IAB: Voraussetzungen und Fristen
Der Investitionsabzugsbetrag hat Voraussetzungen vor dem Abzug, bei der Anschaffung und danach. Diese Seite nennt sie allgemein, mit der jeweiligen Vorschrift. Ob sie in einem bestimmten Betrieb erfüllt sind, prüft der Steuerberater.
Voraussetzungen im Überblick
| Voraussetzung | Vorschrift |
|---|---|
| Betrieb mit Gewinnermittlung nach § 4 oder § 5 EStG; nach Auffassung der Finanzverwaltung auch in der Eröffnungsphase | § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG; BMF 15.06.2022 Rn. 1–3 |
| Abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, neu oder gebraucht | § 7g Abs. 1 S. 1; BMF Rn. 6 |
| Gewinn im Abzugsjahr ohne IAB höchstens 200.000 €, je Betrieb | § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. b; BMF Rn. 11 |
| Summe der Abzüge je Betrieb höchstens 200.000 €, einschließlich der drei Vorjahre | § 7g Abs. 1 S. 4 |
| Elektronische Übermittlung | § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 2; BMF Rn. 20 |
| Künftige Anschaffung: Das Wirtschaftsgut wird nach dem Abzugsjahr angeschafft; wird der IAB erst nach Unanfechtbarkeit der erstmaligen Festsetzung in Anspruch genommen, darf es zu diesem Zeitpunkt noch nicht angeschafft sein | § 7g Abs. 1 S. 1 („für die künftige Anschaffung“), Abs. 2 S. 2; BMF Rn. 25 |
| Anschaffung in dem Betrieb, in dem der IAB gebildet wurde | § 7g Abs. 1 S. 1 („des Betriebes“); BMF Rn. 45 |
| Anschaffung bis zum Ende des dritten folgenden Wirtschaftsjahres | § 7g Abs. 3 S. 1 |
| Bis zum Ende des folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder zu mindestens 90 % betrieblich in einer inländischen Betriebsstätte genutzt | § 7g Abs. 1 S. 1; BMF Rn. 35, 41 |
Die Frist läuft nach vorn
Die Anschaffung muss bis zum Ende des dritten Wirtschaftsjahres erfolgen, das auf das Jahr des Abzugs folgt. (§ 7g Abs. 3 S. 1 EStG)
„Bis zu drei Jahre rückwirkend“ ist als allgemeine Aussage falsch. Der IAB wird für ein Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung abgezogen; die Frist zählt von dort nach vorn. Geltend machen lässt er sich auch nachträglich für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr, solange dessen Steuerfestsetzung noch geändert werden kann. Wird er erst nach Unanfechtbarkeit der erstmaligen Festsetzung in Anspruch genommen, gilt er nur für ein Wirtschaftsgut, das zu diesem Zeitpunkt noch nicht angeschafft war. (§ 7g Abs. 2 S. 2 EStG; BMF 15.06.2022 Rn. 25)
| IAB gebildet für | Anschaffung spätestens bis | Zinslauf bei Rückgängigmachung ab | bei überwiegenden Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ab |
|---|---|---|---|
| 2023 | 31.12.2026 | 01.07.2025 | 01.03.2026 |
| 2024 | 31.12.2027 | 01.06.2026 | 01.02.2027 |
| 2025 | 31.12.2028 | 01.04.2027 | 01.12.2027 |
| 2026 | 31.12.2029 | 01.04.2028 | 01.12.2028 |
Als Anschaffung gilt die Lieferung
Jahr der Anschaffung ist das Jahr der Lieferung (§ 9a EStDV). Wann eine schlüsselfertig übergebene Anlage in diesem Sinn geliefert ist – bei Übergabe, beim Übergang der Verfügungsmacht oder beim Netzanschluss –, klärt Ihr Steuerberater anhand des Kaufvertrags.
Wenn die Anschaffung ausbleibt
Wird bis zum Fristende nicht angeschafft und hinzugerechnet, wird der IAB in dem Jahr rückgängig gemacht, in dem er abgezogen wurde, auch wenn der Bescheid schon bestandskräftig ist. Eine vorzeitige Rückgängigmachung ist zulässig. (§ 7g Abs. 3 S. 1–4 EStG; BMF Rn. 29, 54)
Auf eine Nachforderung fallen Zinsen an: 0,15 % für jeden vollen Monat. Der Zinslauf beginnt in der Regel 15 Monate nach Ablauf des Abzugsjahres, für 2023 nach 18 und für 2024 nach 17 Monaten. Überwiegen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, beginnt er später: nach 23 Monaten, für 2023 nach 26 und für 2024 nach 25 Monaten. (§ 233a Abs. 2 AO; Art. 97 § 36 Abs. 3 Nr. 7, 8 EGAO; § 238 Abs. 1 S. 2, Abs. 1a AO) Die Sonderregel für rückwirkende Ereignisse gilt hier nicht; der Zinslauf beginnt deshalb schon nach dem Abzugsjahr, nicht erst nach dem Fristende. (§ 7g Abs. 3 S. 4 EStG; § 233a Abs. 2a AO)
Beispiel: Auf eine Nachforderung von 10.000 € fallen 15 € Zinsen je vollen Monat an. Für einen IAB aus 2023, der nach verfehlter Frist im Februar 2027 festgesetzt wird, sind das 19 volle Monate ab dem 01.07.2025, also 285 €.
Nach der Anschaffung: Nutzung und Verbleib
Wird das Wirtschaftsgut vor dem Ende des folgenden Wirtschaftsjahres veräußert, entnommen, in einen anderen Betrieb überführt oder nicht mehr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt, werden Hinzurechnung und Herabsetzung im Anschaffungsjahr rückgängig gemacht; für die Sonderabschreibung gilt das entsprechend. Der IAB ist dann wieder offen: Wird er nicht bis zum Fristende für eine andere Anschaffung verwendet, wird er im Abzugsjahr rückgängig gemacht. Entsteht eine Nachforderung, wird sie verzinst. (§ 7g Abs. 3 S. 1, Abs. 4 S. 1, Abs. 6 EStG; BMF Rn. 33, 35–37, 48–50)
Sonderabschreibung und degressive AfA: eigene Voraussetzungen
Für die Sonderabschreibung gilt die Gewinngrenze von 200.000 € im Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung, und das Wirtschaftsgut muss im Anschaffungs- und im folgenden Jahr entsprechend genutzt werden. Sonderabschreibungen setzen ein laufendes Verzeichnis voraus, wenn die Buchführung die Angaben nicht enthält. (§ 7g Abs. 5, 6 EStG; § 7a Abs. 8 EStG) Die degressive AfA gilt derzeit für Anschaffungen vom 01.07.2025 bis 31.12.2027; ob sie für eine frühere Anschaffung galt, klärt Ihr Steuerberater. Im Anschaffungsjahr wird sie wie die lineare AfA nur zeitanteilig angesetzt. (§ 7 Abs. 2 S. 1–3, Abs. 1 S. 4 EStG)
Besondere Fälle
Betrieb in Gründung. Der IAB setzt einen Betrieb voraus, der seinen Gewinn nach § 4 oder § 5 EStG ermittelt; nach Auffassung der Finanzverwaltung kann das auch ein Betrieb in der Eröffnungsphase sein. Die Gewinngrenze gilt auch hier. Ob eine Anlage einen Betrieb begründet und welche Pflichten daraus folgen, klärt Ihr Steuerberater. (§ 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG; BMF 15.06.2022 Rn. 2, 11)
Personengesellschaft. Für den IAB tritt die Gesellschaft an die Stelle des Steuerpflichtigen (§ 7g Abs. 7 S. 1 EStG). Ein IAB aus dem Gewinn der Gesamthand gilt nur für Investitionen der Gesamthand, ein IAB aus dem Sonderbetriebsgewinn nur für Sonderbetriebsvermögen; ein Kauf unter Gesellschaftern ist keine Anschaffung. (§ 7g Abs. 7 EStG; BMF Rn. 4, 5)
GmbH. Auch Körperschaften wie die GmbH sind begünstigt. Maßgeblich ist ihr steuerlicher Gewinn ohne IAB und Hinzurechnung; die Abzüge werden mit der Körperschaftsteuererklärung übermittelt. (§ 7g Abs. 1 S. 2 EStG; BMF Rn. 1, 13, 20)
Vermietung ohne Betrieb. Wer bewegliche Gegenstände außerhalb eines Betriebs vermietet, erzielt sonstige Einkünfte. Dann gibt es keinen IAB, und Verluste lassen sich nur mit Einkünften derselben Art verrechnen. (§ 22 Nr. 3 S. 3, 4 EStG; § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG; BMF Rn. 12)
Kleine Photovoltaikanlagen. Einnahmen aus Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft, sind steuerfrei; dann ist kein Gewinn zu ermitteln und kein IAB möglich. (§ 3 Nr. 72 EStG) Den privaten Verbrauch aus einer gewerblichen Anlage sieht die Finanzverwaltung als Entnahme und nicht als schädliche Nutzung; das Hessische Finanzgericht hat den IAB verneint, die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig. (BMF 15.06.2022 Rn. 44; Hessisches FG 10 K 162/24; BFH III R 39/25)
