Investieren · Für Eigentümer
Ihre Fläche für einen Batteriespeicher
Sie haben eine freie Fläche oder ein großes Dach? Hier lesen Sie, was ein Standort für einen Batteriespeicher mitbringen muss und worauf Sie beim Pachtvertrag achten.
Wen wir suchen
- Eigentümer von Gewerbe-, Hof- und Kommunalflächen und Betreiber vorhandener Photovoltaik-, Wind- oder Biogasanlagen.
- Eigentümer von Dachflächen für Photovoltaikanlagen, die Käufer im Direkterwerb erwerben.
Was ein Speicherstandort braucht
- Genug Fläche für Speicherschränke, Wechselrichter und Netzanschluss, mit den Abständen, die der Brandschutz verlangt, und einer Zufahrt für die Anlieferung.
- Einen Anschluss an das Stromnetz: einen eigenen Verknüpfungspunkt oder den Anschluss einer vorhandenen Erzeugungsanlage, den sich beide teilen.
Was das Baurecht außerhalb von Ortschaften verlangt
- Im Außenbereich ist ein Batteriespeicher privilegiert, wenn er in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einer vorhandenen Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien steht.
- Andere Batteriespeicher sind dort nur privilegiert, wenn sie eine Nennleistung von mindestens 4.000 kW haben, höchstens 200 m von einer Umspannanlage oder einem Kraftwerk ab 50 MW entfernt stehen und alle solchen Anlagen in der Gemeinde zusammen höchstens 0,5 % der Gemeindefläche und höchstens 50.000 m² belegen.
- Sonst ist ein Speicher im Außenbereich nur im Einzelfall zulässig, wenn er öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Außerhalb des Außenbereichs entscheidet der Bebauungsplan oder, im bebauten Ortsteil, ob sich die Anlage einfügt.
Pacht, Sicherheit und Rückbau
- Pachtmodell, Laufzeit und Höhe der Pacht.
- Die Dienstbarkeit im Grundbuch: zu wessen Gunsten, an welcher Rangstelle und mit welchem Inhalt.
- Wer den Rückbau bezahlt und wie er abgesichert ist, etwa durch eine Bürgschaft, regelt der Pachtvertrag.
Rückbau und Gewerbesteuer: was das Gesetz regelt
- Für einen Speicher, der im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 11 oder 12 BauGB zugelassen wird, ist eine Verpflichtungserklärung abzugeben, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen. Die Baubehörde soll das etwa durch eine Baulast sicherstellen.
- Für die Gemeinde des Standorts: Hat ein Gewerbebetrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden und besteht er ausschließlich aus Energiespeicheranlagen, werden neun Zehntel seines Gewerbesteuer-Messbetrags nach der installierten Leistung aufgeteilt, erstmals für den Erhebungszeitraum 2025; steht der Speicher an einem einzigen Ort, geht dieser Teil an dessen Gemeinde. Hat der Betreiber weitere gewerbliche Tätigkeiten, gilt diese Aufteilung nicht. Natürliche Personen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 €; erst darüber entsteht ein Messbetrag.
Sechs Fragen an den Pachtvertrag
Diese Fragen sollte der Vertrag beantworten, bevor Sie unterschreiben.
- Wer ist Pächter: der Käufer der Anlage oder eine TOPSUN-Gesellschaft?
- Welche Dienstbarkeit wird eingetragen: Berechtigter, Rang und Inhalt?
- Wie lange läuft der Vertrag, und wer kann ihn wie verlängern?
- Wer baut am Ende zurück, und wie ist das abgesichert, etwa durch eine Bürgschaft?
- Welche Versicherungen hat jede Seite, und wer haftet für Schäden an Fläche, Dach und Anlage?
- Erstreckt sich das Pfandrecht des Verpächters auf die Anlage, oder ist es ausgeschlossen?
Fragen von Eigentümern und Gemeinden
- Ist ein Batteriespeicher auf meiner Fläche im Außenbereich zulässig?
Nur wenn er dort privilegiert ist oder im Einzelfall öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Privilegiert ist er, wenn er in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einer vorhandenen Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien steht, oder ab einer Nennleistung von 4.000 kW nahe einer Umspannanlage. Welches Verfahren nötig ist, regelt die Bauordnung des Landes.
- Muss der Speicher später wieder weg?
Wird er im Außenbereich als privilegiertes Vorhaben zugelassen, verlangt das Baurecht eine Verpflichtung, ihn nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung zurückzubauen und Versiegelungen zu beseitigen.
- Bekommt die Gemeinde Gewerbesteuer?
Das hängt an dem Unternehmen, das den Speicher betreibt. Besteht dessen Gewerbebetrieb ausschließlich aus Energiespeicheranlagen und hat er Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, werden neun Zehntel des Messbetrags nach der installierten Leistung aufgeteilt, zugunsten der Gemeinde des Speichers. Ob überhaupt Gewerbesteuer anfällt, hängt an Gewinn und Freibetrag.
So läuft es ab
- Prüfung der Fläche anhand Ihrer Angaben.
- Anfrage beim Netzbetreiber.
- Pachtvertrag.
- Baurecht: Genehmigung oder Bebauungsplan.
- Errichtung.
- Pachtzahlung.
Dachflächen für Photovoltaik
- Welche Dächer in Frage kommen: Größe, Statik, Alter und Eindeckung des Dachs, Netzanschluss.
- Pachtmodell für Dachflächen mit Laufzeit, Höhe und Sicherung.
Hinweis
Eine Anfrage ist keine Zusage: Ob und zu welchen Bedingungen eine Fläche gepachtet wird, steht erst nach der Prüfung der Fläche fest.
Über TOPSUN