Wissen für Unternehmer
Investitionsabzugsbetrag (IAB): verständlich erklärt
Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) kann ein Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten einer geplanten Anschaffung schon vorher vom Gewinn abziehen. Das zieht Abzüge in ein früheres Jahr vor und verschiebt Steuer in spätere Jahre. Hier steht, wie das funktioniert, welche Fristen laufen und wo die Grenzen liegen.
So funktioniert der IAB
Vor der Anschaffung
Abzug vom Gewinn
Betriebe, die die Voraussetzungen des § 7g EStG erfüllen, können bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens schon vor der Anschaffung vom Gewinn abziehen. § 7g Abs. 1 S. 1, S. 2 EStG
Zu diesen Zahlen
Verschiebung, keine dauerhafte Minderung: Über die Nutzungsdauer werden insgesamt 100 % der Anschaffungskosten abgezogen, nicht mehr. Wie sich die Steuer insgesamt ändert, hängt von den Steuersätzen der einzelnen Jahre ab. Voraussetzungen unter anderem: Gewinnermittlung nach § 4 oder § 5 EStG, Gewinn des Betriebs im Abzugsjahr höchstens 200.000 €, abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut, fristgerechte Anschaffung, Vermietung oder mindestens 90 % betriebliche Nutzung bis Ende des Folgejahres. Fehlt eine Voraussetzung, entfällt der Abzug; Nachforderungen werden verzinst. § 15b EStG kann den Verlustausgleich sperren.
Innerhalb der Frist
Anschaffung
Die Anschaffung muss bis zum Ende des dritten Wirtschaftsjahres nach dem Abzug erfolgen. § 7g Abs. 3 S. 1 EStG
Im Jahr der Anschaffung
Hinzurechnung und Herabsetzung
Der Abzug kann dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden. Zugleich können die Anschaffungskosten herabgesetzt werden. Werden beide genutzt, gleichen sie sich im Anschaffungsjahr aus. § 7g Abs. 2 S. 1, S. 3 EStG
In den Jahren danach
Abschreibung des Rests
Die Abschreibungen berechnen sich von der herabgesetzten Basis. Über die Nutzungsdauer werden insgesamt die Anschaffungskosten abgezogen, nicht mehr. § 7g Abs. 2 S. 3 EStG
Jeden Schritt mit Musterfall erklärt die Seite Was ist der IAB?. Der IAB-Rechner zeigt, in welchem Jahr welche Abzüge wirken.
Wer einen IAB bilden kann
- Der Betrieb ermittelt seinen Gewinn nach § 4 oder § 5 EStG. Das können Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften wie die GmbH sein. (§ 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG)
- Der Gewinn des Betriebs darf im Jahr des Abzugs ohne den IAB höchstens 200.000 € betragen. Die Grenze gilt für jeden Betrieb getrennt. (§ 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG)
- Nach der Anschaffung muss das Wirtschaftsgut bis zum Ende des folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden. (§ 7g Abs. 1 S. 1 EStG; BMF 15.06.2022 Rn. 35, 41)
Alle Voraussetzungen stehen auf der Seite Voraussetzungen und Fristen. Ob sie in Ihrem Betrieb vorliegen, prüft Ihr Steuerberater.
Bis wann angeschafft sein muss
Wer einen IAB gebildet hat, muss innerhalb einer Frist anschaffen. Sonst wird der Abzug im ursprünglichen Jahr rückgängig gemacht; auf eine Nachforderung fallen Zinsen an. (§ 7g Abs. 3 S. 1 EStG; §§ 233a, 238 AO) Bei Wirtschaftsjahr gleich Kalenderjahr gilt:
| IAB gebildet für | Anschaffung spätestens bis | Zinslauf bei Rückgängigmachung ab | bei überwiegenden Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ab |
|---|---|---|---|
| 2023 | 31.12.2026 | 01.07.2025 | 01.03.2026 |
| 2024 | 31.12.2027 | 01.06.2026 | 01.02.2027 |
| 2025 | 31.12.2028 | 01.04.2027 | 01.12.2027 |
| 2026 | 31.12.2029 | 01.04.2028 | 01.12.2028 |
Wo die Grenzen liegen
Nur im selben Betrieb
Der IAB gilt nur für eine Anschaffung in dem Betrieb, in dem er gebildet wurde. § 7g Abs. 1 S. 1 EStG; BMF 15.06.2022 Rn. 45
§ 15b EStG kann Verluste sperren
Gilt eine Investition als Steuerstundungsmodell, dürfen Verluste daraus nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden. Nach dem Bundesfinanzhof kann das auch Verluste aus einem IAB betreffen. § 15b Abs. 1, 2 EStG; BFH IV R 14/23
Kein Grund für einen Kauf
Ein IAB ist kein Grund, eine bestimmte Anlage zu kaufen: Ob sich eine Anlage trägt, zeigt die Rechnung vor Steuern.
Mehr dazu auf der Seite Risiken und Grenzen.
Was wir tun – und was nicht
Das tun wir
- Wir erklären den IAB allgemein, mit Quelle und Stand.
- Übergabetermine nennen wir nur, wenn sie schriftlich zugesagt sind.
Das tun wir nicht
- Wir prüfen nicht, ob der IAB in Ihrem Fall passt.
- Wir berechnen keine Steuer.
- Wir empfehlen keine steuerliche Gestaltung.
- Wir füllen keine Steuerformulare aus.
- Wir treten nicht für Sie beim Finanzamt auf.
Das klärt Ihr Steuerberater
Ob und wie der IAB in Ihrem Betrieb gilt, prüft Ihr Steuerberater. TOPSUN ist kein Steuerberater.
Die steuerliche Prüfung gehört zu Ihrem Steuerberater. TOPSUN stellt ihm die Unterlagen bereit.
Die Fragen für das Gespräch stehen in der Checkliste „Was Sie mit Ihrem Steuerberater klären sollten“, auch als Druckfassung.
Wie wir im Gespräch antworten, steht auf der Seite Was wir tun – und was nicht.
Weiterlesen
- Was ist der IAB?Abzug, Hinzurechnung und Abschreibung Schritt für Schritt, mit Musterfall.
- Voraussetzungen und FristenWer ihn bilden kann, bis wann angeschafft sein muss, was bei verfehlter Frist geschieht.
- IAB-Rechner (Modellrechnung)In welchem Jahr welche Abzüge wirken. Ohne Steuersatz, ohne Steuerberechnung, ohne Speicherung.
- Risiken und GrenzenVerfehlte Frist, Lieferverzug und § 15b EStG.
- Checkliste für Ihren SteuerberaterDie Fragen, die Ihr Steuerberater klärt, auch zum Ausdrucken.
- Fragen und AntwortenKurze Antworten auf häufige Fragen.
- Was wir tun – und was nichtWer was macht und wie wir im Gespräch antworten.
- Für SteuerberaterRechtsgrundlagen mit Fundstellen und der Rechenweg des Rechners.
