Ratgeber Außenwohnraum

Gartenhaus in Hamburg: was die neue Bauordnung für Gartenhaus und Geräteraum sagt

Wann ein Gartenhaus in Hamburg ohne Bauantrag geht: eingeschossig, ohne Aufenthaltsraum, begrenzter Brutto-Rauminhalt und nur eines je Hauptgebäude.

Stand 25.09.2026

Kurz gesagt

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, geht es ohne Bauantrag.

  • Ohne Bauantrag geht in Hamburg ein eingeschossiges Gebäude ohne Aufenthaltsräume. Im Gesetz heißt das „verfahrensfrei“.
  • Es hat höchstens 30 m³ (Anlage (zu § 61) Abschnitt I Nr. 1 a HBauO) Brutto-Rauminhalt.
  • Verfahrensfrei ist nur eines je zugehörigem Hauptgebäude.
  • Im Außenbereich gilt das nicht.

Was hat sich geändert?

Die Grenze ist gleich geblieben, der Begriff nicht.

Die bis Ende 2025 geltende Fassung nannte denselben Wert als umbauten Raum. Die neue Hamburgische Bauordnung spricht vom Brutto-Rauminhalt, wie die Bauordnung in Niedersachsen.

So überschlagen Sie ihn: Außenmaße mal mittlere Höhe. Ein Beispiel mit angenommenen Maßen: 3 × 2,5 m Grundfläche und 2,2 m Höhe ergeben 16,5 m³. Die genaue Berechnung prüft das Bauamt.

Geht ein zweites Gartenhaus ohne Bauantrag?

Nach dem Wortlaut nicht. Die Verfahrensfreiheit gilt für ein solches Gebäude je Hauptgebäude. Steht auf dem Grundstück schon ein Gartenhaus oder ein Geräteschuppen, deckt der Wortlaut ein zweites nicht.

Das gilt nach dem Wortlaut auch für einen Abstellraum, etwa unter einem Terrassendach, wenn er als eigenes Gebäude zählt. Wie er einzuordnen ist, klärt das Bauamt.

Was gilt für Garage und Carport?

Eine Garage oder ein überdachter Abstellplatz ist in Hamburg unter diesen Bedingungen verfahrensfrei:

Ein Carport ist ein solcher überdachter Abstellplatz. Offene Stellplätze zählen bei der Fläche mit.

Einen Abstellraum nennt die Vorschrift nicht. Ob ein Geräteraum am Carport zur Garage zählt, klären Sie beim Bauamt. Den Vergleich der Varianten zeigt der Artikel Abstellraum, Geräteraum oder Gartenhaus?

Was das Gesetz zu offenen Stellplätzen sagt

Auf die Brutto-Grundfläche ist die Fläche nicht überdachter Stellplätze nach Nr. 14 b anzurechnen (Anlage (zu § 61) Abschnitt I Nr. 1 b, 14 b HBauO).

Darf das Gartenhaus nah an die Grenze?

Ja, wenn es niedrig und kurz genug ist. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten dürfen in der Abstandsfläche stehen, mit jedem Abstand zur Grenze. Die Bedingungen:

  • mittlere Wandhöhe höchstens 3 m
  • Länge höchstens 9 m je Grenze
  • Länge höchstens 15 m (§ 6 Abs. 8 S. 2 HBauO) insgesamt

Alles Weitere steht im Artikel Gartenhaus an der Grundstücksgrenze.

Was gilt immer?

  • Ohne Bauantrag heißt nicht ohne Regeln. Auch für verfahrensfreie Vorhaben sind die inhaltlichen Anforderungen öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu beachten; Zulassungen nach anderen Vorschriften sind einzuholen (Anlage (zu § 61), Hinweis vor Abschnitt I).
  • Ein Bebauungsplan geht vor. Im Vorgarten gelten eigene Regeln für Einfriedungen, siehe Wie hoch darf ein Sichtschutz sein?.
  • Diese Seite stützt sich auf die nichtamtliche Lesefassung der Stadt vom 27.11.2025, bis sie mit dem amtlichen Text abgeglichen ist.
  • Sie ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

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