Ratgeber Außenwohnraum

Abstellraum, Geräteraum am Carport oder Gartenhaus: Platz und Recht abwägen

Gartenhaus, Geräteraum am Carport oder Abstellraum unter dem Terrassendach: drei Wege zu mehr Stauraum und wie die Bauordnung sie behandelt.

Stand 25.09.2026

Kurz gesagt

  • Mehr Stauraum im Garten gibt es auf drei Wegen: als eigenes Gartenhaus, als Geräteraum an Carport oder Garage oder als Abstellraum unter dem Terrassendach.
  • Die Bauordnungen behandeln die drei verschieden.
  • Beim Gartenhaus zählt der Rauminhalt. Beim Geräteraum zählt in Niedersachsen die Fläche der Garage.
  • Den Abstellraum unter dem Terrassendach ordnen die Bauordnungen nicht ausdrücklich ein. Das klären Sie vorher beim Bauamt.

Wann geht ein Gartenhaus ohne Bauantrag?

Ohne Bauantrag heißt im Gesetz „verfahrensfrei“. Das gilt für ein Gartenhaus unter diesen Bedingungen:

Ausführlich: Gartenhaus in Niedersachsen und Gartenhaus in Hamburg.

Zählt der Geräteraum am Carport zur Garage?

  • Niedersachsen: Ja. Garagen und überdachte Stellplätze, auch mit Abstellraum, sind zusammen bis 60 m² (Anhang Nr. 1.2 NBauO) je Baugrundstück verfahrensfrei. Sie sind dabei höchstens 3 m hoch.
  • Hamburg: Das ist offen. Eine Garage oder ein überdachter Abstellplatz ist bis 50 m² (Anlage (zu § 61) Abschnitt I Nr. 1 b HBauO) Brutto-Grundfläche je Hauptgebäude verfahrensfrei. Offene Stellplätze werden eingerechnet. Einen Abstellraum nennt die Vorschrift nicht. Ob der Geräteraum dazu zählt, klären Sie beim Bauamt.

In beiden Ländern gilt das nicht im Außenbereich.

Und der Abstellraum unter dem Terrassendach?

Das ist offen. Keine der beiden Bauordnungen sagt ausdrücklich, ob er Teil der Überdachung ist oder ein eigenes Gebäude. Klären Sie die Einordnung vor der Planung beim Bauamt.

In Hamburg kommt hinzu: Verfahrensfrei ist nur ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume je Hauptgebäude. Steht schon ein Gartenhaus, deckt der Wortlaut einen zweiten Raum nicht, wenn er als Gebäude zählt.

Genehmigungs-Check

Vorhaben wählen, Ort und Maße eingeben: Der Check zeigt jede Regel mit Ihrer Angabe daneben.

Vom Gartenhaus bis zum Sichtschutz: Prüfen Sie Ihre Idee mit Ort und Maßen. Sie erhalten eine erste Einordnung und die nächsten Schritte – ohne Kontaktdaten.

So sieht ein Beispiel-Ergebnis aus

Beispiel · Gartenhaus oder Geräteraum

Angenommenes Gartenhaus mit Flachdach, 4 × 3 m und 2,45 m hoch, 1 m von der Grenze, in einem Ort in Niedersachsen ohne Bebauungsplan. Ein Rechenbeispiel, kein Produkt.

Voraussichtlich verfahrensfrei – das Baurecht gilt trotzdem

Nach Ihren Angaben sind die Bedingungen der Verfahrensfreiheit erfüllt. Eine Genehmigung ist dann voraussichtlich nicht nötig; Abstände, Bebauungsplan und alle übrigen Vorschriften gelten weiter.

Die Regeln nach den eingegebenen Werten

  • erfüllt

    Ohne Aufenthaltsraum, ohne Toilette und ohne Feuerstätte

    Anhang Nr. 1.1 NBauO

  • erfüllt

    Nicht für Verkauf, Ausstellung oder das Abstellen von Kraftfahrzeugen

    Anhang Nr. 1.1 NBauO

  • erfüllt

    Brutto-Rauminhalt höchstens 75 m³, im Außenbereich höchstens 40 m³

    Ihre Angabe: 4 × 3 m, Flachdach, mittlere Höhe 2,45 m = 29,4 m³

    Anhang Nr. 1.1 NBauO

  • erfüllt

    An der Grenze ohne Abstand oder mit mindestens 1 m Abstand

    Ihre Angabe: 1 m

    § 5 Abs. 8 NBauO

  • erfüllt

    Höhe höchstens 3 m

    Ihre Angabe: 2,45 m

    § 5 Abs. 8 NBauO

  • erfüllt

    Ohne Aufenthaltsraum und ohne Feuerstätte

    § 5 Abs. 8 NBauO

  • erfüllt

    Bebaute Länge an dieser Grenze, vorhandene Bauten eingerechnet, höchstens 9 m

    Ihre Angabe: 4 m

    § 5 Abs. 8 NBauO

  • erfüllt

    Bebaute Länge an allen Grenzen des Grundstücks zusammen höchstens 15 m

    Ihre Angabe: 4 m

    § 5 Abs. 8 NBauO

Außerdem wichtig

  • Der Rauminhalt ist vereinfacht aus den Außenmaßen ohne Dachüberstand gerechnet. Maßgeblich ist die Berechnung des Bauamts.
  • Allgemeine Information, keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls.
  • Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Auch verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen das öffentliche Baurecht einhalten; dafür ist die Bauherrin oder der Bauherr selbst verantwortlich (§ 59 Abs. 3 S. 1 NBauO).
  • Bebauungsplan, örtliche Bauvorschriften, Denkmal- und Naturschutz gehen vor.
  • Stand der Regeln: 24.09.2026.

Postleitzahlen und Orte: GeoNames (www.geonames.org), CC BY 4.0; Zuordnung zur Gemeinde über die Lage der Orte in den Gemeindegrenzen des BKG (VG250), eigene Berechnung · © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf

Was gilt immer?

  • Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Abstände, Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften gelten weiter.
  • Für Hamburg stützt sich diese Seite auf die nichtamtliche Lesefassung vom 27.11.2025, bis sie mit dem amtlichen Text abgeglichen ist.
  • Allgemeine Information, keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

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