Wissen: Terrasse und Glas

Ohne Genehmigung gebaut: was jetzt? Terrassendach und Carport

Was die Bauaufsicht in Niedersachsen tun kann, wenn ein Terrassendach oder Carport ohne nötige Genehmigung steht, und wie Sie den Bau in Ordnung bringen.

Kurz gesagt

  • Prüfen Sie zuerst, ob überhaupt etwas fehlt. Viele Terrassendächer und Carports sind verfahrensfrei.
  • Widerspricht ein Bau dem Baurecht, kann die Bauaufsicht einschreiten, bis hin zur Beseitigung.
  • Kann Ihr Bau genehmigt werden, ist die Genehmigung der Weg in die Ordnung. Sie beantragen sie so, als wäre das Vorhaben neu.
  • Hat die Bauaufsicht Ihnen schon geschrieben, beachten Sie die Fristen in ihrem Schreiben.

Fehlt überhaupt eine Genehmigung?

Viele Terrassendächer und Carports sind verfahrensfrei. Das bedeutet: Es ist weder eine Baugenehmigung noch eine Mitteilung nötig . Ein solches Dach haben Sie also nicht „ohne Genehmigung“ gebaut.

Die Frage ist dann nur, ob es das Baurecht einhält. Denn auch verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen das öffentliche Baurecht einhalten; dafür ist die Bauherrin oder der Bauherr selbst verantwortlich.

Welche Regeln galten, als ich gebaut habe?

Ob Ihr Vorhaben verfahrensfrei war, hängt vom Zeitpunkt ab.

Terrassendach in Niedersachsen:

  • Seit dem 01.07.2025: bis 40 m² Grundfläche und mit mindestens 3 m Abstand zur Grenze.
  • Vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2025: bis 30 m², ohne Abstandsbedingung für die Verfahrensfreiheit. Die Grenzabstände galten trotzdem.

Alle Fassungen seit 2012 zeigt die Übersicht auf der Seite Baugenehmigung.

Carport heute: alle Garagen und Carports zusammen bis 60 m² je Baugrundstück und bis 3 m hoch, nicht im Außenbereich.

Der Genehmigungs-Check prüft die heutigen Regeln.

Was kann die Bauaufsicht tun?

Widerspricht ein Bau dem Baurecht, kann die Bauaufsicht anordnen, was für einen rechtmäßigen Zustand erforderlich ist . Das Gesetz nennt vor allem:

  • die Einstellung der Arbeiten,
  • die Beseitigung der Anlage,
  • das Verbot, sie zu benutzen.

Die Bauaufsicht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Das heißt: im Einzelfall und nur so weit, wie es für einen rechtmäßigen Zustand erforderlich ist. Vor einer Anordnung soll sie die Sache mit Ihnen erörtern, außer die Umstände erfordern ein sofortiges Einschreiten .

Zwei Punkte sollten Sie kennen:

  • Anordnungen gelten auch für Käufer. Wer ein Haus kauft, für dessen Dach oder Carport schon eine Anordnung ergangen ist, ist an sie gebunden.
  • Auch ein verfahrensfreies Dach kann betroffen sein, zum Beispiel wenn es den Grenzabstand nicht einhält. Nach dem Wirtschaftsministerium liegt die Verantwortung dann allein bei Bauherrin oder Bauherr und Entwurfsverfasser. Das Risiko ist, dass die Bauaufsicht nach § 79 einschreitet .
Was das Gesetz genau sagt
  • Widerspricht eine bauliche Anlage oder Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht, kann die Bauaufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen anordnen, was zur Herstellung rechtmäßiger Zustände erforderlich ist, namentlich die Einstellung der Arbeiten, die Beseitigung der Anlage oder das Verbot, sie zu benutzen (§ 79 Abs. 1 S. 1, 2 NBauO, Stand 25.09.2026).
  • Vor einer Anordnung soll die Bauaufsichtsbehörde die Angelegenheit mit den Betroffenen erörtern, soweit die Umstände nicht ein sofortiges Einschreiten erfordern.
  • Die Anordnungen gelten auch gegenüber den Rechtsnachfolgern der Personen, an die sie gerichtet sind.

Wie hoch ist die Geldbuße?

Wer eine Baumaßnahme ohne die erforderliche Baugenehmigung oder ohne eine notwendige Abweichung durchführt oder durchführen lässt, handelt ordnungswidrig . Das Gesetz nennt dafür eine Geldbuße bis zu 500.000 € .

Das ist die Obergrenze, keine Regelhöhe. Die Höhe im Einzelfall setzt die Behörde fest. Eine Liste mit Beträgen für Terrassendächer oder Carports nennt das Gesetz nicht, und wir nennen keine.

Wie bringe ich den Bau in Ordnung?

Die Bauaufsicht darf nur anordnen, was für einen rechtmäßigen Zustand erforderlich ist. Kann Ihr Bau genehmigt werden, ist die Genehmigung der Weg dorthin. Sie beantragen sie so, als wäre das Vorhaben neu.

  1. Maße und Lage festhalten: Grundfläche, Höhe, Tiefe und die Abstände zu jeder Nachbargrenze, dazu Fotos.
  2. Regeln prüfen: mit dem Genehmigungs-Check oder den Artikeln zu Reihenhaus und Doppelhaushälfte und zum Carport.
  3. Die Bauaufsicht fragen: Sie berät auch vor einem Antrag . Eine verbindliche Antwort auf einzelne Fragen gibt ein Bauvorbescheid: Über einzelne Fragen eines Vorhabens entscheidet die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag (Bauvoranfrage) durch Bauvorbescheid.
  4. Den Antrag stellen: den Bauantrag und, wo nötig, den Antrag auf Abweichung. Eine Abweichung kann die Bauaufsicht auf begründeten Antrag zulassen.
  5. Mit den Nachbarn sprechen: Haben sie zugestimmt, muss die Bauaufsicht sie nicht mehr anhören. Wie das geht, steht im Artikel Baulast und Nachbarzustimmung.
Was das Gesetz zu Abweichung und Zustimmung sagt
  • Eine Abweichung kann die Bauaufsichtsbehörde auf begründeten Antrag zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
  • Haben die Nachbarn der Baumaßnahme zugestimmt, entfällt diese Anhörung, soweit die Zustimmung auf Papier unterschrieben oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur erteilt ist.

Das Ministerium empfiehlt, bei umfangreichen Änderungen der Dachkonstruktion einen Standsicherheitsnachweis anfertigen zu lassen. So kann die Bauaufsicht bei Zweifeln anhand von Unterlagen prüfen . Liegt die Typenstatik Ihres Dachs noch vor, legen Sie sie bereit.