweichungen schon zugelassen sind und die Gemeinde die Erschließung bestätigt hat; das Vorhaben wird der Bauaufsicht mit den Bauvorlagen mitgeteilt. Quellen: § 62 NBauO. Siehe auch: Verfahrensfrei, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren. Artikel: Terrassendach an Reihenhaus und Doppelhaushälfte.
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Das Genehmigungsverfahren der NBauO für alle Vorhaben außer Sonderbauten, also auch für ein Terrassendach oder einen Carport am Wohnhaus. Darin prüft die Bauaufsicht nur das städtebauliche Planungsrecht, die Grenzabstände und wenige weitere Vorschriften. Quellen: § 63 Abs. 1 NBauO. Siehe auch: Genehmigungsfrei mit Mitteilung, Abweichung. Artikel: Terrassendach an Reihenhaus und Doppelhaushälfte.
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
- Über einzelne Fragen eines Vorhabens, die selbständig beurteilt werden können, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag (Bauvoranfrage) durch Bauvorbescheid. Er erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren der Bauantrag gestellt wird. Quellen: § 73 NBauO. Siehe auch: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren. Artikel: Gartenzimmer oder Wintergarten?, Ohne Genehmigung gebaut.
- Abweichung
- Zulassung eines Vorhabens, das eine Anforderung der Bauordnung nicht erfüllt, etwa den Grenzabstand. In Niedersachsen kann die Bauaufsichtsbehörde auf begründeten Antrag zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Quellen: § 66 Abs. 1, 2 NBauO. Siehe auch: Nachbarzustimmung, Grenzabstand. Artikel: Terrassendach an Reihenhaus und Doppelhaushälfte, Baulast und Nachbarzustimmung.
- Bauaufsichtsbehörde
- Die Behörde, die über Bauanträge entscheidet und gegen baurechtswidrige Bauten einschreitet, umgangssprachlich das Bauamt. Untere Bauaufsichtsbehörde sind in Niedersachsen die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte; einzelnen weiteren Städten ist die Aufgabe übertragen; in Hamburg die Bezirksämter. Quellen: § 57 NBauO; Niedersächsisches Wirtschaftsministerium, Fragen und Antworten zur NBauO, Stand 30.01.2026, Nr. 15.1; Hamburgische Ingenieurkammer-Bau: Bezirksämter, Fachämter Bauprüfung. Siehe auch: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid. Mehr: Baugenehmigung für das Terrassendach.
- Brutto-Grundfläche (BGF)
- Das Flächenmaß, an dem die NBauO verfahrensfreie Vorhaben misst: Die Grundfläche im Sinne der NBauO ist die Brutto-Grundfläche. Das gilt für die Terrassenüberdachung, den Wintergarten und die Garagen gleichermaßen. Quellen: § 2 Abs. 3 S. 5 NBauO; Anhang Nr. 1.2, 1.8 NBauO. Siehe auch: Wintergarten (Baurecht). Artikel: Gartenzimmer oder Wintergarten?.
- Außenbereich
- Grundstücke außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, für die kein Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB gilt. Vorhaben, die das Gesetz dort nicht besonders zulässt, können nur im Einzelfall und nur ohne Beeinträchtigung öffentlicher Belange zugelassen werden; Garagen und Carports sind dort nicht verfahrensfrei. Quellen: § 30 Abs. 1 BauGB; § 34 Abs. 1 BauGB; § 35 Abs. 2 BauGB; Niedersächsisches Wirtschaftsministerium, Fragen und Antworten zur NBauO, Stand 30.01.2026, Nr. 18.8. Siehe auch: Verfahrensfrei. Artikel: Carport ohne Baugenehmigung in Niedersachsen.
Grenze, Nachbarn, Eigentum
- Grenzabstand
- Der Abstand, den Gebäude und Anlagen mit gebäudegleicher Wirkung zur Grundstücksgrenze halten. In Niedersachsen beträgt er das 0,4-fache der Höhe H, mindestens 3 m; in Hamburg heißt er Abstandsfläche und beträgt das 0,4-fache der Höhe, mindestens 2,5 m. Ein verfahrensfreies Terrassendach hält in Niedersachsen mindestens 3 m zur Grenze des Nachbargrundstücks. Quellen: § 5 Abs. 1, 2 NBauO; § 6 HBauO (Lesefassung 27.11.2025); Anhang Nr. 1.8 NBauO. Siehe auch: Vortretender Gebäudeteil, Grenzbebauung (Garage, Carport), Abweichung. Artikel: Terrassendach an Reihenhaus und Doppelhaushälfte.
- Vortretender Gebäudeteil
- Ein Bauteil, das vor die Außenwand tritt; die NBauO nennt Terrassenüberdachungen ausdrücklich. Es darf den Abstand der Wand um höchstens 1,5 m und höchstens um ein Drittel unterschreiten, wenn alle vortretenden Teile zusammen nicht mehr als ein Drittel der Wandbreite einnehmen. Das Wirtschaftsministerium legt die Regel eng aus. Quellen: § 5 Abs. 3 Nr. 2 NBauO; Niedersächsisches Wirtschaftsministerium, Fragen und Antworten zur NBauO, Stand 30.01.2026, Nr. 6.7. Siehe auch: Grenzabstand. Artikel: Terrassendach an Reihenhaus und Doppelhaushälfte.
- Grenzbebauung (Garage, Carport)
- Garagen, Carports und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten dürfen in Niedersachsen ohne Abstand oder mit mindestens 1 m Abstand an der Grenze stehen, bis 3 m hoch, auf höchstens 9 m je Grenze und 15 m je Baugrundstück. Quellen: § 5 Abs. 8 NBauO. Siehe auch: Grenzwand, Grenzabstand. Artikel: Carport ohne Baugenehmigung in Niedersachsen.
- Grenzwand
- Eine Wand an der Grenze, ganz auf dem eigenen Grundstück. Wer sie errichtet, zeigt dem Nachbarn Bauart und Bemessung an; ohne andere Vereinbarung beginnen die Arbeiten erst 1 Monat nach Zugang der Anzeige. Quellen: § 16 NNachbG. Siehe auch: Grenzbebauung (Garage, Carport), Nachbarzustimmung. Artikel: Baulast und Nachbarzustimmung.
- Nachbarzustimmung
- Die Unterschrift des Nachbarn unter ein Vorhaben. Weicht ein Bauantrag von einer nachbarschützenden Vorschrift ab, soll die Bauaufsicht die Nachbarn anhören; haben sie zugestimmt, entfällt diese Anhörung, soweit die Zustimmung auf Papier unterschrieben oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur erteilt ist. Quellen: § 68 Abs. 2, 4 NBauO; § 5 Abs. 7 NBauO. Siehe auch: Baulast, Abweichung. Artikel: Baulast und Nachbarzustimmung.
- Baulast
- In Niedersachsen eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen, die ein Grundstückseigentümer durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernimmt; sie wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirkt auch gegenüber Rechtsnachfolgern. Das Baulastenverzeichnis führt die Bauaufsichtsbehörde; wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann es einsehen und sich Auszüge erteilen lassen. Quellen: § 81 NBauO; Niedersächsisches Wirtschaftsministerium, Fragen und Antworten zur NBauO, Stand 30.01.2026, Nr. 6.5. Siehe auch: Nachbarzustimmung, Grenzabstand. Artikel: Baulast und Nachbarzustimmung.
- Bauliche Veränderung (Wohnungseigentum)
- Eine Maßnahme, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht, etwa ein Terrassendach an der Außenwand. Sie können beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden; nach dem Bundesgerichtshof braucht sie den Beschluss vor Baubeginn. Quellen: § 20 WEG; BGH, Urteil vom 17.03.2023, V ZR 140/22 (Pressemitteilung Nr. 52/2023). Siehe auch: Sondernutzungsrecht. Artikel: Terrassendach in der Eigentümergemeinschaft.
- Sondernutzungsrecht
- Das Recht eines Wohnungseigentümers, einen Teil des gemeinschaftlichen Eigentums allein zu nutzen, etwa einen Garten oder eine Terrasse. Es berechtigt nach dem Bundesgerichtshof nicht zu Umgestaltungen, die über die übliche Nutzung hinausgehen. Quellen: BGH, Urteil vom 17.03.2023, V ZR 140/22 (Pressemitteilung Nr. 52/2023); § 5 Abs. 4 WEG. Siehe auch: Bauliche Veränderung (Wohnungseigentum). Artikel: Terrassendach in der Eigentümergemeinschaft.
Glasräume
- Wintergarten (Baurecht)
- In Niedersachsen bis 30 m² Brutto-Grundfläche und 5 m Höhe verfahrensfrei. Das Wirtschaftsministerium versteht darunter ein ebenerdiger, geschlossener Anbau oder ein selbstständiges Bauwerk mit mindestens einer Wandfläche und einem Großteil der Dachfläche aus lichtdurchlässigen Baustoffen, schlagregendicht, luft- und winddicht und vom Außenklima getrennt, beheizt oder unbeheizt; die Auslegung ist nicht verbindlich. Quellen: Anhang Nr. 1.8 NBauO; Niedersächsisches Wirtschaftsministerium, Fragen und Antworten zur NBauO, Stand 30.01.2026, Nr. 1.1, 18.10; Bundesverband Wintergarten, Definition Wintergarten. Siehe auch: Gartenzimmer, Wohnwintergarten, Schlagregendichtheit. Mehr: Baugenehmigung für das Terrassendach. Artikel: Gartenzimmer oder Wintergarten?.
- Gartenzimmer
- Ein Terrassendach, dessen Seiten ganz oder teilweise mit Glaselementen geschlossen sind, ohne Heizung. Manche Anbieter sagen Kaltwintergarten; über das Baurecht entscheidet nicht der Name: Sind die Elemente nicht schlagregen-, luft- und winddicht, etwa Ganzglasanlagen, ist es nach der Auslegung des Wirtschaftsministeriums eine Terrassenüberdachung, sonst ein Wintergarten. Quellen: Niedersächsisches Wirtschaftsministerium, Fragen und Antworten zur NBauO, Stand 30.01.2026, Nr. 18.10; Bundesverband Wintergarten, Hinweise zu Gebrauch, Pflege und Wartung, 09/2018, Abschnitt 2.1. Siehe auch: Wintergarten (Baurecht), Ganzglasanlage, Wohnwintergarten. Mehr: Gartenzimmer. Artikel: Gartenzimmer oder Wintergarten?, Das Gartenzimmer im Winter.
- Wohnwintergarten
- Ein Wintergarten für die ganzjährige Nutzung als Aufenthaltsraum, beheizt auf Wohntemperatur. Als beheizter Anbau fällt er unter das Gebäudemodernisierungsgesetz; bei einem Wohngebäude dürfen seine neuen Außenbauteile höchstens das 1,2-fache an Wärme verlieren wie die des Referenzgebäudes. Quellen: Bundesverband Wintergarten, Definition Wintergarten, Abschnitt 2; § 2 Abs. 1 GModG; § 39 Abs. 1 GModG. Siehe auch: Wintergarten (Baurecht), Gartenzimmer, U-Wert (Ug, Uf, Uw). Artikel: Wintergarten und Gebäudemodernisierungsgesetz.
- Ganzglasanlage
- Verglasung aus rahmenlosen Scheiben, etwa als Glasschiebewand am Terrassendach. Terrassendächer mit einem solchen Windschutz sind nach dem Bundesverband Wintergarten weder luft- noch schlagregendicht; das Wirtschaftsministerium nennt sie als Beispiel für einen Windschutz, der aus einem Terrassendach keinen Wintergarten macht. Quellen: Bundesverband Wintergarten, Hinweise zu Gebrauch, Pflege und Wartung, 09/2018, Abschnitte 2.1, 3.3; Niedersächsisches Wirtschaftsministerium, Fragen und Antworten zur NBauO, Stand 30.01.2026, Nr. 18.10. Siehe auch: Gartenzimmer, Schlagregendichtheit.
- Schlagregendichtheit
- Die Eigenschaft eines Fensters, einer Tür oder einer Verglasung, bei Regen mit Wind kein Wasser durchzulassen; mit Luft- und Winddichtheit ist sie für Fenster und Außentüren nach Norm festgelegt. Nach dem Wirtschaftsministerium unterscheidet sie den Wintergarten vom Terrassendach mit Windschutz. Quellen: Bundesverband Wintergarten, Hinweise zu Gebrauch, Pflege und Wartung, 09/2018, Abschnitt 2.1; Niedersächsisches Wirtschaftsministerium, Fragen und Antworten zur NBauO, Stand 30.01.2026, Nr. 18.10. Siehe auch: Wintergarten (Baurecht), Ganzglasanlage.
Schnee, Wind, Statik
- Schneelastzone
- Erklärt im Abschnitt Photovoltaik: Schneelastzone.
- Norddeutsches Tiefland
- Zusatz zur Schneelastzone für Orte, an denen selten, aber sehr viel Schnee fallen kann: Dort ist zusätzlich die 2,3-fache charakteristische Schneelast als außergewöhnlicher Lastfall nachzuweisen. Quellen: DIBt, Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen, Erläuterung, Stand 07.02.2023. Siehe auch: Schneelastzone, sk (charakteristische Schneelast am Boden). Mehr: Schnee und Wind.
- sk (charakteristische Schneelast am Boden)
- Die Schneelast am Boden, von der die Statik ausgeht; in Zone 2 mindestens 0,85 kN/m², in höheren Lagen mehr. Die Last auf dem Dach ergibt sich daraus mit dem Formbeiwert: Formbeiwert μ mal Schneelast am Boden (s = μ · sk); Umgebungs- und Temperaturkoeffizient sind in Deutschland 1,0. Quellen: Landesamt für Bauen und Verkehr Brandenburg, Merkblatt Schneelast, Fassung 08.09.2021, Abschnitt 2. Siehe auch: Schneelastzone, Formbeiwert μ. Mehr: Schnee und Wind.
- Formbeiwert μ
- Der Faktor, mit dem die Schneelast am Boden in die Schneelast auf dem Dach umgerechnet wird; er hängt von Dachform und Neigung ab. Umgebungs- und Temperaturkoeffizient sind in Deutschland 1,0, sodass s = μ · sk gilt. Quellen: Landesamt für Bauen und Verkehr Brandenburg, Merkblatt Schneelast, Fassung 08.09.2021, Abschnitt 2. Siehe auch: sk (charakteristische Schneelast am Boden). Mehr: Schnee und Wind.
- Windzone
- Erklärt im Abschnitt Photovoltaik: Windzone.
- Typenstatik
- Der Standsicherheitsnachweis für ein Standardsystem in festgelegten Größen und Lasten. Lässt der Hersteller ihn allgemein prüfen, heißt das in der Bauordnung Typenprüfung; der Bescheid ist in der Regel auf 5 Jahre befristet. Ob eine Typenstatik für Ihren Ort reicht, zeigt die Schnee- und Windlast, für die sie gerechnet ist. Quellen: § 65 Abs. 7, 8 NBauO; TOPSUN, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 03.09.2026, V.2. Siehe auch: Standsicherheitsnachweis, Schneelastzone, Windzone. Mehr: Schnee und Wind. Artikel: Typenstatik oder Einzelstatik.
- Standsicherheitsnachweis
- Die Berechnung, dass eine bauliche Anlage die Lasten sicher trägt. ist die Standsicherheit nicht nachzuweisen; das Wirtschaftsministerium empfiehlt einen Nachweis trotzdem, damit die Bauaufsicht bei Zweifeln anhand von Unterlagen prüfen kann. Quellen: § 65 Abs. 1 NBauO; Niedersächsisches Wirtschaftsministerium, Fragen und Antworten zur NBauO, Stand 30.01.2026, Nr. 18.5. Siehe auch: Typenstatik. Artikel: Ohne Genehmigung gebaut, Typenstatik oder Einzelstatik.
Glas und Eindeckung
- VSG (Verbund-Sicherheitsglas)
- Erklärt im Abschnitt Photovoltaik: VSG (Verbund-Sicherheitsglas).
- ESG (Einscheiben-Sicherheitsglas)
- Erklärt im Abschnitt Photovoltaik: ESG (Einscheiben-Sicherheitsglas).
- TVG (teilvorgespanntes Glas)
- Erklärt im Abschnitt Photovoltaik: TVG (teilvorgespanntes Glas).
- Überkopfverglasung
- Erklärt im Abschnitt Photovoltaik: Überkopfverglasung.
- Verwendbarkeitsnachweis (abZ, aBG, ZiE)
- Erklärt im Abschnitt Photovoltaik: Verwendbarkeitsnachweis (abZ, aBG, ZiE).
- Polycarbonat-Stegplatte
- Eine Kunststoffplatte mit Hohlkammern, leichter als Glas, aber ohne klaren Durchblick. Sie ist wasserdampfdurchlässig, sodass sich in den Kammern Kondenswasser bilden kann; die Hersteller verlangen deshalb eine Mindestneigung. Bei Regen ist sie lauter als Glas. Quellen: Bundesverband Wintergarten, Wintergarten-Verglasung; Bundesverband Wintergarten, Häufige Fragen: Mehrfach-Stegplatten. Siehe auch: VSG (Verbund-Sicherheitsglas). Mehr: Dacheindeckung.
- g-Wert (Gesamtenergiedurchlassgrad)
- Der Anteil der Sonnenenergie, der durch eine Verglasung in den Raum gelangt, direkt und über die Wärmeabgabe des Glases; bestimmt nach DIN EN 410. Werte für ein bestimmtes Glas nennt sein Hersteller. Quellen: BauNetz Wissen, Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert). Siehe auch: U-Wert (Ug, Uf, Uw).
- U-Wert (Ug, Uf, Uw)
- Der Wärmedurchgangskoeffizient: die Wärme, die je Quadratmeter und je Kelvin Temperaturunterschied durch ein Bauteil geht. Ug gilt für das Glas, Uf für den Rahmen, Uw für das ganze Fenster; je niedriger, desto besser dämmt es. Wichtig ist er beim beheizten Wohnwintergarten. Quellen: BauNetz Wissen, Wärmeschutz: U-Wert. Siehe auch: Wohnwintergarten, g-Wert (Gesamtenergiedurchlassgrad). Artikel: Wintergarten und Gebäudemodernisierungsgesetz.
Aufbau, Pflege, Beschichtung
- Anschlusshöhe
- Die Höhe, in der das Dach an der Hauswand ansetzt. Mit der Tiefe und der Neigung bestimmt sie die Durchgangshöhe vorn; liegt der Anschluss unter dem Dachüberstand, bleiben bei größerer Tiefe oft nur geringe Neigungen. Quellen: Bundesverband Wintergarten, Häufige Fragen: Mindestdachneigung, verbreitete Praxis. Siehe auch: Rinne ohne Gefälle und Notüberlauf. Mehr: Terrassenüberdachung.
- Rinne ohne Gefälle und Notüberlauf
- Am Terrassendach liegen die Rinnen meist waagerecht; nach dem Regen bleibt etwas Wasser stehen, und Schmutz setzt sich ab. Ist die Blende außen höher als die Rinne, braucht es für Starkregen einen Notüberlauf. Quellen: Bundesverband Wintergarten, Häufige Fragen: Dachrinnen mit oder ohne Gefälle. Siehe auch: Rinnen- und Fallrohrheizung. Mehr: Pflege und Wartung. Artikel: Regenwasser vom Terrassendach.
- Rinnen- und Fallrohrheizung
- Selbstregelnde Heizbänder, die Rinne und Fallrohr im Winter frei von Eis halten. Bei Rinnen zwischen Dach und Hauswand hält der Bundesverband Wintergarten sie für unverzichtbar. Quellen: Bundesverband Wintergarten, Hinweise zu Gebrauch, Pflege und Wartung, 09/2018, Abschnitt 3.6; Bundesverband Wintergarten, Häufige Fragen: verstopfte Dachrinne. Siehe auch: Rinne ohne Gefälle und Notüberlauf. Mehr: Pflege und Wartung. Artikel: Regenwasser vom Terrassendach, Das Gartenzimmer im Winter.
- Kondensat (Tropfkondensat)
- Wasser, das sich aus feuchter Luft an kalten Flächen niederschlägt. Unter offenen Terrassendächern tropft es vor allem morgens, wenn das Dach von der Nacht noch kalt ist und die Luft schon warm und feucht. Quellen: Bundesverband Wintergarten, Hinweise zu Gebrauch, Pflege und Wartung, 09/2018, Abschnitt 2.5; Bundesverband Wintergarten, Häufige Fragen: Kondensat unter Terrassenüberdachungen. Siehe auch: Ganzglasanlage. Mehr: Pflege und Wartung. Artikel: Kondenswasser unter dem Terrassendach.
- Wartungsfuge
- Eine Fuge, die chemischen und physikalischen Einflüssen ausgesetzt ist und deren Dichtstoff in regelmäßigen Abständen geprüft und bei Bedarf erneuert werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden; so beschreibt sie DIN 52460. Am Terrassendach betrifft das die Fugen am Wandanschluss und Silikonfugen. Quellen: Industrieverband Dichtstoffe, IVD-Merkblatt Nr. 15, Begriffe. Siehe auch: Kondensat (Tropfkondensat). Mehr: Pflege und Wartung. Artikel: Terrassendach undicht: was tun?.
- Pulverbeschichtung
- Die Farbschicht aus Pulverlack auf dem vorbehandelten Aluminium; sie gibt die Farbe und schützt vor Korrosion. Gereinigt wird sie mit Neutralreinigern, ohne Scheuermittel und ohne organische Lösungsmittel. Quellen: GSB International, Infobrief Nr. 9, April 2010; Bundesverband Wintergarten, Hinweise zu Gebrauch, Pflege und Wartung, 09/2018, Abschnitt 3.2. Siehe auch: QUALICOAT. Mehr: Pflege und Wartung.
- QUALICOAT
- Ein eingetragenes Gütezeichen für Beschichtungen auf Aluminium im Bauwesen. Pulverlacke werden darin in Klassen zugelassen; die Vorbehandlung kann zusätzlich das Merkmal SEASIDE tragen. Welche Klasse und welche Garantie ein Dach hat, steht in den Unterlagen seines Herstellers. Quellen: QUALICOAT, Introduction to the QUALICOAT Specifications, 26th Edition. Siehe auch: Pulverbeschichtung. Mehr: Farben.
- Leistungserklärung
- Die Erklärung, mit der der Hersteller eines Bauprodukts, das eine harmonisierte Norm erfasst, dessen Leistung angibt. Ohne sie darf das Produkt kein CE-Kennzeichen tragen. Quellen: Verordnung (EU) Nr. 305/2011, Art. 4, 8 (konsolidierte Fassung). Siehe auch: EN 1090.
- Aufdachmarkise (außenliegende Beschattung)
- Eine Markise über dem Glasdach. Sie hält die Sonnenenergie ab, bevor sie durch das Glas kommt, und wirkt deshalb stärker als eine Beschattung innen; dafür ist sie Wind, Regen, Schnee und Schmutz ausgesetzt. Quellen: Bundesverband Wintergarten, Wintergarten-Sonnenschutz. Siehe auch: Unterdachmarkise (innenliegende Beschattung).
- Unterdachmarkise (innenliegende Beschattung)
- Eine Markise unter dem Glasdach, vor dem Wetter geschützt. Ihre Wirkung hängt davon ab, wie gut die warme Luft zwischen Tuch und Glas abgeführt wird. Glasflächen werden ganz oder gar nicht beschattet, damit keine großen Spannungen im Glas entstehen. Quellen: Bundesverband Wintergarten, Wintergarten-Sonnenschutz; Bundesverband Wintergarten, Hinweise zu Gebrauch, Pflege und Wartung, 09/2018, Abschnitt 2.3. Siehe auch: Aufdachmarkise (außenliegende Beschattung).
Solar-Terrassendach
- Umsatzsteuer beim Solar-Terrassendach
- Für Solar-Carports und Solar-Terrassenüberdachungen gilt der Nullsteuersatz für die Solarpaneele mit Halterung, die wesentlichen Komponenten und die dafür erforderlichen Nebenleistungen, nicht für die primäre Unterkonstruktion, die den Zweck der Terrassenüberdachung oder des Carports erfüllt. Quellen: Zentralverband des Deutschen Handwerks: Ergänzendes BMF-Schreiben vom 30.11.2023 zum Nullsteuersatz auf PV-Anlagen. Siehe auch: Verwendbarkeitsnachweis (abZ, aBG, ZiE). Mehr: Solare Glasdächer.
Begriffe des Herstellers
- EN 1090
- Die europäische Norm für tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium; sie regelt Konformitätsnachweis, werkseigene Produktionskontrolle, Zertifizierung des Herstellers und CE-Kennzeichnung. Zertifiziert wird der Hersteller der Bauteile. Quellen: Verordnung (EU) Nr. 305/2011, Art. 4. Siehe auch: Leistungserklärung.
- Panoramaschiebewand
- Der Name des Herstellers für seine rahmenlose Glasschiebewand: Scheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas auf Laufwagen, die in Laufschienen gleiten (Herstellerangabe). Quellen: . Siehe auch: Ganzglasanlage, ESG (Einscheiben-Sicherheitsglas). Mehr: Glasschiebewand.
- Steellook
- Aluminiumprofile, die rasterförmig auf eine Glasschiebewand gesetzt werden und ihr die Optik einer Sprossenwand geben (Herstellerangabe). Quellen: . Siehe auch: Panoramaschiebewand. Mehr: Glasschiebewand.
- Sonnenschutzpaneel
- Vormontierte, auf Maß gefertigte Paneele, die mit einer Glasschiebewand kombiniert werden und vor Sonne und Wind schützen; die Glasscheiben lassen sich hinter sie schieben (Herstellerangabe). Quellen: . Siehe auch: Panoramaschiebewand. Mehr: Glasschiebewand.
Sonnenschutz
Bauart und Mechanik
- Ausfall
- Der mit Tuch bespannte Teil der Markise, der aus- und einfährt, und zugleich das Maß, wie weit sie vom Haus weg reicht. Breite und Ausfall sind die beiden wichtigsten Größenangaben einer Markise.
- Ausfallprofil
- Das vordere Profil, an dem das Tuch endet. Je nach Modell fährt aus ihm das Schattenplus nach unten oder sitzen in ihm LED-Spots; bei markilux trägt das Tuch dort seit 2002 rechts ein Etikett mit der Fabrikationsnummer.
- Gelenkarm
- Faltbarer Arm, mit dem eine Gelenkarmmarkise ihr Tuch ausrollt und spannt; sie hat zwei oder mehr davon. Die Arme stehen unter Vorspannung, deshalb gehört ihre Demontage in die Hände des Fachbetriebs.
- Bionic-SehneBegriff von markilux
- Kraftübertragung im Gelenkarm aus Hightech-Fasern, die sich wie eine Sehne geräusch- und reibungsarm biegt.
- ZwillingsketteBegriff von markilux
- Kraftübertragung im Gelenkarm mit zwei Rundstahlketten, die im Arm laufen.
- Vollkassette
- Gehäuse, das Tuch und Technik der eingefahrenen Markise vollständig umschließt und so vor Wind und Wetter schützt.
- Halbkassette
- Nach unten offene Kassette: Sie deckt Tuch und Technik von oben ab, verzichtet aber auf den Rundum-Schutz der Vollkassette. Geeignet für Orte, an denen dieser Schutz nicht nötig ist.
- Offene Gelenkarmmarkise
- Gelenkarmmarkise ohne Kassette; Mechanik und Tuchwelle bleiben sichtbar.
- Volant
- Schmaler Stoffstreifen, der am Ausfallprofil herunterhängt, gerade oder gewellt. Laut markilux schmückt er und verdeckt zugleich die Gelenkarme der eingefahrenen Markise.
- SchattenplusBegriff von markilux
- Zusätzliches Tuch, das senkrecht aus dem Ausfallprofil nach unten fährt, laut markilux bis auf gut zwei Meter. Es hält tief stehende Sonne und Blicke ab; je nach Modell von Hand oder mit Motor. Mehr dazu
- Kopplung
- Mehrere Markisen nebeneinander, verbunden zu einer großen Schattenfläche; bei markilux je nach Modell bis zu drei, die Lücke dazwischen schließt ein Schlitzrollo. Bei Pergola- und Glasdachmarkisen nennt markilux für einzelne Modelle bis zu fünf Felder.
- Neigungswinkel
- Winkel des ausgefahrenen Tuchs zur Waagerechten. Er bestimmt die Durchgangshöhe unter der Markise und ob Regen abläuft: Unter 14° darf das Tuch laut markilux nicht durch Regen belastet werden, sonst droht ein Wassersack. Mehr dazu
- Gegenzug
- Spanntechnik, mit der schienengeführte Markisen ihr Tuch spannen; markilux nennt sie für die Unterglasmarkisen 779 und 879, MHZ als Koaxial-Gegenzug. Bei der Senkrechtmarkise markilux 625 spannt dagegen die Schwerkraft das Tuch.
- tracfixBegriff von markilux
- Seitliche Tuchführung ohne Spalt zwischen Tuch und Führungsschiene; laut markilux sieht sie ruhiger aus und ist windstabiler. Bei vielen Glasdach- und Senkrechtmarkisen eine Option.
- ZIP-Führung
- Seitliches Führungssystem für das Tuch von Senkrechtmarkisen. Laut Hersteller strafft es das Tuch, verringert Flattern und Durchhängen und verbessert Tuchsitz und Windbeständigkeit. Mehr dazu
- Führungsschiene
- Seitliche Schiene, in der das Tuch einer Pergola-, Glasdach- oder Senkrechtmarkise läuft oder der Behang eines Raffstores.
- Fallarm
- Arm einer Fenstermarkise, der das Tuch schräg vom Fenster weg stellt. Bei der markilux 730 spannen Gasdruckfedern die Fallarme bis 140° zum Fenster; es gibt sie in 80, 100, 120 oder 150 cm Länge. Mehr dazu
- Klemmmarkise
- Markise an Standrohren, die zwischen Boden und Decke eines Balkons geklemmt werden; laut markilux greift die Befestigung nur wenig in die Bausubstanz ein. Mehr dazu
- Pergolamarkise
- Markise, deren Tuch in Schienen gespannt wird und vorn auf Säulen ruht. Laut markilux erreicht sie höhere Windwiderstandsklassen als eine Gelenkarmmarkise; absenkbare Säulen neigen sie für einen besseren Wasserablauf. Mehr dazu
- Aufglasmarkise
- Markise über dem Glasdach eines Wintergartens oder Terrassendachs. Weil sie die Sonne abhält, bevor sie das Glas erreicht, mindert sie den Wärmeeintrag laut MHZ stärker als eine Beschattung darunter. Mehr dazu
- Unterglasmarkise
- Markise unter dem Glasdach. Ihr Tuch ist vor der Witterung geschützt; das Aufwärmen durch die Einstrahlung verhindert sie laut MHZ nicht, deshalb gehört Lüften dazu. Mehr dazu
- Senkrechtmarkise
- Markise, deren Tuch senkrecht vor Fenster, Terrassendach oder Seite herunterfährt. Sie hält tief stehende Sonne und Blicke ab, laut Hersteller auch Wind und Nieselregen. Mehr dazu
Wind und Wetter
- Windwiderstandsklasse
- Klasse nach DIN EN 13561, die angibt, welchem Winddruck eine Markise standhält; der Hersteller nennt sie je Modell. Sie gilt nur mit der vorgesehenen Montage und laut markilux nur für die ganz ausgefahrene Markise. Mehr dazuQuelle: Schanz Rollladensysteme GmbH: Windwiderstandsklassenbestimmung, Stand 15.03.2019 (zitiert DIN EN 13659:2015 und DIN EN 13561:2015), Abschnitt 5 „Übersicht Windwiderstandsklassen Markisen“, Quelle DIN EN 13561:2015 (abgerufen am 24.09.2026)
- Windzone
- Einteilung Deutschlands in vier Zonen nach dem Wind, mit dem Bauwerke am Ort rechnen müssen; das Deutsche Institut für Bautechnik ordnet jede Gemeinde einer Zone zu. Sie beschreibt den Ort, nicht die Markise oder den Zaun. Mehr dazuQuelle: Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt): Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen, Stand 02.06.2022 (abgerufen am 24.09.2026)
- Geländekategorie
- Einteilung der Umgebung nach ihrer Rauigkeit, von der offenen Küste (0) bis zur Stadt mit hohen Gebäuden (IV). Sie geht neben der Windzone in die Empfehlungen für Rollläden und Raffstores nach DIN EN 13659 ein. Mehr dazuQuelle: Schanz Rollladensysteme GmbH: Windwiderstandsklassenbestimmung, Stand 15.03.2019 (zitiert DIN EN 13659:2015 und DIN EN 13561:2015), Abschnitt 2 „Geländekategorien“, Quelle DIN EN 13659:2015 (abgerufen am 24.09.2026)
- Windwächter
- Sensor, der die Windgeschwindigkeit überwacht und eine Markise mit Motor einfahren lässt, sobald ein einstellbarer Grenzwert überschritten ist. Er entbindet nicht davon, die Markise vor einem Unwetter selbst einzufahren. Mehr dazu
- vibraboxBegriff von markilux
- Windsensor mit Batterie, der am Ausfallprofil sitzt, auf Schwingungen reagiert und die Markise einfahren lässt; die Empfindlichkeit lässt sich einstellen.
- Sonnenwächter
- Sensor, der die Markise bei Sonne ausfahren lässt; die Helligkeitsschwelle wird am Steuergerät eingestellt. Oft sitzt er in einem Gerät mit dem Windwächter.
- Regensensor
- Sensor, der Regen und Schnee misst und die Markise dann einfahren lässt; der von markilux regelt sich bei Kälte mit einer eingebauten Heizung selbst.
Antrieb und Steuerung
- Handkurbel
- Standardbedienung der meisten markilux-Markisen: Die Kurbel wird in die Öse am Getriebe gehängt; die Drehrichtung entscheidet, ob die Markise aus- oder einfährt. Mehr dazu
- Nothandkurbel
- Kurbel an einer Markise mit Motor, mit der sich ausgewählte markilux-Modelle ohne Strom bewegen lassen. Ohne sie lässt sich eine motorbetriebene Markise bei Stromausfall nicht einfahren.
- Funkmotor
- Motor mit Funkempfänger, den Handsender, Wandschalter, Sensoren oder eine App ansteuern, ohne Steuerleitung zur Bedienstelle. Mehr dazu
- ioBegriff von Somfy
- Funktechnik von Somfy im 868-MHz-Band, bei markilux Input-Output genannt. Motoren mit io sind laut markilux für eine spätere Smart-Home-Zentrale vorbereitet („Smart Home Ready“).
- RTSBegriff von Somfy
- Funktechnik von Somfy im 433-MHz-Band; markilux führt Handsender und Sensoren in RTS neben solchen in io.
- TaHomaBegriff von Somfy
- Smart-Home-Zentrale von Somfy (TaHoma Switch), über die sich eine Markise mit io-Motor per App und zusammen mit anderen Geräten steuern lässt. Mehr dazu
- Solarantrieb
- Antrieb, dessen Strom ein Solarmodul liefert. markilux bietet die Senkrechtmarkise 620 bis 250 × 300 cm so an (sundrive), MHZ nennt ihn als Bedienart für Raffstores.
Stoffe und Kennwerte
- UPF
- Ultraviolet Protection Factor, der UV-Schutzfaktor eines Textils. UV STANDARD 801 vergibt ihn in Stufen von UPF 10 bis UPF 80; die Tücher der aktuellen markilux-Kollektion erreichen laut Hersteller in der Regel UPF 50+. Mehr dazuQuelle: UV STANDARD 801: Prüf- und Zertifizierungssystem für textilen UV-Schutz (abgerufen am 25.09.2026)
- UV STANDARD 801
- Prüf- und Zertifizierungssystem für Bekleidungs- und Beschattungstextilien, auch für Markisen. Es ermittelt den UPF nicht nur am neuen, trockenen Stoff, sondern auch unter Gebrauchsbedingungen wie Nässe und Dehnung.Quelle: UV STANDARD 801: Prüf- und Zertifizierungssystem für textilen UV-Schutz (abgerufen am 25.09.2026)
- Oeko-Tex Standard 100
- Zertifizierung für Textilien, die auf Schadstoffe prüft; laut markilux sind seine Markisentücher danach zertifiziert.
- Acryl und Polyester
- Die beiden Fasern, aus denen Markisentücher gewebt werden; markilux und WAREMA führen Tücher aus beiden. Beschichtete Polyestergewebe halten laut WAREMA deutlich höhere Wassersäulen aus als unbeschichtetes Acryl. Mehr dazuQuelle: WAREMA: Markisenstoff (abgerufen am 25.09.2026)
- spinndüsengefärbt
- Die Farbe kommt schon bei der Herstellung der Faser hinein, bevor sie zu Garn gesponnen wird; WAREMA beschreibt so die Färbung seiner Acryl- und Polyesterstoffe.Quelle: WAREMA: Markisenstoff (abgerufen am 25.09.2026)
- Wassersäule
- Maß in Millimetern dafür, wie viel Wasserdruck ein Stoff aushält, bevor Wasser durchdringt. WAREMA nennt je Qualität Werte von 500 bis 10.000 mm. Mehr dazuQuelle: WAREMA: Markisenstoff (abgerufen am 25.09.2026)
- perla FRBegriff von markilux
- Wasserdichtes und schwer entflammbares Spezialgewebe mit transparenter Beschichtung auf der Tuchunterseite.
- perfotexBegriff von markilux
- Gewebe mit eingewebten Rietlücken, wasser- und luftdurchlässig; gedacht für Wintergartenmarkisen, damit sich weniger Wassersäcke und weniger Stauwärme bilden.
- transolairBegriff von markilux
- Gelochtes Gewebe, licht- und luftdurchlässig, mit Durchsicht nach außen; markilux empfiehlt es für Schattenplus, Seiten-, Fenster- und Glasdachmarkisen.
- Selbstreinigender Effekt
- Ausrüstung des Tuchs, bei der Regentropfen Schmutz aufnehmen und abperlen; laut markilux braucht der Ablauf mindestens 14° Neigung. Mehr dazu
- gtot
- Gesamtenergiedurchlassgrad von Verglasung und Sonnenschutz zusammen: welcher Anteil der Sonnenenergie in den Raum gelangt, gerechnet für eine Referenzverglasung. Der Tuchfinder von markilux nennt ihn je Tuch für Glas C.
- Fc-Wert
- Abminderungsfaktor eines Sonnenschutzes: um welchen Faktor er den Energiedurchlass des Glases mindert. Er zählt beim Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2; MHZ nennt ihn je Lamellenfarbe als Richtwert.
- Lichttransmission
- Anteil des sichtbaren Lichts, der durch das Tuch fällt: hoch bei hellen und durchscheinenden Tüchern, niedrig bei dunklen.
- Strahlungstransmission, -reflexion und -absorption
- Die Anteile der Sonnenstrahlung, die durch das Tuch hindurchgehen, zurückgeworfen oder vom Tuch aufgenommen werden; zusammen ergeben sie die ganze Strahlung. Der markilux-Tuchfinder nennt alle drei je Tuch.
Fenster, Raffstore und Plissee
- Raffstore
- Außenjalousie aus Lamellen, die sich zu einem Paket hochziehen und im Winkel stellen lassen; so lenkt ein Raffstore das Licht, statt es nur abzuhalten. Seine Windgrenze nennt MHZ je Breite, Höhe, Lamelle und Führung. Mehr dazu
- Lamelle
- Einzelnes Profil des Raffstore-Behangs. MHZ unterscheidet unter anderem Flach-, gebördelte, Z- und S-Lamellen, die sich in Formstabilität, Pakethöhe, Abdunkelung und Lichtlenkung unterscheiden.
- Schienen- und Seilführung
- Die beiden Arten, einen Raffstore seitlich zu führen: in Führungsschienen oder an gespannten Seilen. MHZ nennt für beide eigene Windgrenzen in Metern je Sekunde, abhängig von der Größe der Anlage.
- Plafond-Plissee
- Plissee für waagerechte Glasflächen wie Oberlichter oder Glasdecken, etwa unter dem Glasdach eines Wintergartens. Mehr dazu
- Wabenplissee
- Plissee mit wabenförmigen Hohlkammern; laut MHZ isolieren die Kammern und verhindern, dass Räume mit viel Glas zu stark aufheizen.
- Spannschnur
- Schnur, die im Behang eines Plissees verläuft und ihm bei Plafond-Anlagen Halt gibt.
Insektenschutz
- Spannrahmen
- Insektenschutzgitter, das in den Fensterrahmen eingesetzt wird und sich zum Putzen abnehmen lässt; Fenster und Rollläden bleiben bedienbar.
- Drehrahmen
- Insektenschutz, der sich wie ein Flügel in eine Richtung öffnen lässt; für Fenster und Türen, die oft auf- und zugehen.
- Pendeltür
- Insektenschutztür, die nach innen und außen öffnet und von allein wieder schließt.
- Plisseetür
- Seitlich verschiebbare Insektenschutztür, deren Gewebe sich zu einem schmalen Paket faltet; MHZ fertigt sie zweiflügelig bis 360 cm Breite.
- Schiebeanlage
- Insektenschutz mit Schiebeflügeln für Balkon- und Terrassentüren oder Wintergärten; laut MHZ ein- bis sechsflügelig bis 9 × 3 m.
- TranspatecBegriff von Neher
- Insektenschutzgewebe mit dünnen Fäden und über 80 % offener Fläche. Laut Neher lässt es rund 140 % mehr Luft durch als ein herkömmliches Standardgewebe; ein Pollenschutz ist es nicht. Mehr dazuQuelle: Neher: Transpatec Insektenschutzgewebe (abgerufen am 25.09.2026)
- PolltecBegriff von Neher
- Pollenschutzgewebe mit länglicher Masche und einer Beschichtung, an der Pollen haften bleiben. Die Rückhaltung beträgt laut Neher bis zu 99 %, je nach Windgeschwindigkeit und Pollengröße; bei der Variante Polltec TFP bis zu 90 %. Mehr dazuQuelle: Neher: Polltec Pollenschutzgewebe (abgerufen am 25.09.2026)
- Pollenschutzgewebe
- Gewebe, das neben Insekten auch Pollen zurückhält. Wie viel, hängt laut Neher von der Windgeschwindigkeit und der Größe der Pollen ab. Mehr dazuQuelle: Neher: Polltec Pollenschutzgewebe (abgerufen am 25.09.2026)
Förderung und Steuer
- BEG EM
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, beantragt beim BAFA. Förderfähig ist unter anderem der Ersatz oder der erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, z. B. über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung, an Fenstern der Gebäudehülle. Mehr dazuQuelle: BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (abgerufen am 25.09.2026); BAFA: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren, Version 11.0 vom 16.09.2026, Nr. 2.5 (abgerufen am 25.09.2026); BAFA: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren, Version 11.0 vom 16.09.2026, Nr. 2.5 S. 1 (abgerufen am 24.09.2026)
- Thermische Gebäudehülle
- Die Bauteile, die beheizte Räume nach außen abschließen. Markisen sind in der BEG nur förderfähig, wenn sie parallel zu Fenstern in dieser Hülle verlaufen; ob das zutrifft, klären Sie vor dem Antrag mit dem Energieeffizienz-Experten. Mehr dazuQuelle: BAFA: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren, Version 11.0 vom 16.09.2026, Nr. 2.5 (abgerufen am 25.09.2026)
- iSFP
- Individueller Sanierungsfahrplan aus einer geförderten Energieberatung. Liegt er vor, gibt es in der BEG einen Bonus von 5 %, allerdings erst ab einer Mindestinvestition und nur auf den Betrag darüber.Quelle: BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (abgerufen am 25.09.2026); BAFA: Gebäudehülle (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen), iSFP-Bonus (abgerufen am 24.09.2026)
- TPB
- Technische Projektbeschreibung für den BEG-Antrag. Sie erstellt das Fachunternehmen oder der Energieeffizienz-Experte; ihre ID gilt 2 Monate.Quelle: BAFA: Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung, BEG Einzelmaßnahmen – Zuschuss, Version 1.13 vom 21.07.2026, Ablauf des Antragsprozesses, Schritt 1 (abgerufen am 24.09.2026)
- Energieeffizienz-Experte (EEE)
- Der Antrag auf eine Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE); bei der Suche hilft die Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) unter energie-effizienz-experten.de. Nicht jede Energieberatung ist in dieser Liste. Mehr dazuQuelle: BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (abgerufen am 25.09.2026); BAFA: Gebäudehülle (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen), Antragstellung (abgerufen am 24.09.2026)
- Umfeldmaßnahme
- Vorbereitende und wiederherstellende Arbeiten, die zu einer geförderten Maßnahme gehören, etwa Gerüst, Ausbau und Entsorgung alter Anlagen oder das Wiederherstellen von Oberflächen; das BAFA fördert sie mit.Quelle: BAFA: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren, Version 11.0 vom 16.09.2026, Nr. 8 (abgerufen am 25.09.2026)
- § 35a EStG
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Haushalt; begünstigt sind nur die Arbeitskosten, mit Rechnung und Zahlung auf das Konto des Leistenden. Sie gilt nicht für Maßnahmen, für die ein Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen gezahlt wird, und nicht neben § 35c. Mehr dazuQuelle: § 35a EStG, § 35a Abs. 5 S. 2 und 3 EStG (abgerufen am 24.09.2026)
- § 35c EStG
- Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Gebäude, das im jeweiligen Kalenderjahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird und älter als 10 Jahre ist, verteilt auf drei Jahre; sie gilt für Maßnahmen, mit deren Durchführung nach dem 31.12.2019 begonnen wurde und die vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sind. Außenliegender Sonnenschutz zählt nur mit optimierter Tageslichtversorgung und parallel zur Verglasung; nicht neben § 35a und nicht mit Zuschuss. Mehr dazuQuelle: § 35c EStG, § 35c Abs. 2 S. 1 EStG (abgerufen am 24.09.2026); § 35c EStG, § 35c Abs. 1 S. 2 EStG (abgerufen am 24.09.2026); § 52 EStG, § 52 Abs. 35a S. 1 EStG (abgerufen am 24.09.2026)
Stand der Begriffe: 25.09.2026
Außenwohnraum
Bauen im Garten
- Brutto-Rauminhalt
- Rauminhalt eines Gebäudes, vereinfacht aus den Außenmaßen mal der mittleren Höhe. Nach ihm richtet sich, ob ein Gartenhaus verfahrensfrei ist: in Niedersachsen bis 75 m³, in Hamburg bis 30 m³. Die genaue Berechnung prüft das Bauamt. Mehr dazuQuelle: NBauO, Anhang (zu § 60 Abs. 1): Verfahrensfreie Baumaßnahmen, Fassung ab 01.07.2025 (voris), Anhang Nr. 1.1 NBauO (abgerufen am 24.09.2026); Freie und Hansestadt Hamburg: Gesamtsynopse HBauO alt/neu, nichtamtliche Lesefassung, Stand 27.11.2025, Anlage (zu § 61) Abschnitt I Nr. 1 a HBauO (abgerufen am 24.09.2026)
- Brutto-Grundfläche
- Grundfläche eines Gebäudes aus seinen Außenmaßen. In Hamburg das Maß für verfahrensfreie Garagen und überdachte Abstellplätze: bis 50 m² je Hauptgebäude, offene Stellplätze eingerechnet.Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg: Gesamtsynopse HBauO alt/neu, nichtamtliche Lesefassung, Stand 27.11.2025, Anlage (zu § 61) Abschnitt I Nr. 1 b HBauO (abgerufen am 24.09.2026)
- Garage (baurechtlich)
- In Niedersachsen zählen auch überdachte Stellplätze zu den Garagen, auch mit Abstellraum; verfahrensfrei sind sie zusammen bis 60 m² je Grundstück. In Hamburg gelten Carports als Garagen; verfahrensfrei ist eine Garage oder ein überdachter Abstellplatz bis 50 m² Brutto-Grundfläche, einen Abstellraum nennt die Vorschrift dort nicht. Mehr dazuQuelle: NBauO, Anhang (zu § 60 Abs. 1): Verfahrensfreie Baumaßnahmen, Fassung ab 01.07.2025 (voris), Anhang Nr. 1.2 NBauO (abgerufen am 24.09.2026); Freie und Hansestadt Hamburg: Gesamtsynopse HBauO alt/neu, nichtamtliche Lesefassung, Stand 27.11.2025, Anlage (zu § 61) Abschnitt I Nr. 1 b HBauO (abgerufen am 24.09.2026)
- Verfahrensfrei
- Ohne Bauantrag, aber nicht ohne Regeln. In Niedersachsen gilt: Auch verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen das öffentliche Baurecht einhalten; dafür ist die Bauherrin oder der Bauherr selbst verantwortlich. In Hamburg sind die inhaltlichen Anforderungen öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu beachten; Zulassungen nach anderen Vorschriften sind einzuholen. Mehr dazuQuelle: Niedersächsisches Wirtschaftsministerium (oberste Bauaufsichtsbehörde): Fragen und Antworten zur NBauO, Stand 30.01.2026, § 59 Abs. 3 S. 1 NBauO; FAQ Nr. 16.1, 18.2 (abgerufen am 24.09.2026); Freie und Hansestadt Hamburg: Gesamtsynopse HBauO alt/neu, nichtamtliche Lesefassung, Stand 27.11.2025, Anlage (zu § 61), Hinweis vor Abschnitt I (abgerufen am 25.09.2026)
- Außenbereich
- Baurechtlich das Gebiet außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile; dort sind Vorhaben nur eingeschränkt zulässig. Die Bauordnungen setzen engere Grenzen, etwa für ein Gartenhaus in Niedersachsen 40 m³. Ob ein Grundstück im Außenbereich liegt, sagt das Bauamt.Quelle: § 34 BauGB, § 34 Abs. 1 BauGB (abgerufen am 25.09.2026); § 35 BauGB, § 35 Abs. 1 BauGB (abgerufen am 25.09.2026); NBauO, Anhang (zu § 60 Abs. 1): Verfahrensfreie Baumaßnahmen, Fassung ab 01.07.2025 (voris), Anhang Nr. 1.1 NBauO (abgerufen am 24.09.2026)
- Grenzbebauung
- Bauen ohne oder mit verringertem Grenzabstand. In Niedersachsen erlaubt für Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m Höhe, höchstens 9 m je Grenze und 15 m auf dem Grundstück; Hamburg misst die mittlere Wandhöhe. Mehr dazuQuelle: § 5 NBauO: Grenzabstände, Fassung ab 01.07.2024 (voris), § 5 Abs. 8 NBauO (abgerufen am 24.09.2026)
- Grenzabstand
- Abstand, den ein Gebäude zur Grundstücksgrenze halten muss: in Niedersachsen 0,4 H, wobei H die Höhe ist, mindestens 3 m; in Hamburg ebenfalls 0,4 H, mindestens 2,5 m. Mehr dazuQuelle: § 5 NBauO: Grenzabstände, Fassung ab 01.07.2024 (voris), § 5 Abs. 2 NBauO (abgerufen am 24.09.2026); Freie und Hansestadt Hamburg: Gesamtsynopse HBauO alt/neu, nichtamtliche Lesefassung, Stand 27.11.2025, § 6 HBauO (abgerufen am 24.09.2026)
- Einfriedung
- Zaun, Mauer oder Sichtschutz, der ein Grundstück abgrenzt. Verfahrensfrei in Niedersachsen bis 2 m über dem Gelände, in Hamburg bis 2 m, jeweils mit Ausnahmen. Mehr dazuQuelle: NBauO, Anhang (zu § 60 Abs. 1): Verfahrensfreie Baumaßnahmen, Fassung ab 01.07.2025 (voris), Anhang Nr. 6.1 NBauO (abgerufen am 24.09.2026); Freie und Hansestadt Hamburg: Gesamtsynopse HBauO alt/neu, nichtamtliche Lesefassung, Stand 27.11.2025, Anlage (zu § 61) Abschnitt I Nr. 7 a HBauO (abgerufen am 24.09.2026)
- Ortsübliche Einfriedung
- Einfriedung, wie sie in der Umgebung üblich ist. In Niedersachsen kann der Nachbar sie verlangen, wo eine Einfriedungspflicht besteht, zwischen bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücken; lässt sich keine Ortsübung feststellen, einen bis zu 1,2 m hohen Zaun. Eine geringere Höhe, als die Bauordnung an der Grenze erlaubt, kann er nicht verlangen. Mehr dazuQuelle: § 27 NNachbG: Einfriedungspflicht (voris), § 27 Abs. 1, 2 NNachbG (abgerufen am 25.09.2026); § 28 NNachbG: Beschaffenheit der Einfriedung (voris), § 28 Abs. 3 NNachbG (abgerufen am 25.09.2026); § 28 NNachbG: Beschaffenheit der Einfriedung (voris), § 28 NNachbG (abgerufen am 24.09.2026)
- Durchbrochene Einfriedung
- Einfriedung mit Öffnungen. In Hamburg müssen Einfriedungen an öffentlichen Wegen und Grünflächen und an der Nachbargrenze in der Tiefe des Vorgartens durchbrochen sein, höchstens 1,5 m hoch. Mehr dazuQuelle: Freie und Hansestadt Hamburg: Gesamtsynopse HBauO alt/neu, nichtamtliche Lesefassung, Stand 27.11.2025, § 8 Abs. 3 HBauO (abgerufen am 24.09.2026)
Feuerstätte
- Feuerstätte
- Eine Feuerstätte ist in Niedersachsen eine ortsfeste oder ortsfest benutzte Anlage oder Einrichtung in oder an einem Gebäude, die dazu bestimmt ist, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen; in Hamburg sind Feuerstätten in oder an Gebäuden ortsfest benutzte Anlagen oder Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen. Ob ein Kamin frei im Garten darunter fällt, sagt der Wortlaut nicht. Verfahrensfrei sind in Niedersachsen nur Gartenhäuser ohne Feuerstätte, und an der Grenze dürfen Gebäude mit Feuerstätte in beiden Ländern nicht stehen. Mehr dazuQuelle: NBauO, Anhang (zu § 60 Abs. 1): Verfahrensfreie Baumaßnahmen, Fassung ab 01.07.2025 (voris), Anhang Nr. 1.1 NBauO (abgerufen am 24.09.2026); § 5 NBauO: Grenzabstände, Fassung ab 01.07.2024 (voris), § 5 Abs. 8 NBauO (abgerufen am 24.09.2026); Freie und Hansestadt Hamburg: Gesamtsynopse HBauO alt/neu, nichtamtliche Lesefassung, Stand 27.11.2025, § 6 Abs. 8 S. 1 Nr. 1 HBauO (abgerufen am 24.09.2026); § 2 NBauO: Begriffe, Fassung ab 01.07.2025 (voris), § 2 Abs. 11 NBauO (abgerufen am 25.09.2026); Freie und Hansestadt Hamburg: Gesamtsynopse HBauO alt/neu, nichtamtliche Lesefassung, Stand 27.11.2025, § 2 Abs. 8 HBauO (abgerufen am 25.09.2026)
- Bezirksschornsteinfeger
- Die oder der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bescheinigt die sichere Benutzbarkeit einer Feuerungsanlage. In Betrieb gehen darf sie in Niedersachsen erst, wenn die Bezirksschornsteinfegerin oder der Bezirksschornsteinfeger die sichere Benutzbarkeit geprüft und bescheinigt hat.Quelle: § 40 NBauO: Feuerungsanlagen (voris), § 40 Abs. 6 NBauO (abgerufen am 24.09.2026)
- Offener Kamin
- Feuerstätte für feste Brennstoffe, die offen betrieben werden kann, soweit sie nicht ausschließlich zum Zubereiten von Speisen bestimmt ist. Offene Kamine dürfen nur gelegentlich und nur mit naturbelassenem Holz oder Holzbriketts betrieben werden.Quelle: 1. BImSchV, § 2 Begriffsbestimmungen, § 2 Nr. 12 1. BImSchV (abgerufen am 25.09.2026); Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV), § 4 Abs. 4 1. BImSchV (abgerufen am 24.09.2026)
- Typprüfung
- Nachweis des Herstellers, dass ein Typ von Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe unter Prüfbedingungen die Emissionsgrenzwerte und den Mindestwirkungsgrad einhält. Die 1. BImSchV verlangt ihn für solche Anlagen, die seit dem 22.03.2010 errichtet werden, ausgenommen Grundöfen und offene Kamine.Quelle: 1. BImSchV, § 4 Allgemeine Anforderungen, § 4 Abs. 3 1. BImSchV (abgerufen am 25.09.2026)
- Dachdurchführung
- Bauteil, das ein Rauchrohr dicht durch die Eindeckung eines Dachs führt. Hersteller bietet Dach-, Wand- und Glasdurchführungen für Glas, Polycarbonat, Wellplatten und Holz an.Quelle: HERMAPRO: Sonderlösungen, Kopf der Seite (abgerufen am 24.09.2026)
- Funkenflugschutz
- Gitter oder Tür, die Funken zurückhält; bei den Gartenkaminen von Hersteller eine 360° drehbare Funkenflugtür.Quelle: HERMAPRO: Was ist ein Hermapro Vario Grill, Ausstattung (abgerufen am 24.09.2026)
Boden, Sichtschutz und Lasten
- WPC
- Verbundwerkstoff aus Holz und Kunststoff. Die Zusammensetzung der Hersteller WPC laut Hersteller: 60 % Holz, 30 % Polyethylen, 10 % Additive.Quelle: VivaGardea: Terrassensysteme modern, Abschnitt „WPC“ (abgerufen am 24.09.2026)
- Coextrusion (CoEx)
- Diele mit einer zusätzlichen Deckschicht. Bei Hersteller CoEx ist sie aus Polyethylen und macht die Diele laut Hersteller wasserabweisender und fleckenresistenter.Quelle: VivaGardea: Terrassensysteme modern, Abschnitt „BPC“ (abgerufen am 24.09.2026)
- Hohlkammerdiele
- Diele mit Luftkammern im Profil statt aus vollem Material; die Hersteller WPC hat eine Ovalhohlkammer.Quelle: holzplatz.de: VIVADECK Terrassendielen WPC, Artikelbezeichnung (abgerufen am 24.09.2026)
- Gefälle
- Neigung eines Belags, damit Wasser abläuft; für die Hersteller WPC verlangt der Hersteller 2 %. Unter Seiten- und Schiebeelementen, die unten gerade sind, entsteht dadurch ein Spalt. Mehr dazuQuelle: VivaGardea: Terrassensysteme modern, Abschnitt „WPC“, Montagehinweis (abgerufen am 24.09.2026); TOPSUN Dienstleistungs- und Beratungsgesellschaft mbH: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 03.09.2026, VIII. 14 (abgerufen am 24.09.2026)
- RAL
- Farbsystem mit festen Nummern, in dem Hersteller die Farben von Profilen angeben. Die Sichtschutzsysteme von Hersteller gibt es laut Hersteller in allen Standardfarben.
- Schneelastzone
- Einteilung nach der Schneelast, mit der Dächer am Ort rechnen müssen; das Deutsche Institut für Bautechnik ordnet jede Gemeinde einer Zone zu und kennzeichnet Gemeinden im Norddeutschen Tiefland gesondert.Quelle: Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt): Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen, Stand 07.02.2023 (abgerufen am 24.09.2026)
Stand der Begriffe: 25.09.2026
Investieren: Speicher, Markt und Recht
- Abfärbung
- Übt eine Personengesellschaft neben einer anderen Tätigkeit auch eine gewerbliche aus, gilt ihre gesamte Tätigkeit als Gewerbebetrieb. Das kann eine Gesellschaft betreffen, die neben einer freiberuflichen Praxis einen Speicher gewerblich nutzt.Quelle: § 15 EStG, Abs. 3 Nr. 1 (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Gewerbebetrieb oder Vermietung
- aFRR (Sekundärregelleistung)
- Regelleistung, die die Übertragungsnetzbetreiber automatisch abrufen, wenn die Primärregelleistung (FCR) eine Abweichung zwischen Erzeugung und Verbrauch nicht allein ausgleicht. Anbieten darf sie nur, wer präqualifiziert ist; kleine Anlagen gelangen über einen Pool dorthin.Quelle: Übertragungsnetzbetreiber (regelleistung.net): Welche Arten der Regelreserve gibt es? (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Regelleistung: FCR, aFRR, mFRR und Pools · Wie ein Batteriespeicher Geld verdient
- Aggregator
- Wer den Verbrauch oder die Erzeugung elektrischer Energie aus vielen Anlagen bündelt und auf einem Strommarkt gemeinsam anbietet.Quelle: § 3 EnWG, Nr. 2 (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Regelleistung: FCR, aFRR, mFRR und Pools · Wie ein Batteriespeicher Geld verdient
- AgNesEntwurf vom 06.08.2026
- Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom: Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur, das die Stromnetzentgelte ab 01.01.2029 neu ordnen soll. Nach dem Entwurf zahlen netzgekoppelte Speicher dann ein jährliches Entgelt auf ihre Netzanschlusskapazität. Die Festlegung ist noch nicht beschlossen.Quelle: Bundesnetzagentur: Entwurf der Festlegung AgNes (GBK-25-01-1#3), zur Konsultation gestellt am 06.08.2026 (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Netzentgelte, Baukostenzuschuss und AgNes
- Arbitrage
- Laden, wenn Strom am Großhandel billig ist, und entladen, wenn er teuer ist. Der Erlös ist die Preisdifferenz abzüglich der Verluste beim Laden und Entladen. Wie groß die Differenzen sind, zeigen die Großhandelspreise je Viertelstunde.Quelle: Bundesnetzagentur | SMARD.de vom 10.10.2025: Viertelstundenscharfe Großhandelspreise verfügbar (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Stromhandel für Speicher: Day-Ahead und Intraday · Wie ein Batteriespeicher Geld verdient · Marktdaten
- Baukostenzuschuss (BKZ)
- Einmalige Zahlung an den Netzbetreiber für den Anschluss an das Netz. Netzbetreiber dürfen sie auch von Speichern verlangen, die nur aus dem Netz laden und ins Netz zurückspeisen; das hat der Bundesgerichtshof am 15.07.2025 bestätigt.Quelle: BGH, Beschluss vom 15.07.2025, EnVR 1/24, Pressemitteilung 129/2025 (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Netzentgelte, Baukostenzuschuss und AgNes
- Bilanzkreis
- Zusammenfassung von Einspeise- und Entnahmestellen innerhalb einer Regelzone. Er dient dazu, Abweichungen zwischen Einspeisung und Entnahme durch ihre Durchmischung klein zu halten und Handelsgeschäfte abzuwickeln.Quelle: § 3 EnWG, Nr. 21 (abgerufen am 25.09.2026)
- Day-Ahead
- Auktion am Großhandel, in der Strom für den folgenden Tag gehandelt wird. Seit dem 01.10.2025 bildet sie für jede Viertelstunde einen eigenen Preis, vorher für jede Stunde.Quelle: Bundesnetzagentur | SMARD.de vom 10.10.2025: Viertelstundenscharfe Großhandelspreise verfügbar (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Stromhandel für Speicher: Day-Ahead und Intraday · Wie ein Batteriespeicher Geld verdient · Marktdaten
- Degradation
- Der Verlust an Kapazität, den eine Batterie mit der Zahl ihrer Zyklen und mit dem Alter erleidet. Wie viel Verlust der Hersteller hinnimmt, bevor er für die Kapazität einsteht, steht in seinen Garantiebedingungen.Quelle: TESVOLT AG: Herstellergarantie TESVOLT FORTON, Version 1.0 (Herstellerangabe), Ziffer 6.4.4 und 8.1 (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Speichergarantie lesen · Wie ein Batteriespeicher Geld verdient
- Dienstbarkeit
- Im Grundbuch eingetragenes Recht, ein fremdes Grundstück in einzelnen Beziehungen zu nutzen, etwa um dort eine Anlage zu errichten und zu unterhalten. Eine Anlage, die der Berechtigte in Ausübung eines solchen Rechts aufstellt, wird kein Bestandteil des Grundstücks.Quelle: § 1090 BGB, Abs. 1; dazu § 95 Abs. 1 S. 2 BGB (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Fläche für einen Batteriespeicher verpachten · 20 Fragen an jeden Speicheranbieter
- Direkterwerb
- Kauf einer bestimmten Anlage oder Einheit, die dem Käufer als Sache gehört, im Unterschied zu einem Anteil an einem Unternehmen oder an einem Vermögen. Ob ein Angebot rechtlich trotzdem eine Vermögensanlage ist, hängt an seinen Verträgen.Quelle: § 1 Vermögensanlagengesetz, Abs. 2 (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: 20 Fragen an jeden Speicheranbieter
- Endgültige Investitionsentscheidung (FID)Entwurf vom 06.08.2026
- Nach dem Entwurf AgNes getroffen, wenn Komponenten verbindlich bestellt sind, die mindestens 50 % des Investitionsvolumens abdecken, und eine Lösung von diesen Verträgen nicht ohne wesentlichen Vermögensschaden möglich ist. Von ihr hängt nach dem Entwurf ab, ob ein neuer Speicher von den Netzentgelten befreit bleibt.Quelle: Bundesnetzagentur: Entwurf der Festlegung AgNes (GBK-25-01-1#3), zur Konsultation gestellt am 06.08.2026 (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Netzentgelte, Baukostenzuschuss und AgNes
- Energiespeicheranlage
- Anlage in einem Elektrizitätsnetz, mit der die Nutzung elektrischer Energie auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird als den ihrer Erzeugung, oder die Strom in eine speicherbare Form umwandelt und später zurückwandelt.Quelle: § 3 EnWG, Nr. 36 (abgerufen am 25.09.2026)
- EPEX Spot
- Strombörse für den kurzfristigen Handel in mehreren europäischen Ländern, darunter Deutschland: die Day-Ahead-Auktion, die Intraday-Auktionen und den fortlaufenden Intraday-Handel. Ihre Auktionen werden mit denen anderer Börsen über die Grenzen hinweg gemeinsam gerechnet.Quelle: EPEX SPOT: Trading products (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Stromhandel für Speicher: Day-Ahead und Intraday
- FCR (Primärregelleistung)
- Regelleistung, die bei einer Abweichung der Netzfrequenz als erste und automatisch reagiert; sie muss nach 30 Sekunden vollständig erbracht sein. Das kleinste Angebot beträgt 1 MW; kleinere Anlagen bieten nur in einem Pool mit anderen an.Quelle: Übertragungsnetzbetreiber (regelleistung.net): Ausschreibungs- und Gebotsverfahren, Mindestangebotsgröße (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Regelleistung: FCR, aFRR, mFRR und Pools · Wie ein Batteriespeicher Geld verdient
- Floor (Mindesterlös)
- Vermarktungsmodell, bei dem der Vermarkter dem Eigentümer eine Mindestvergütung zusagt und Erlöse darüber geteilt werden.Quelle: Next Kraftwerke: Tolling Agreement in der Batteriespeichervermarktung (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Merchant, Floor, Tolling · Wie ein Batteriespeicher Geld verdient
- Gewinnerzielungsabsicht
- Merkmal eines Gewerbebetriebs: Die Tätigkeit soll insgesamt einen Gewinn bringen. Eine Minderung der Einkommensteuer durch die Tätigkeit zählt dabei ausdrücklich nicht als Gewinn.Quelle: § 15 EStG, Abs. 2 S. 1 und 2 (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Gewerbebetrieb oder Vermietung
- Intraday
- Handel am Großhandel für denselben Tag, nach der Day-Ahead-Auktion. Im fortlaufenden Handel lassen sich Strommengen kurzfristig bis kurz vor der Lieferung kaufen und verkaufen, um Abweichungen auszugleichen.Quelle: Bundesnetzagentur | SMARD.de: So funktioniert der Strommarkt (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Stromhandel für Speicher: Day-Ahead und Intraday · Wie ein Batteriespeicher Geld verdient
- Kapazität und Leistung
- Die Leistung (kW, MW) sagt, wie schnell ein Speicher laden und entladen kann, die Kapazität (kWh, MWh), wie viel Energie er aufnimmt. Erlösindizes rechnen meist mit einer Anlage von 1 MW und 2 MWh.Quelle: RWTH Aachen, ISEA: Battery Revenue Index, Methodik (abgerufen am 24.09.2026)Mehr: Erlösindizes im Vergleich · Wie ein Batteriespeicher Geld verdient
- Kleinunternehmerregelung
- Die Umsätze eines Unternehmers sind umsatzsteuerfrei, wenn sein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Dann gibt es auch keinen Vorsteuerabzug aus dem Kaufpreis. Auf die Regelung lässt sich verzichten; der Verzicht bindet mindestens 5 Jahre.Quelle: § 19 UStG, Abs. 1 und 3; dazu § 15 Abs. 2 UStG (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Umsatzsteuer beim Speicherkauf
- Lebensende (End of Life)
- Die Restkapazität, bis zu der ein Hersteller für die Kapazität seiner Batterie einsteht. Ein Beispiel: Nach der Herstellergarantie der TESVOLT AG für ihre gewerblichen Speicher liegt es bei 60 Prozent der Nennkapazität.Quelle: TESVOLT AG: Herstellergarantie TESVOLT FORTON, Version 1.0 (Herstellerangabe), Ziffer 6.4.4 und 8.1 (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Speichergarantie lesen
- Merchant
- Vermarktungsmodell, bei dem der Speicher auf eigenes Preisrisiko des Eigentümers am Markt handelt und der Vermarkter einen Anteil am Erlös erhält.Quelle: Next Kraftwerke: Tolling Agreement in der Batteriespeichervermarktung (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Merchant, Floor, Tolling · Wie ein Batteriespeicher Geld verdient
- mFRR (Minutenreserve)
- Regelleistung, die die Übertragungsnetzbetreiber abrufen, um länger andauernde Abweichungen auszugleichen und die Sekundärregelleistung (aFRR) abzulösen. Auch sie setzt eine Präqualifikation voraus.Quelle: Übertragungsnetzbetreiber (regelleistung.net): Welche Arten der Regelreserve gibt es? (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Regelleistung: FCR, aFRR, mFRR und Pools · Wie ein Batteriespeicher Geld verdient
- MiSpeL
- Festlegung der Bundesnetzagentur zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (Az. 618-25-02). Sie regelt, wie Strom aus erneuerbaren Anlagen und Netzstrom in einem Speicher abgegrenzt werden, der beides lädt; ihre Veröffentlichung war für den 01.10.2026 geplant.Quelle: Bundesnetzagentur: Festlegungsverfahren zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Wie ein Batteriespeicher Geld verdient
- Netzentgeltbefreiung (§ 118 Abs. 6 EnWG)
- Neue Stromspeicher, die ab dem 04.08.2011 innerhalb von 18 Jahre in Betrieb gehen, zahlen 20 Jahre lang keine Entgelte für den Netzzugang auf den Strom, den sie laden und in dasselbe Netz zurückspeisen. Der Entwurf AgNes knüpft die Befreiung zusätzlich an eine frühe Investitionsentscheidung.Quelle: § 118 EnWG, Abs. 6 (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Netzentgelte, Baukostenzuschuss und AgNes
- Nutzungsdauer
- Zeitraum, über den ein Wirtschaftsgut abgeschrieben wird: die Zeit, in der es unter den betriebstypischen Bedingungen objektiv genutzt werden kann. Für ein Wirtschaftsgut aus mehreren Teilen zählt der Teil, der ihm das Gepräge gibt.Quelle: BFH, Urteil vom 14.04.2011, IV R 46/09 (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Degressive Abschreibung bis Ende 2027
- Pool (Regelleistung)
- Zusammenfassung von Anlagen, mit der ein Anbieter Regelleistung bereithält und erbringt. Jede präqualifizierte Einheit gehört zu einem Pool; Anlagen, die allein nicht präqualifizierbar wären, lassen sich zu einer Reservegruppe bündeln. Ein Pool umfasst nur Anlagen aus einer Regelzone.Quelle: Übertragungsnetzbetreiber: PQ-Bedingungen für FCR, aFRR und mFRR in Deutschland, Version 1.05, Stand 05.07.2024, Abschnitt 1.2 (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Regelleistung: FCR, aFRR, mFRR und Pools
- Präqualifikation
- Nachweis gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern, dass eine Anlage oder ein Pool die technischen und betrieblichen Anforderungen für Regelleistung erfüllt. Ohne sie gibt es keine Teilnahme an den Ausschreibungen.Quelle: Übertragungsnetzbetreiber: PQ-Bedingungen für FCR, aFRR und mFRR in Deutschland, Version 1.05, Stand 05.07.2024, Abschnitt 1.2 (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Regelleistung: FCR, aFRR, mFRR und Pools · Wie ein Batteriespeicher Geld verdient
- Reifegradverfahren
- Seit dem 01.04.2026 vergeben die Übertragungsnetzbetreiber Netzanschlüsse für Großspeicher und Großverbraucher nicht mehr nach dem Eingang der Anfrage, sondern nach dem Reifegrad eines Projekts: Flächensicherung und Genehmigung, Anlagen- und Anschlusskonzept, Leistungsfähigkeit des Antragstellers, Nutzen für Netz und System.Quelle: TransnetBW, Pressemitteilung vom 05.02.2026: Übertragungsnetzbetreiber führen Reifegradverfahren ein (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Speichermarkt Deutschland · 20 Fragen an jeden Speicheranbieter
- Reverse Charge
- Umkehr der Steuerschuld: Bei bestimmten Leistungen schuldet der Empfänger die Umsatzsteuer, nicht der Leistende. Bei Stromlieferungen gilt das, wenn beide Seiten Wiederverkäufer von Elektrizität sind.Quelle: § 13b UStG, Abs. 2 Nr. 5 Buchst. b, Abs. 5 S. 4 (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Umsatzsteuer beim Speicherkauf
- Speicherdauer
- Kapazität geteilt durch Leistung: wie viele Stunden ein Speicher mit voller Leistung entladen kann. Eine Anlage mit 1 MW und 2 MWh hat eine Speicherdauer von zwei Stunden.Quelle: RWTH Aachen, ISEA: Battery Revenue Index, Methodik (abgerufen am 24.09.2026)Mehr: Erlösindizes im Vergleich · Speichermarkt Deutschland · Wie ein Batteriespeicher Geld verdient
- Speicherklassen (Heim-, Gewerbe-, Großspeicher)
- Einteilung von Battery Charts (RWTH Aachen) nach der Größe: Heimspeicher unter 30 kWh und unter 30 kW, Gewerbespeicher unter 1.000 kWh und unter 1.000 kW, Großspeicher ab 1.000 kWh oder ab 1.000 kW. Die Klasse sagt nichts darüber, wofür ein Speicher genutzt wird.Quelle: Battery Charts (ISEA und PGS, RWTH Aachen University): Stationäre Batteriespeicher in Deutschland (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Speichermarkt Deutschland
- Tolling
- Vermarktungsmodell, bei dem der Vermarkter das Recht erhält, den Speicher am Markt einzusetzen, und dem Eigentümer dafür eine feste Vergütung zahlt, unabhängig von den tatsächlichen Erlösen. Das Marktrisiko trägt der Vermarkter; typisch sind Laufzeiten von fünf bis sieben Jahren.Quelle: Next Kraftwerke: Tolling Agreement in der Batteriespeichervermarktung (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Merchant, Floor, Tolling · Gewerbebetrieb oder Vermietung
- Vermögensanlage
- Anlageform nach dem Vermögensanlagengesetz, etwa ein Anteil am Ergebnis eines Unternehmens oder eine Anlage, die für die zeitweise Überlassung von Geld eine Verzinsung, eine Rückzahlung oder einen vermögenswerten Barausgleich verspricht. Wer eine Vermögensanlage im Inland öffentlich anbietet, muss grundsätzlich einen Verkaufsprospekt veröffentlichen.Quelle: § 1 Vermögensanlagengesetz, Abs. 2; dazu § 6 VermAnlG (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: 20 Fragen an jeden Speicheranbieter
- Vollzyklus
- Einmal die nutzbare Kapazität vollständig laden und wieder entladen. Garantiebedingungen begrenzen die Zahl der Vollzyklen, etwa auf einen Durchschnitt je Tag über ein Jahr.Quelle: TESVOLT AG: Herstellergarantie TESVOLT FORTON, Version 1.0 (Herstellerangabe), Ziffer 6.4.4 und 8.1 (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Speichergarantie lesen
- Wirtschaftsgut
- Jeder greifbare betriebliche Vorteil, für den ein Erwerber des Betriebs etwas aufwenden würde, der einer besonderen Bewertung zugänglich ist und in einem eigenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang steht. Teile, die nur zusammen genutzt werden können, bilden ein Wirtschaftsgut.Quelle: BFH, Urteil vom 14.04.2011, IV R 46/09 (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Ist eine Speichereinheit ein eigenes Wirtschaftsgut?
- Zerlegung (Gewerbesteuer)
- Aufteilung des Gewerbesteuer-Messbetrags auf die Gemeinden, in denen ein Betrieb Betriebsstätten hat. Bei Betrieben, die ausschließlich aus Energiespeicheranlagen bestehen, werden seit dem Erhebungszeitraum 2025 neun Zehntel nach der installierten Leistung aufgeteilt.Quelle: § 29 GewStG, Abs. 1 Nr. 3; dazu § 28 und § 36 Abs. 5d GewStG (abgerufen am 25.09.2026)Mehr: Gewerbesteuer beim Batteriespeicher · Fläche für einen Batteriespeicher verpachten
Stand der Einträge: 25.09.2026. Begriffe aus einem Entwurf tragen dessen Datum.
