Investieren · Für Eigentümer
Betriebsführung für Photovoltaikanlagen
Sie besitzen eine Photovoltaikanlage und möchten sich nicht selbst um den Betrieb kümmern? Die Betriebsführung verwaltet Ihre Anlage: kaufmännisch, technisch und organisatorisch. Hier lesen Sie, was dazugehört und was bei Ihrem Steuerberater bleibt.
Was die Betriebsführung übernimmt
Was im Einzelnen gilt, legt Ihr Vertrag fest.
- Überwachung der Anlage.
- Abstimmung mit Netzbetreiber, Energieversorger und Dienstleistern.
- Unterstützung bei Anmeldungen und Verwaltungsvorgängen, die keine Steuersachen sind.
- Organisation von Wartung und Reparatur.
- Kontrolle der Einspeisedaten und Ertragsmeldungen.
- Dokumentation und Berichte zur Anlage.
- Kaufmännische Verwaltung der Anlage, konkret: Abrechnungs- und Erlösdaten.
- Reaktionszeit bei Störungen, Monitoring-Portal, Prüfung der elektrischen Anlage nach DGUV Vorschrift 3, Modulreinigung und Rhythmus der Berichte.
- Für ihre Leistungen kann die Betriebsführung Dritte oder Subunternehmer einsetzen.
- Welche Leistung eigenes Personal und welche ein Partner erbringt.
Für welche Anlagen
- Die Betriebsführung verwaltet Photovoltaikanlagen von Investoren: kaufmännisch, technisch und organisatorisch.
- Größenbereich, Anlagenarten und Regionen, für die die Betriebsführung angeboten wird.
Was bei Ihrem Steuerberater bleibt
- Buchführung, Jahresabschluss, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Steuererklärungen sind Hilfeleistung in Steuersachen. Sie bleiben bei Ihrem Steuerberater und gehören nicht zur Betriebsführung.
- Ob die Verwaltungsgesellschaft laufende Geschäftsvorfälle bucht, was das Gesetz nur entsprechend qualifizierten Personen erlaubt.
Was es kostet
- Preisformel: Grundentgelt je kWp oder je Anlage und, falls vereinbart, ein Erfolgsanteil mit seiner Bezugsgröße.
- Zur Einordnung: Fraunhofer ISE setzt für Photovoltaik-Dachanlagen über 30 kWp feste Betriebskosten von 21,5 € je kW und Jahr an. Das ist der ganze Block fester Betriebskosten, nicht nur die Betriebsführung.
Berichte und betreute Anlagen
- Musterbericht: was ein Bericht zur Anlage enthält und in welchem Rhythmus er kommt.
- Betreute Anlagen: Zahl, Leistung in kWp, seit wann und mit welcher Verfügbarkeit.
Der Vertrag
- Was die Betriebsführung für Sie leistet, legt Ihr Vertrag fest.
- Einen bestimmten Ertrag oder wirtschaftlichen Erfolg der Anlage garantiert die Betriebsführung nicht.
- Laufzeit und Kündigung des Vertrags.
- Die Geschäftsbedingungen in der neuen Fassung.
Ihr Vertragspartner
Die Betriebsführung übernimmt die TOPSUN Verwaltungsgesellschaft mbH.
