Photovoltaik: Bestand
Sie haben schon eine Solaranlage? Was Sie jetzt tun können
Speicher nachrüsten, erweitern, auf Eigenverbrauch umstellen, nach 20 Jahren weiterbetreiben: was bei einer laufenden Anlage möglich ist.
- Speicher nachrüsten
- mit Ihren Zählerständen rechnen: Rechner Speicher nachrüsten
- Nach 20 Jahren
- Jahresmarktwert Solar, höchstens 10,00 ct/kWh, abzüglich der Vermarktungskosten, bis 31.12.2032: drei Wege vergleichen§ 23b EEG i. V. m. § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EEG
- Erweitern
- Anlagen auf demselben Gebäude gelten als eine Anlage, wenn sie in einem Zeitraum von nicht mehr als 12 Monate in Betrieb gehen§ 24 Abs. 1 EEG
- Arbeiten an der Anlage
- nur Netzbetreiber oder eingetragene Installationsunternehmen§ 13 Abs. 2 NAV
Kurz gesagt
- Speicher nachrüsten: Ob es sich lohnt, zeigen Ihre Zählerstände eines Jahres.
- Erweitern: Eine Erweiterung bekommt die Vergütung, die zu ihrem eigenen Inbetriebnahmedatum gilt.
- Nach 20 Jahren: Die Anlage darf weiter einspeisen. Der Netzbetreiber zahlt dann den Marktwert des Stroms.
Lohnt sich ein Speicher für meine Anlage?
Das zeigen Ihre Zähler besser als jede Annahme. Sie brauchen Erzeugung, Einspeisung und Bezug eines Jahres, oder eine Messreihe aus Ihrem Wechselrichter.
Damit rechnet der Rechner Speicher nachrüsten zwei Dinge aus: wie viel Strom ein Speicher zusätzlich im Haus hält, und bis zu welchem Preis er sich über seine Garantie trägt.
Für die Technik gilt nach der Checkliste der Verbraucherzentrale NRW: AC-gekoppelte Speicher lassen sich leichter nachrüsten.
Kann ich meine Anlage erweitern?
Ja. Wichtig ist der Abstand zwischen alter und neuer Anlage: Anlagen auf demselben Gebäude gelten als eine Anlage, wenn sie alle in einem Zeitraum in Betrieb gehen, der nicht länger ist als 12 Monate. Das zählt etwa für die Größenstufen der Vergütung. Bei getrennten Netzverknüpfungspunkten gilt das nicht.
Welche Vergütung für eine Erweiterung mit ihrem Inbetriebnahmedatum gilt, zeigt der Rechner Einspeisevergütung.
Alles einspeisen oder selbst verbrauchen?
Wer den ganzen Strom eines Jahres einspeist, bekommt einen höheren Satz, wenn die Anlage unter § 48 Abs. 2a EEG fällt. Dafür müssen Sie den Wechsel dem Netzbetreiber in Textform mitteilen, vor dem 1. Dezember des Vorjahres, im Jahr der Inbetriebnahme vor der Inbetriebnahme. Der Wechsel gilt dann für das Kalenderjahr.
Was passiert nach 20 Jahren?
Die Vergütung läuft 20 Jahre. Danach geht es so weiter:
- Der Netzbetreiber nimmt den Strom weiter ab.
- Er zahlt den Jahresmarktwert Solar, höchstens 10,00 ct/kWh, abzüglich der Vermarktungskosten.
- Diese Regel gilt bis zum 31.12.2032.
Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 lässt diese Regel nach seiner Begründung in der Sache unverändert.
Weiterbetreiben, auf Eigenverbrauch umstellen oder eine neue Anlage bauen: Was sich für Sie am meisten lohnt, vergleicht der Rechner Weiterbetrieb nach 20 Jahren über zehn Jahre.
Brauche ich einen Smart Meter?
Für Anlagen über 7 kW ist ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox Pflicht. Der Messstellenbetreiber baut es ein.
Was Sie dafür im Jahr höchstens zahlen, hängt von der Größe der Anlage ab:
- über 7 bis 15 kW: 50 € im Jahr
- über 15 bis 25 kW: 110 € im Jahr
- über 25 bis 100 kW: 140 € im Jahr
- dazu für die Steuerungseinrichtung höchstens 50 € im Jahr
Reicht mein Zählerschrank?
Nicht immer. Wer von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch umstellt, einen Speicher nachrüstet oder erweitert, kann Platz und neue Technik im Zählerschrank brauchen. Ob der vorhandene bleiben kann, klärt der Netzbetreiber nach seinen Technischen Anschlussbedingungen.
Wie teuer ein Umbau werden kann, zeigt ein Betreiber im Photovoltaikforum: In seinen beiden Angeboten stand eine Zählervollsanierung mit 4.000 Euro.
Woran sollte ich nach der Übergabe denken?
Garantien sichern
Die Hersteller machen ihre Garantien auf Module von einer fachgerechten Montage abhängig, schreibt die Verbraucherzentrale. Bei Speichern verlangen manche Hersteller, dass Sie den Speicher innerhalb von 30 Tagen bis 12 Monaten bei ihnen registrieren. Sonst gilt die Garantie kürzer, so die Auswertung der HTW Berlin.
Heben Sie Rechnungen, Datenblätter und die Registrierung auf.
Ertrag im Blick behalten
Eine Ertragsüberwachung zeigt früh, wenn die Anlage weniger liefert als sonst. Die Checkliste der Verbraucherzentrale NRW zählt sie zu einem vollständigen Angebot.
Wer an der Anlage arbeiten darf
An der elektrischen Anlage hinter dem Hausanschluss dürfen nur zwei arbeiten: der Netzbetreiber und Installationsunternehmen, die im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind (§ 13 Abs. 2 NAV). Das gilt auch für Umbauten, Erweiterungen und den Tausch eines Wechselrichters.
Änderungen melden
Im Marktstammdatenregister melden Sie nicht nur die Inbetriebnahme. Auch technische Änderungen, die Stilllegung und ein Wechsel des Betreibers gehören dorthin, auch bei älteren Anlagen, schreibt die Verbraucherzentrale.
Ein nachgerüsteter Speicher wird dort ebenfalls eingetragen, binnen 1 Monat nach seiner Inbetriebnahme.
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