Wissen: Terrasse und Glas

Brauche ich für mein Terrassendach eine Baugenehmigung?

Brauchen Sie einen Bauantrag? Prüfen Sie Standort und Maße Ihres Vorhabens und erfahren Sie, welche Fragen Sie vor der Bestellung klären sollten.

Illustration: Terrassendach mit Glaswänden am Wohnhaus

Brauchen Sie einen Bauantrag? Prüfen Sie Ihr Vorhaben mit Ort und Maßen. Sie erhalten eine erste Einordnung und die offenen Fragen für Ihr Bauamt – ohne Kontaktdaten.

So sieht ein Beispiel-Ergebnis aus

Beispielvorhaben

Ort
Stade, Landkreis Stade
Vorhaben
offenes Terrassendach
Maße
5 m × 3,5 m, Grundfläche 17,5 m²
Abstand zur Grenze
3,5 m
Außenbereich, Bebauungsplan
nein, nein

Ein Beispiel, das den Check zeigt. Mit „Eigenes Vorhaben prüfen“ prüfen Sie Ihr Grundstück.

Beispiel · Terrassenüberdachung · Stade (Niedersachsen)

Voraussichtlich verfahrensfrei – das Baurecht gilt trotzdem

Nach Ihren Angaben sind die Bedingungen der Verfahrensfreiheit erfüllt. Eine Genehmigung ist dann voraussichtlich nicht nötig; Abstände, Bebauungsplan und alle übrigen Vorschriften gelten weiter.

Die Bedingungen im Einzelnen

  • erfüllt

    Grundfläche höchstens 40 m²

    Ihre Angabe: 17,5 m²

    Anhang Nr. 1.8 NBauO

  • erfüllt

    Abstand zur Grenze des Nachbargrundstücks mindestens 3 m

    Ihre Angabe: 3,5 m

    Anhang Nr. 1.8 NBauO

  • erfüllt

    Nicht im Außenbereich (dort entscheidet das Bauamt im Einzelfall)

    Ihre Angabe: im Ort oder im Bebauungsplan

    § 35 Abs. 2 BauGB

Zuständige Bauaufsicht

Hansestadt Stade, Bauaufsicht

  • Allgemeine Information, keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls.
  • Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Auch verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen das öffentliche Baurecht einhalten; dafür ist die Bauherrin oder der Bauherr selbst verantwortlich (§ 59 Abs. 3 S. 1 NBauO).
  • Bebauungsplan, örtliche Bauvorschriften, Denkmal- und Naturschutz gehen vor.
  • Stand der Regeln: 24.09.2026.

Kurz gesagt

  • In Niedersachsen oft nicht. Ein offenes Terrassendach bis 40 m² braucht keinen Bauantrag, wenn es mindestens 3 m von der Grenze zum Nachbargrundstück entfernt bleibt.
  • Am Reihenhaus und an der Doppelhaushälfte meist doch. Liegt die Terrasse näher an der Grenze, ist ein Bauantrag der normale Weg.
  • In Hamburg gelten engere Grenzen. Ein Terrassendach bleibt dort nur vor einem Erdgeschoss ohne Antrag, mit Grenzen für Fläche und Tiefe.
  • Ohne Antrag heißt nicht ohne Regeln. Abstände und Bebauungsplan gelten trotzdem, und die Verantwortung liegt bei Ihnen.

Was für Ihr Vorhaben gilt, zeigt der Check oben für Ihren Ort und Ihre Maße.

Wie bereite ich meine Planung vor?

  1. Legen Sie fest, was entstehen soll. Ein offenes Terrassendach, ein geschlossenes Gartenzimmer und ein Carport werden unterschiedlich eingeordnet.
  2. Halten Sie die Maße bereit. Fläche, Höhe und Abstand zum Nachbargrundstück helfen bei der ersten Prüfung. Eine einfache Skizze und Fotos erleichtern das Gespräch.
  3. Klären Sie offene Punkte vor der Bestellung. Der Check zeigt Ihnen eine erste Einordnung. Bei Unklarheiten ist die zuständige Bauaufsicht Ihr Ansprechpartner. Ihre Kontaktdaten stehen im Ergebnis.

Was gilt in Niedersachsen?

Seit dem 01.07.2025 gelten in Niedersachsen neue Grenzen. Ein offenes Terrassendach bis 40 m² ist verfahrensfrei, wenn es mindestens 3 m von der Grenze zum Nachbargrundstück entfernt bleibt. Eine Grenze für Tiefe oder Breite gibt es nicht mehr.

Anhang zu § 60 Abs. 1 NBauO, Fassung ab 01.07.2025. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen das übrige Baurecht einhalten.
VorhabenVoraussichtlich verfahrensfrei, wennGrundlage
TerrassenüberdachungGrundfläche höchstens 40 m², Abstand zur Grenze des Nachbargrundstücks mindestens 3 m; keine Grenze für Tiefe oder BreiteAnhang Nr. 1.8 NBauO
WintergartenBrutto-Grundfläche höchstens 30 m², Höhe höchstens 5 m, Abstand zur Grenze mindestens 3 mAnhang Nr. 1.8 NBauO
Garage oder Carport, auch mit Abstellraumalle zusammen höchstens 60 m² Grundfläche je Baugrundstück, Höhe höchstens 3 m, nicht im AußenbereichAnhang Nr. 1.2 NBauO
Gebäude ohne Aufenthaltsraum, Toilette und Feuerstätte, etwa ein GeräteraumBrutto-Rauminhalt höchstens 75 m³, im Außenbereich höchstens 40 m³Anhang Nr. 1.1 NBauO
Solaranlagein, an und auf Dach- und Außenwandflächen, außer bei Hochhäusern; freistehend höchstens 3 m hoch und 9 m lang, außer im AußenbereichAnhang Nr. 2.3 NBauO
Sie haben schon früher gebaut? Die bisherigen Regeln
Verfahrensfreie Terrassenüberdachung in Niedersachsen: die Fassungen des Anhangs zur NBauO seit 01.11.2012. Die Grenzabstände nach § 5 NBauO galten in jeder Fassung.
ZeitraumGrenzeGrundlage
01.11.2012 bis 31.12.2018Grundfläche höchstens 30 m², Tiefe höchstens 3 mAnhang Nr. 1.8 NBauO a. F.
01.01.2019 bis 30.06.2025Grundfläche höchstens 30 m², ohne Grenze für die Tiefe und ohne AbstandsbedingungAnhang Nr. 1.8 NBauO a. F.
seit 01.07.2025Grundfläche höchstens 40 m², Abstand zur Grenze mindestens 3 mAnhang Nr. 1.8 NBauO

Wer vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2025 gebaut hat, fiel unter die Grenze von 30 m². Eine Abstandsbedingung für die Verfahrensfreiheit gab es nicht. Die Grenzabstände nach § 5 NBauO galten auch damals.

Und wenn die Seiten mit Glas geschlossen sind?

Dann ist es ein Gartenzimmer: ein Terrassendach, bei dem mindestens eine Seite mit Glas geschlossen ist. Ob dafür die Grenze für Terrassenüberdachungen oder die für Wintergärten gilt, sagt der Wortlaut nicht.

  • Bis 30 m² Brutto-Grundfläche hält es beide Grenzen ein.
  • Darüber und bis 40 m² klären Sie es mit dem Bauamt.

Der Check berücksichtigt diese Unterscheidung.

Das Wirtschaftsministerium hat seine Auslegung im Januar 2026 ergänzt. Danach ist ein Terrassendach kein Wintergarten, wenn sein seitlicher Windschutz nicht wind- und schlagregendicht ist, etwa aus Ganzglasanlagen. Ob Ihre Glaselemente dicht sind, steht in den Unterlagen ihres Herstellers.

Die Antworten des Ministeriums sind eine Auslegungshilfe der obersten Bauaufsichtsbehörde und rechtlich nicht verbindlich; im Einzelfall entscheidet die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Wie das Ministerium den Wintergarten beschreibt

Ein Wintergarten ist danach ein ebenerdiger, geschlossener Anbau oder ein selbstständiges Bauwerk mit mindestens einer Wandfläche und einem Großteil der Dachfläche aus lichtdurchlässigen Baustoffen, schlagregendicht, luft- und winddicht und vom Außenklima getrennt, beheizt oder unbeheizt (Anhang Nr. 1.8 NBauO; FAQ Nr. 18.10, Stand 25.09.2026).

Gelten ohne Antrag trotzdem Regeln?

Ja. Auch verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen das öffentliche Baurecht einhalten; dafür ist die Bauherrin oder der Bauherr selbst verantwortlich (§ 59 Abs. 3 S. 1 NBauO; FAQ Nr. 16.1, 18.2, Stand 24.09.2026).

Das Bauamt sieht das Vorhaben vorher nicht. Abstände, Bebauungsplan und alle übrigen Vorschriften gelten trotzdem. Die Verantwortung liegt bei Ihnen als Bauherrin oder Bauherr.

Wie viel Abstand zur Grenze braucht das Dach?

Nach § 5 NBauO beträgt der Grenzabstand das 0,4-fache der Höhe H, mindestens 3 m.

Liegt die Terrasse näher an der Grenze, etwa bei einem Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte, ist das Terrassendach nicht verfahrensfrei. Dann ist ein Bauantrag der normale Weg.

Die Skizzen zeigen von oben, wie das bei einem Reihenhaus, einer Doppelhaushälfte und einem freistehenden Haus aussieht. Der Streifen entlang der Grenzen ist der Abstand, den ein verfahrensfreies Terrassendach einhalten muss.

Reihenhaus von oben: Terrassendach und GrenzabstandLageplan eines Reihenhauses mit Terrassendach hinter dem Haus; entlang der Grundstücksgrenzen ein Streifen von 3 m. Das Dach liegt näher als 3 m an der Grenze; so ist es in Niedersachsen nicht verfahrensfrei.NachbarNachbarHausDach3 mGrenze
ReihenhausDas Dach liegt näher als 3 m an der Grenze; so ist es in Niedersachsen nicht verfahrensfrei.
Doppelhaushälfte von oben: Terrassendach und GrenzabstandLageplan eines Doppelhauses mit Terrassendach hinter dem Haus; entlang der Grundstücksgrenzen ein Streifen von 3 m. Das Dach liegt näher als 3 m an der Grenze; so ist es in Niedersachsen nicht verfahrensfrei.NachbarHausDach3 mGrenze
DoppelhaushälfteDas Dach liegt näher als 3 m an der Grenze; so ist es in Niedersachsen nicht verfahrensfrei.
Freistehendes Haus von oben: Terrassendach und GrenzabstandLageplan eines freistehenden Hauses mit Terrassendach hinter dem Haus; entlang der Grundstücksgrenzen ein Streifen von 3 m. Hält das Dach an jeder Grenze mindestens 3 m Abstand, kann es bis 40 m² Grundfläche verfahrensfrei sein.HausDach3 mGrenze
Freistehendes HausHält das Dach an jeder Grenze mindestens 3 m Abstand, kann es bis 40 m² Grundfläche verfahrensfrei sein.
Ausnahmen bei geringem Grenzabstand

Das Dach als vortretender Gebäudeteil. Ein Terrassendach darf den Abstand der Hauswand unterschreiten: um höchstens 1,5 m und höchstens um ein Drittel. Die Bedingung: Alle vortretenden Teile dieser Wand nehmen zusammen nicht mehr als ein Drittel der Wandbreite ein, das Dach eingerechnet.

Das Wirtschaftsministerium legt die Regel sehr eng aus und nennt sie nachbarschützend (FAQ Nr. 6.7). Verfahrensfrei wird das Dach dadurch nicht. Die Ausnahme hilft im Bauantrag.

Beispiel: Hauswand 8 m hoch und 12 m breit, Dach 4 m breit, 2,2 m bis zur Grenze

  1. Abstand, den die Hauswand braucht: 0,4 × 8 m = 3,2 m, mindestens 3 m, also 3,2 m.
  2. Das Dach darf ihn um höchstens 1,5 m und höchstens um ein Drittel unterschreiten: um 1,07 m.
  3. Abstand, den das Dach mindestens halten muss: 3,2 m − 1,07 m = 2,13 m.
  4. Ein Drittel der Wandbreite: 12 m ÷ 3 = 4 m. Dach und weitere vortretende Teile zusammen: 4 m.

Nach Ihren Angaben kommt im Bauantrag eine Unterschreitung des Grenzabstands nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 NBauO in Frage. Das Wirtschaftsministerium legt die Regel eng aus und nennt sie nachbarschützend (FAQ Nr. 6.7).

Das Haus steht an der Grenze. Das ist bei Reihenhäusern so und oft bei Doppelhaushälften. Dann gilt zusätzlich § 5 Abs. 7 NBauO:

  • Muss das Haus nach dem Planungsrecht an der Grenze stehen, sind seine nicht an diese Grenze gebauten Teile, die als vortretende Gebäudeteile unter § 5 Abs. 3 fallen, etwa eine Terrassenüberdachung, in beliebigem Abstand von dieser Grenze zulässig.
  • Darf es dort nur stehen, darf der Abstand seiner vortretenden Gebäudeteile von dieser Grenze weiter verringert werden, wenn der Nachbar zugestimmt hat; hat das Nachbarhaus solche Teile mit verringertem Abstand, in gleichem Maß.

Welcher Fall vorliegt, zeigt der Bebauungsplan oder sagt das Bauamt.

Keine dieser Regeln trägt. Dann bleibt der Weg über eine Abweichung oder eine Baulast. Beides entscheidet das Bauamt.

Besondere Regeln für Carport und Garage

Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätte dürfen nach § 5 Abs. 8 NBauO an der Grenze stehen:

  • ohne Abstand oder mit mindestens 1 m Abstand zur Grenze, höchstens 3 m hoch;
  • an einer Grundstücksgrenze höchstens 9 m lang, an allen Grenzen des Baugrundstücks zusammen höchstens 15 m; vorhandene Grenzgaragen zählen mit;
  • wer an der Grenze eine Wand errichtet, zeigt dem Nachbarn Bauart und Bemessung an und beginnt ohne andere Vereinbarung erst 1 Monat nach Zugang der Anzeige (§ 16 NNachbG).

Was gilt in Hamburg?

In Hamburg gilt seit dem 01.01.2026 eine neue Bauordnung. Ein Terrassendach bleibt dort nur vor einem Erdgeschoss verfahrensfrei, mit Grenzen für Fläche und Tiefe.

Anlage zu § 61 HBauO, Fassung ab 01.01.2026, nach der nichtamtlichen Lesefassung der Stadt vom 27.11.2025. Wintergärten nennt die Anlage nicht als verfahrensfrei.
VorhabenVoraussichtlich verfahrensfrei, wennGrundlage
Terrassenüberdachungvor einem Erdgeschoss, Fläche höchstens 30 m², Tiefe höchstens 3 mAnlage (zu § 61) Abschnitt I Nr. 1 g HBauO
Garage oder CarportBrutto-Grundfläche höchstens 50 m² je Hauptgebäude, Wandhöhe höchstens 3 m, nicht im AußenbereichAnlage (zu § 61) Abschnitt I Nr. 1 b HBauO
Eingeschossiges Gebäude ohne AufenthaltsraumBrutto-Rauminhalt höchstens 30 m³Anlage (zu § 61) Abschnitt I Nr. 1 a HBauO

Die Abstandsfläche beträgt in Hamburg das 0,4-fache der Höhe, mindestens 2,5 m. Ist das Terrassendach näher an der Grenze, klären Sie mit dem Bauamt, ob die Abstandsfläche eingehalten ist.

Wintergärten und rundum geschlossene Terrassendächer nennt die Hamburger Liste nicht. Auch sie gehören zum Bauamt.

Was gilt im Außenbereich und mit Bebauungsplan?

  • Außenbereich: Außerhalb eines Ortsteils und ohne Bebauungsplan liegt ein Grundstück im Außenbereich. Vorhaben, die das Gesetz dort nicht besonders zulässt, können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist (§ 35 Abs. 2 BauGB, Stand 24.09.2026). Garagen und Carports sind dort nicht verfahrensfrei.
  • Bebauungsplan: Gilt ein Bebauungsplan, gehen seine Baugrenzen und Festsetzungen vor. Ob einer gilt, zeigt die Planauskunft Ihrer Gemeinde.

Kann eine Baulast helfen?

Eine Baulast steht im Baulastenverzeichnis, das die Bauaufsicht führt. Ob sie in Ihrem Fall einen Weg öffnet, sagt das Bauamt.

Wann kommt eine Photovoltaik-Pflicht hinzu?

In Niedersachsen müssen neue Gebäude und Anbauten mit mindestens 50 m² neuer Dachfläche eine Photovoltaikanlage tragen. Sie muss mindestens 50 % der Dachfläche belegen.

  • Für Nebengebäude und Carports, die zur Baumaßnahme gehören, gilt dieselbe Mindestgröße (FAQ Nr. 10.2).
  • Ob ein Terrassendach als Anbau zählt, ist offen. Das klärt das Bauamt.
  • Nach dem Ministerium kann die Pflicht entfallen, soweit sie technisch unmöglich ist. Dazu können auch Dachflächen aus Glas zählen, die sich nicht eignen (FAQ Nr. 10.8).

In Hamburg sind Solaranlagen in, an und auf Dachflächen und an Balkonbrüstungen, außer bei Hochhäusern, und an Außenwandflächen von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 (Anlage (zu § 61) Abschnitt I Nr. 3 a HBauO, Stand 25.09.2026) verfahrensfrei.

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Wozu dient die Bauamt-Mappe?

Nach der Prüfung können Sie Ihre Angaben und das Ergebnis als Bauamt-Mappe ausdrucken. So haben Sie die offenen Fragen und den zuständigen Ansprechpartner für Ihr Gespräch griffbereit.

Wie geht es nach dem Check weiter?

Mit dem Terrassendach-Planer bereiten Sie Ihre Wünsche vor. Wenn Sie Maße, Fotos oder Fragen zur Umsetzung besprechen möchten, nehmen Sie Kontakt zu TOPSUN auf.