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Carport ohne Baugenehmigung in Niedersachsen

Wie groß ein Carport in Niedersachsen ohne Baugenehmigung sein darf, wann er an die Grenze darf und was für Solarmodule und die Solarpflicht gilt.

Kurz gesagt

  • Ein Carport braucht in Niedersachsen oft keine Baugenehmigung. Es gelten Grenzen für Grundfläche und Höhe.
  • Gezählt werden alle verfahrensfreien Garagen und Carports auf dem Grundstück zusammen.
  • Ohne Genehmigung heißt nicht ohne Regeln: Die Abstände zur Grenze gelten trotzdem.
  • Im Außenbereich ist ein Carport nicht verfahrensfrei.

Wie groß darf ein Carport ohne Baugenehmigung sein?

Garagen, auch mit Abstellraum, sind in Niedersachsen ohne Baugenehmigung zulässig, wenn drei Bedingungen erfüllt sind :

  • Alle zusammen haben höchstens 60 m² Grundfläche je Baugrundstück.
  • Sie sind höchstens 3 m hoch.
  • Sie stehen nicht im Außenbereich.

Seit der Novelle vom 01.07.2025 zählen überdachte Stellplätze, also Carports, zu den Garagen.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Auch der verfahrensfreie Carport muss die Abstände zur Grenze einhalten.

Niedersachsen: Anhang zu § 60 Abs. 1 NBauO; Hamburg: Anlage zu § 61 HBauO nach der nichtamtlichen Lesefassung der Stadt vom 27.11.2025. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen das übrige Baurecht einhalten, etwa die Abstände zur Grenze.
VorhabenVoraussichtlich verfahrensfrei, wennGrundlage
Carport oder Garage, Niedersachsenalle Garagen und Carports zusammen höchstens 60 m² Grundfläche je Baugrundstück, Höhe höchstens 3 m, nicht im Außenbereich; auch mit AbstellraumAnhang Nr. 1.2 NBauO
Carport, Hamburggilt als Garage: Brutto-Grundfläche höchstens 50 m² je Hauptgebäude, Wandhöhe höchstens 3 m, nicht im AußenbereichAnlage (zu § 61) Abschnitt I Nr. 1 b HBauO
Solaranlage auf dem Dach, Niedersachsenin, an und auf Dach- und Außenwandflächen, außer bei Hochhäusern; freistehend höchstens 3 m hoch und 9 m lang, außer im AußenbereichAnhang Nr. 2.3 NBauO

Wie wird die Fläche gezählt?

Es kommt nicht mehr auf die Zahl der Garagen an. Es zählt die Grundfläche aller verfahrensfreien Garagen und Carports auf dem Grundstück zusammen .

  • Eine vorhandene verfahrensfreie Garage zählt mit.
  • Eine Garage, die mit Baugenehmigung oder im Mitteilungsverfahren zugelassen wurde, zählt nicht mit.
  • Auch die Zufahrt ist verfahrensfrei.

Eine Ausnahme nennt das Ministerium: Gehört der Carport zu notwendigen Einstellplätzen, ist er nur verfahrensfrei, wenn die Einstellplätze selbst genehmigt oder genehmigungsfrei sind. Ob Ihre Stellplätze notwendig sind, sagt die Bauaufsicht.

Darf der Carport an die Grenze?

Ja, in bestimmten Maßen. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten dürfen ohne Grenzabstand stehen :

  • ohne Abstand oder mit mindestens 1 m Abstand zur Grenze, höchstens 3 m hoch;
  • an einer Grundstücksgrenze höchstens 9 m lang, an allen Grenzen des Baugrundstücks zusammen höchstens 15 m; vorhandene Grenzgaragen zählen mit;
  • wer an der Grenze eine Wand errichtet, zeigt dem Nachbarn Bauart und Bemessung an und beginnt ohne andere Vereinbarung erst 1 Monat nach Zugang der Anzeige (§ 16 NNachbG).

Dazwischen liegt eine Lücke:

  • Näher als 1 m, aber nicht direkt an der Grenze: Dort ist ein Carport nach dieser Regel nicht zulässig.
  • Weiter weg, aber näher als der normale Grenzabstand von mindestens 3 m: Dort darf er stehen, solange er die Maße der Grenzbebauung einhält.

Der Genehmigungs-Check rechnet die Fälle durch, auch mit vorhandenen Garagen an der Grenze.

Was, wenn der Carport nicht passt?

Dann bleibt die Abweichung. Die Bauaufsicht kann sie auf begründeten Antrag zulassen. Den Antrag können Sie selbst stellen, ohne Entwurfsverfasser, weil der Carport selbst verfahrensfrei bleibt .

Was das Gesetz genau sagt
  • Eine Abweichung kann die Bauaufsichtsbehörde auf begründeten Antrag zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
  • Den Antrag kann die Bauherrin oder der Bauherr auch ohne Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser übermitteln.

Was gilt im Außenbereich?

Liegt das Grundstück außerhalb eines Ortsteils und ohne Bebauungsplan, ist ein Carport dort nicht verfahrensfrei. Zugelassen werden kann er nur im Einzelfall . Ob Ihr Grundstück im Außenbereich liegt, sagt die Gemeinde.

Was das Baugesetzbuch dazu sagt

Vorhaben, die das Gesetz im Außenbereich nicht besonders zulässt, können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Dürfen Solarmodule auf den Carport?

Ja. Eine Solaranlage auf dem Dach eines Carports ist verfahrensfrei . Das Dach, das die Module trägt, prüfen Sie als eigenes Vorhaben. Die Statik muss die zusätzliche Last tragen.

Steht der Carport an der Grenze, zählen die Module bei der Höhe mit. Ohne Abstand oder mit dem verringerten Abstand ist er zulässig, wenn Carport und Module zusammen nicht höher als 3 m sind, oder wenn der Carport bis 3 m hoch ist, die Module darauf bis 0,70 m hoch sind und mindestens 1 m von der Grenze entfernt bleiben .

Was ein Carport dafür mitbringen muss, steht auf der Seite Solar-Carport.

Welche Solaranlagen verfahrensfrei sind

Verfahrensfrei sind Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen, außer bei Hochhäusern; freistehend höchstens 3 m hoch und 9 m lang, außer im Außenbereich (Anhang Nr. 2.3 NBauO, Stand 24.09.2026).

Wann greift die Solarpflicht?

Seit 01.01.2025 verlangt Niedersachsen beim Neubau eines Gebäudes mit mindestens 50 m² Dachfläche eine Photovoltaikanlage. Sie muss mindestens 50 % der Dachfläche belegen.

  • Nach dem Ministerium gilt die Mindestgröße auch für Nebengebäude und Carports, die zur Baumaßnahme gehören .
  • Die Pflicht entfällt, soweit sie im Einzelfall technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht .

Klären Sie das vor dem Bau mit der Bauaufsicht.

Schon gebaut und unsicher?

Sie haben schon gebaut und wissen nicht, ob der Carport den Regeln entspricht? Im Artikel Ohne Genehmigung gebaut steht, was die Bauaufsicht tun kann und wie Sie den Bau in Ordnung bringen.

Was gilt in Hamburg?

In Hamburg gilt ein Carport als Garage. Verfahrensfrei ist er mit einer Wandhöhe bis 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis 50 m² je Hauptgebäude, außer im Außenbereich. Mehr im Artikel Terrassendach in Hamburg.