Investieren · Für Eigentümer

Betriebsführung für Photovoltaikanlagen

Sie besitzen eine Photovoltaikanlage und möchten sich nicht selbst um den Betrieb kümmern? Die Betriebsführung verwaltet Ihre Anlage: kaufmännisch, technisch und organisatorisch. Hier lesen Sie, was dazugehört und was bei Ihrem Steuerberater bleibt.

Was die Betriebsführung übernimmt

Was im Einzelnen gilt, legt Ihr Vertrag fest.

  • Überwachung der Anlage.
  • Abstimmung mit Netzbetreiber, Energieversorger und Dienstleistern.
  • Unterstützung bei Anmeldungen und Verwaltungsvorgängen, die keine Steuersachen sind.
  • Organisation von Wartung und Reparatur.
  • Kontrolle der Einspeisedaten und Ertragsmeldungen.
  • Dokumentation und Berichte zur Anlage.
  • Kaufmännische Verwaltung der Anlage, konkret: Abrechnungs- und Erlösdaten.
  • Reaktionszeit bei Störungen, Monitoring-Portal, Prüfung der elektrischen Anlage nach DGUV Vorschrift 3, Modulreinigung und Rhythmus der Berichte.
  • Für ihre Leistungen kann die Betriebsführung Dritte oder Subunternehmer einsetzen.
  • Welche Leistung eigenes Personal und welche ein Partner erbringt.

Für welche Anlagen

  • Die Betriebsführung verwaltet Photovoltaikanlagen von Investoren: kaufmännisch, technisch und organisatorisch.
  • Größenbereich, Anlagenarten und Regionen, für die die Betriebsführung angeboten wird.
Für Anlagen, die schon laufen

Was bei Ihrem Steuerberater bleibt

  • Buchführung, Jahresabschluss, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Steuererklärungen sind Hilfeleistung in Steuersachen. Sie bleiben bei Ihrem Steuerberater und gehören nicht zur Betriebsführung.
  • Ob die Verwaltungsgesellschaft laufende Geschäftsvorfälle bucht, was das Gesetz nur entsprechend qualifizierten Personen erlaubt.

Was es kostet

  • Preisformel: Grundentgelt je kWp oder je Anlage und, falls vereinbart, ein Erfolgsanteil mit seiner Bezugsgröße.
  • Zur Einordnung: Fraunhofer ISE setzt für Photovoltaik-Dachanlagen über 30 kWp feste Betriebskosten von 21,5 € je kW und Jahr an. Das ist der ganze Block fester Betriebskosten, nicht nur die Betriebsführung.

Berichte und betreute Anlagen

  • Musterbericht: was ein Bericht zur Anlage enthält und in welchem Rhythmus er kommt.
  • Betreute Anlagen: Zahl, Leistung in kWp, seit wann und mit welcher Verfügbarkeit.

Der Vertrag

  • Was die Betriebsführung für Sie leistet, legt Ihr Vertrag fest.
  • Einen bestimmten Ertrag oder wirtschaftlichen Erfolg der Anlage garantiert die Betriebsführung nicht.
  • Laufzeit und Kündigung des Vertrags.
  • Die Geschäftsbedingungen in der neuen Fassung.

Ihr Vertragspartner

Die Betriebsführung übernimmt die TOPSUN Verwaltungsgesellschaft mbH.