Druckfassung der Checkliste · Stand 24.09.2026 · topsun.de/investieren/iab/batteriespeicher-und-photovoltaik
IAB bei Batteriespeichern und Photovoltaik: Was Sie mit Ihrem Steuerberater klären sollten
Ob ein Investitionsabzugsbetrag für eine Speicher- oder Photovoltaikanlage in Betracht kommt, hängt vom Betrieb des Käufers, von der Anlage und vom Vertrag ab. Diese Liste sammelt die Fragen, die sich dafür aus Gesetz und Rechtsprechung ergeben. Sie enthält keine Antworten für Ihren Fall – die gibt Ihr Steuerberater.
Fragen zum Betrieb
Habe ich einen Betrieb, der seinen Gewinn nach § 4 oder § 5 EStG ermittelt – oder beginne ich mit der Anlage einen neuen?
Warum: Ohne Gewinnermittlung nach § 4 oder § 5 EStG gibt es keinen IAB; nach Auffassung der Finanzverwaltung sind auch Betriebe in Gründung begünstigt.
In welchem Betrieb wurde mein IAB gebildet, und wird die Anlage genau dort angeschafft?
Warum: Der IAB gilt nur für eine Anschaffung in diesem Betrieb.
Lag der Gewinn dieses Betriebs im Abzugsjahr ohne IAB bei höchstens 200.000 €, und wie viel IAB ist dort schon offen?
Warum: Gewinngrenze und Höchstbetrag gelten je Betrieb.
Welche Rechtsform ist die richtige, und färbt eine gewerbliche Anlage auf eine freiberufliche Personengesellschaft ab?
Fragen zur Anlage
Ist die Anlage oder die einzelne Einheit ein selbständiges, bewegliches Wirtschaftsgut?
Warum: Begünstigt sind nur abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter; ob eine Einheit selbständig nutzbar ist oder Teil einer größeren Einheit, wird im Einzelfall beurteilt.
(§ 7g Abs. 1 S. 1; BFH IV R 46/09; zur Abgrenzung von Betriebsvorrichtung und Gebäude § 176 Abs. 2 Nr. 2, § 243 Abs. 2 Nr. 2 BewG entsprechend)
Welche Kosten gehören zu den begünstigten Anschaffungskosten, etwa Netzanschluss, Baukostenzuschuss, Projektierung?
Warum: Immaterielle Wirtschaftsgüter sind nicht begünstigt.
Welche Nutzungsdauer ist anzusetzen, und welche Abschreibungsmethode ist möglich?
Warum: Für Batteriespeicher gibt es keine amtliche Nutzungsdauer; sie bestimmt auch den Satz der degressiven AfA.
Fragen zum Vertrag und zum Termin
Wann gilt die Anlage als angeschafft – bei Übergabe, beim Netzanschluss oder zu einem anderen Zeitpunkt –, und reicht der vertraglich zugesagte Termin für meine Frist?
Was regelt der Kaufvertrag, wenn die Übergabe sich verzögert?
Entstehen Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus Vermietung?
Warum: Bei Vermietung außerhalb eines Betriebs gibt es keinen IAB, und Verluste lassen sich nur mit Einkünften derselben Art verrechnen.
Fragen zu Risiken und Folgen
Kann § 15b EStG greifen?
Warum: Bei einem vorgefertigten Konzept sind Anfangsverluste, auch aus einem IAB, nicht mit anderen Einkünften verrechenbar.
Besteht über die Nutzungsdauer die Absicht, einen Gewinn zu erzielen, auch mit Finanzierung, Pacht und Entgelten?
Warum: Eine Steuerminderung ist kein Gewinn.
Welche Pflichten folgen aus dem Betrieb: Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Verzeichnis nach § 7a Abs. 8 EStG?
Nur Photovoltaik: Ist die Anlage nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei?
Warum: Dann ist kein Gewinn zu ermitteln und kein IAB möglich.
Nur Photovoltaik mit Eigenverbrauch: Wird die Anlage zu mindestens 90 % betrieblich genutzt?
Warum: Die Finanzverwaltung sieht den privaten Stromverbrauch als Entnahme und nicht als schädliche Nutzung (BMF 15.06.2022 Rn. 44); das Hessische Finanzgericht hat den IAB verneint (10 K 162/24); die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig (III R 39/25).
Ist eine verbindliche Auskunft des Finanzamts sinnvoll? Sie kostet eine Gebühr.
Fristen nach § 7g EStG
Wer einen IAB gebildet hat, muss innerhalb einer Frist anschaffen. Bei Wirtschaftsjahr gleich Kalenderjahr gilt:
| IAB gebildet für | Anschaffung spätestens bis | Zinslauf bei Rückgängigmachung ab | bei überwiegenden Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ab |
|---|---|---|---|
| 2023 | 31.12.2026 | 01.07.2025 | 01.03.2026 |
| 2024 | 31.12.2027 | 01.06.2026 | 01.02.2027 |
| 2025 | 31.12.2028 | 01.04.2027 | 01.12.2027 |
| 2026 | 31.12.2029 | 01.04.2028 | 01.12.2028 |
Hinweis zur verbindlichen Auskunft
Zu einem noch nicht verwirklichten Sachverhalt kann beim Finanzamt gegen Gebühr eine verbindliche Auskunft beantragt werden. (§ 89 Abs. 2, 3 AO)
Unterlagen für Ihren Steuerberater – und wer sie liefert
| Unterlage | liefert |
|---|---|
| Angaben zu Betrieb, Gewinn, bestehenden IAB, Rechtsform | Sie selbst |
