Ratgeber Außenwohnraum

Wie hoch darf ein Sichtschutzzaun sein? Niedersachsen und Hamburg im Vergleich

Wie hoch Zaun und Sichtschutz ohne Bauantrag sein dürfen, was an der Grenze gilt, was der Nachbar verlangen kann und was in Hamburg am Vorgarten gilt.

Stand 25.09.2026

Kurz gesagt

  • Niedersachsen: Ohne Bauantrag sind Zaun und Sichtschutz an der Grenze bis 2 m hoch möglich.
  • Hamburg: Dort sind es bis 2 m. An Straße und Vorgarten setzt Hamburg engere Grenzen.
  • Im Außenbereich gilt das nur eingeschränkt. Ein Bebauungsplan kann in beiden Ländern anderes festlegen.
  • In Niedersachsen kann der Nachbar eine ortsübliche Einfriedung verlangen, wo eine Einfriedungspflicht besteht. Eine niedrigere Höhe, als die Bauordnung an der Grenze erlaubt, kann er aber nicht verlangen.

Ein Sichtschutz innerhalb des Grundstücks ist keine Einfriedung im Wortsinn. Wie er einzuordnen ist, klären Sie beim Bauamt.

Was gilt in Niedersachsen?

  • Ohne Bauantrag: Einfriedungen bis 2 m (Anhang Nr. 6.1 NBauO) über der Geländeoberfläche.
  • Ohne Abstand zur Grenze: Einfriedungen bis 2 m (§ 5 Abs. 8 S. 1 Nr. 1 b NBauO), außerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten.
  • Wo der Zaun steht: Die Einfriedung steht auf dem eigenen Grundstück. Seitliche Pfosten zeigen zum eigenen Grundstück.

Was kann der Nachbar verlangen?

  • Eine Einfriedungspflicht besteht zwischen bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücken, auf Verlangen des Nachbarn § 27 Abs. 1, 2 NNachbG.
  • Ohne Vereinbarung ist eine ortsübliche Einfriedung geschuldet. Lässt sich keine Ortsübung feststellen, ist es ein bis zu 1,2 m (§ 28 NNachbG) hoher Zaun.
  • Einen Anspruch auf eine niedrigere Höhe, als die Bauordnung an der Grenze erlaubt, gibt das Nachbarrecht nicht § 28 Abs. 3 NNachbG.
Sonderfälle: Außenbereich, Gewerbe- und Industriegebiet
  • Außenbereich: Ohne Bauantrag nur als Nebenanlage eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen, das höchstens 50 m entfernt ist.
  • Gewerbe- und Industriegebiete: Ohne Abstand zur Grenze sind Einfriedungen dort bis 3 m (§ 5 Abs. 8 S. 1 Nr. 1 a NBauO) hoch möglich. Zur Grenze eines Grundstücks, das ganz oder teilweise außerhalb davon liegt, sind es bis 2 m.

Was gilt in Hamburg?

  • Ohne Bauantrag: Mauern und Einfriedungen bis 2 m (Anlage (zu § 61) Abschnitt I Nr. 7 a HBauO), außer im Außenbereich.
  • An Straße und Vorgarten: höchstens 1,5 m (§ 8 Abs. 3 HBauO), vom eigenen Grund gemessen, und durchbrochen, also mit Öffnungen. Das gilt an öffentlichen Wegen und Grünflächen und an der Nachbargrenze in der Tiefe des Vorgartens.
  • Geschlossen an der Grenze: Geschlossene Einfriedungen ohne eigene Abstandsflächen bis 2 m (§ 6 Abs. 8 S. 1 Nr. 3 HBauO), außerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten.
Sonderfälle: Gewerbe
  • An Straße und Vorgarten: Einfriedungen gewerblich genutzter Grundstücke dürfen dort dicht sein, bis 2,25 m (§ 8 Abs. 3 HBauO).
  • In Gewerbe- und Industriegebieten: Stützmauern und geschlossene Einfriedungen sind in den Abstandsflächen und ohne eigene Abstandsflächen zulässig; eine Höhe nennt die Vorschrift nur außerhalb dieser Baugebiete (§ 6 Abs. 8 S. 1 Nr. 3 HBauO).

Genehmigungs-Check

Höhe, Lage und Ausführung eingeben: Der Check zeigt jede Regel mit Ihrer Angabe daneben.

Vom Gartenhaus bis zum Sichtschutz: Prüfen Sie Ihre Idee mit Ort und Maßen. Sie erhalten eine erste Einordnung und die nächsten Schritte – ohne Kontaktdaten.

So sieht ein Beispiel-Ergebnis aus

Beispiel · Zaun oder Sichtschutz

Angenommener blickdichter Sichtschutz, 1,80 m hoch, an der Grenze zum Nachbarn im Garten, außerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten in Niedersachsen. Ein Rechenbeispiel, kein Produkt.

Voraussichtlich verfahrensfrei – das Baurecht gilt trotzdem

Nach Ihren Angaben sind die Bedingungen der Verfahrensfreiheit erfüllt. Eine Genehmigung ist dann voraussichtlich nicht nötig; Abstände, Bebauungsplan und alle übrigen Vorschriften gelten weiter.

Die Regeln nach den eingegebenen Werten

Außerdem wichtig

  • Nachbarrecht: Wo eine Einfriedungspflicht nach § 27 NNachbG besteht (aneinandergrenzende bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke, auf Verlangen), kann der Nachbar ohne Vereinbarung eine ortsübliche Einfriedung verlangen; lässt sich keine Ortsübung feststellen, einen bis zu 1,2 m hohen Zaun. Darf eine Einfriedung nach der Niedersächsischen Bauordnung in einer bestimmten Höhe an der Grenze errichtet werden, so kann nicht verlangt werden, dass die Einfriedung eine geringere Höhe einhält (§ 28 Abs. 3 NNachbG). Die Einfriedung steht auf dem eigenen Grundstück, seitliche Pfosten zeigen zum eigenen Grundstück.
  • Allgemeine Information, keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls.
  • Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Auch verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen das öffentliche Baurecht einhalten; dafür ist die Bauherrin oder der Bauherr selbst verantwortlich (§ 59 Abs. 3 S. 1 NBauO).
  • Bebauungsplan, örtliche Bauvorschriften, Denkmal- und Naturschutz gehen vor.
  • Stand der Regeln: 25.09.2026.

Weitere Grundlagen: § 27 Abs. 1, 2 NNachbG · § 28 NNachbG · § 28 Abs. 3 NNachbG

Postleitzahlen und Orte: GeoNames (www.geonames.org), CC BY 4.0; Zuordnung zur Gemeinde über die Lage der Orte in den Gemeindegrenzen des BKG (VG250), eigene Berechnung · © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf

Wie fest muss ein Sichtschutz stehen?

Das hängt von der Windzone am Ort ab. Maßgeblich sind die Freigabe und die Montageanleitung des Herstellers für das gelieferte Produkt. Mehr dazu im Artikel Windzone und Sichtschutz.

Was gilt immer?

  • Ein Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften gehen vor. Ob es sie gibt, zeigt die Planauskunft der Gemeinde.
  • Für Hamburg stützt sich diese Seite auf die nichtamtliche Lesefassung vom 27.11.2025, bis sie mit dem amtlichen Text abgeglichen ist.
  • Hecken und ihre Abstände behandelt diese Seite nicht.
  • Allgemeine Information, keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

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