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20 Fragen an jeden Speicheranbieter – und was eine prüfbare Antwort enthält

Womit Sie ein Angebot für eine Speichereinheit prüfen: Anlage, Eigentum, Netz, Erlöse, Kosten, Verträge, Recht und Ausstieg, dazu eine Checkliste Pachtvertrag.

Stand: 25.09.2026

Kurz gesagt

  • Wer eine Einheit eines Batteriespeichers kauft, kauft eine Sache und dazu mehrere Verträge: über den Standort, den Netzanschluss, die Vermarktung und die Wartung.
  • Die 20 Fragen helfen, ein Angebot zu prüfen und Angebote zu vergleichen, gleich von welchem Anbieter. Zu jeder Frage steht, warum sie zählt und was eine prüfbare Antwort enthält.
  • Eine prüfbare Antwort nennt ein Dokument, ein Datum und einen Verantwortlichen. „In Arbeit“ ist eine ehrliche Antwort, wenn der Anbieter sagt, was fehlt und bis wann.
  • Die Fragen ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Prüfung Ihres Falls.

Was kaufe ich, und gehört es mir?

1. Was genau kaufe ich?

Warum die Frage zählt: Nur was im Kaufvertrag bestimmt ist, gehört Ihnen. Ein Speicher besteht aus Batterieschränken, Wechselrichtern, Steuerung, Messung und Anschlusstechnik. Ein Angebot kann eine ganze Anlage meinen oder einen Teil davon.

Eine prüfbare Antwort nennt:

  • Hersteller und Modell mit dem Originalnamen
  • die Zahl der Schränke und Wechselrichter
  • Leistung in kW und nutzbare Kapazität in kWh
  • dass die Seriennummern im Kaufvertrag stehen

2. Ist die Einheit technisch für sich nutzbar?

Warum die Frage zählt: Steuerlich kommt es darauf an, ob eine Einheit ein eigenes Wirtschaftsgut ist. Maßgeblich ist, ob sie für sich genutzt werden kann. Mehr dazu im Artikel Ist eine Speichereinheit ein eigenes Wirtschaftsgut?

Eine prüfbare Antwort nennt:

  • ob die Einheit einen eigenen Wechselrichter, eine eigene Steuerung, eine eigene Messung und eine eigene Kühlung hat
  • was sie mit anderen Einheiten teilt, etwa Transformator, Netzanschluss oder Fundament

Die steuerliche Einordnung trifft Ihr Steuerberater.

3. Werde ich Eigentümer, auch auf fremdem Grund?

Warum die Frage zählt: Ein Speicher auf fremdem Grundstück kann eigenständiges Eigentum bleiben. Dafür muss der Berechtigte ihn in Ausübung eines Rechts am Grundstück dort aufgestellt haben. Dieses Recht ist meist eine Dienstbarkeit im Grundbuch.

Eine prüfbare Antwort nennt: wann das Eigentum übergeht, welche Dienstbarkeit eingetragen wird, zu wessen Gunsten und an welcher Rangstelle.

4. Wann geht die Gefahr auf mich über?

Warum die Frage zählt: Mit der Übergabe trägt der Käufer das Risiko, dass die Sache zufällig untergeht oder sich verschlechtert. Steuerlich gilt das Jahr der Lieferung als Jahr der Anschaffung.

Eine prüfbare Antwort nennt: ein Übergabeprotokoll mit Datum, den Zustand bei Übergabe und wie Abnahme und Inbetriebnahme dokumentiert werden.

Die Fundstellen zu den Fragen 2 bis 4

Darf der Speicher dort stehen, und kommt er ans Netz?

5. Auf welcher Grundlage darf der Speicher dort stehen?

Warum die Frage zählt: Im Außenbereich ist ein Batteriespeicher nur unter engen Voraussetzungen privilegiert. Sonst braucht er einen Bebauungsplan oder eine Einzelfallzulassung. Mehr dazu im Artikel Fläche für einen Batteriespeicher verpachten.

Eine prüfbare Antwort nennt: die Baugenehmigung oder die planungsrechtliche Grundlage mit Datum und Behörde.

6. Liegt eine Netzanschlusszusage vor?

Warum die Frage zählt: Ohne Anschluss kein Erlös. Die Nachfrage übersteigt die Anschlusskapazität. Ende des dritten Quartals 2025 lagen den vier Übertragungsnetzbetreibern 545 Anfragen für Großspeicher mit zusammen 211 GW vor. Seit dem 01.04.2026 vergeben sie Anschlüsse im Übertragungsnetz nach einem Reifegradverfahren statt nach dem Eingang der Anfrage.

Eine prüfbare Antwort nennt: den Netzbetreiber, das Datum der Zusage, die Anschlusskapazität und die Spannungsebene.

7. Wie hoch ist der Baukostenzuschuss, und ist er im Preis enthalten?

Warum die Frage zählt: Den Baukostenzuschuss verlangt der Netzbetreiber für den Anschluss an das Netz. Er darf ihn auch von reinen Netzspeichern verlangen.

Eine prüfbare Antwort nennt: den Betrag oder Satz aus dem Bescheid des Netzbetreibers und ob er im Kaufpreis enthalten ist.

8. Wann geht der Speicher in Betrieb, und was folgt daraus für die Netzentgelte?

Warum die Frage zählt: Neue Speicher sind von Netzentgelten für den gespeicherten Strom befreit, wenn sie bis August 2029 in Betrieb gehen. Die Bundesnetzagentur will die Netzentgelte aber neu ordnen. Diese Festlegung heißt AgNes und ist bisher ein Entwurf. Danach behält die Befreiung nur, wer die endgültige Investitionsentscheidung vor der Bekanntgabe getroffen und bis zum 31.03.2027 (Entwurf vom 06.08.2026) nachgewiesen hat. Mehr dazu im Artikel Netzentgelte, Baukostenzuschuss und AgNes.

Eine prüfbare Antwort nennt:

  • den geplanten Termin der Inbetriebnahme und worauf er sich stützt
  • ob die Investitionsentscheidung dem Netzbetreiber nachgewiesen ist
Die Fundstellen zu den Fragen 5, 7 und 8

Was verdient der Speicher, und was kostet er?

9. Wer vermarktet den Speicher, nach welchem Modell und zu welchem Entgelt?

Warum die Frage zählt: Der Vermarkter bestimmt, auf welchen Märkten der Speicher handelt und was davon beim Eigentümer ankommt. Das Vertragsmodell kann auch steuerlich zählen, siehe Gewerbebetrieb oder Vermietung.

Eine prüfbare Antwort nennt:

  • den Vermarkter mit Namen
  • das Modell: Handel auf eigenes Risiko, Mindesterlös oder fester Betrag je kW
  • das Entgelt mit seiner Bezugsgröße
  • die Laufzeit und die Kündigung

10. Auf welchen Märkten handelt der Speicher, und ab wann?

Warum die Frage zählt: Kleine Einheiten handeln meist am Großhandel, am Vortag und im Tagesverlauf. Regelleistung ist Leistung, die bereitsteht, um die Netzfrequenz zu halten. Kleine Einheiten können sie nur über einen präqualifizierten Pool anbieten, also über einen zugelassenen Verbund vieler Anlagen. Wie das zusammenhängt, erklären die Artikel Wie ein Batteriespeicher Geld verdient und Regelleistung: FCR, aFRR, mFRR und Pools.

Eine prüfbare Antwort nennt: die Märkte heute, und für jeden weiteren Markt, über wen und ab wann.

11. Worauf beruht die Erlösprognose?

Warum die Frage zählt: Öffentliche Erlösindizes liegen weit auseinander, und Prognosen erwarten sinkende Erlöse. Eine Prognose ohne offene Annahmen lässt sich nicht prüfen. Die aktuellen Zahlen stehen im Marktdaten-Monitor.

Eine prüfbare Antwort nennt:

  • Zyklen je Jahr, Wirkungsgrad, Verfügbarkeit, Preisannahmen und Alterung
  • mehrere Szenarien einschließlich eines schwachen
  • wie sich die Annahmen zu öffentlichen Indizes verhalten

12. Welche laufenden Kosten fallen an?

Warum die Frage zählt: Vom Erlös gehen mehrere Posten ab: Pacht, Wartung und Überwachung, das Entgelt des Vermarkters, Versicherung und Messung. Ab 2029 kommt nach dem Entwurf AgNes ein Kapazitätsentgelt dazu. Beim Käufer fallen außerdem Buchhaltung und Steuerberatung an.

Eine prüfbare Antwort nennt: jeden Posten in Euro je Jahr mit dem Vertrag, aus dem er stammt, und wie er sich über die Jahre ändert.

13. Was garantiert der Hersteller, und unter welchen Bedingungen?

Warum die Frage zählt: Garantien unterscheiden sich in Dauer, Restkapazität am Lebensende, Zahl der Zyklen, Temperatur und Nutzung. Manche gelten nur mit einem bestimmten Vermarkter. Ein Beispiel mit Herstellerangaben steht im Artikel Wie ein Batteriespeicher Geld verdient.

Eine prüfbare Antwort nennt:

  • die Garantiebedingungen des Herstellers als Dokument mit Version und Datum
  • wer der Garantiegeber ist
  • welche Bedingungen die Vermarktung einhalten muss
Die Fundstelle zu Frage 12

Kapazitätsentgelt nach dem Entwurf: AgNes-Entwurf Tenorziffer 10.1

Mit wem schließe ich welche Verträge?

14. Wer ist mein Vertragspartner, für was und wie lange?

Warum die Frage zählt: Kauf, Pacht, Vermarktung und Wartung liegen oft bei verschiedenen Firmen. Fällt eine davon weg, muss der Rest weiter funktionieren.

Eine prüfbare Antwort nennt: je Vertrag die Firma mit Registernummer, Laufzeit, Verlängerung, Kündigung und was bei einem Wechsel des Partners gilt.

15. Was steht im Pachtvertrag?

Warum die Frage zählt: Der Pachtvertrag sichert den Standort über die ganze Nutzungsdauer. Die Punkte stehen in der Checkliste unten.

Eine prüfbare Antwort nennt: den Vertrag selbst oder einen Entwurf, zur Prüfung durch Ihren Anwalt.

16. Wie ist die Anlage versichert?

Warum die Frage zählt: Brand, Sturm, Diebstahl, Elektronikschäden und ein Ausfall der Erlöse treffen den Eigentümer.

Eine prüfbare Antwort nennt: den Versicherungsnehmer, die versicherten Gefahren, die Deckungssummen und die Selbstbehalte.

Was gilt rechtlich und steuerlich?

17. Welche Unterlagen bekommt mein Steuerberater?

Warum die Frage zählt: Ob ein Investitionsabzugsbetrag oder eine Sonderabschreibung in Betracht kommt, prüft Ihr Steuerberater. Er braucht dafür Unterlagen zur Anlage. Welche Punkte er prüft, steht in der Checkliste für Ihren Steuerberater.

Eine prüfbare Antwort nennt: eine Liste der Unterlagen und wer jede davon liefert. Dazu gehören Kaufvertrag, Rechnung, Liefer- und Übergabeprotokoll, technische Beschreibung, Herstellerangaben, Pacht-, Vermarktungs- und Wartungsvertrag.

18. Kaufe ich eine Sache oder eine Vermögensanlage?

Warum die Frage zählt: Verspricht ein Angebot im Austausch für Geld einen vermögenswerten Barausgleich, kann es eine Vermögensanlage sein. Eine Vermögensanlage braucht einen Verkaufsprospekt. Am 03.08.2026 hat die BaFin ein Angebot von Direktinvestments in Baumplantagen so eingeordnet, für das kein Verkaufsprospekt vorlag. Ob ein Angebot darunter fällt, hängt an seinen Verträgen, etwa an Rückkauf, festen Zahlungen oder der Frage, wer die Anlage nutzt.

Eine prüfbare Antwort nennt:

  • wie der Anbieter sein Angebot rechtlich einordnet
  • worauf er sich stützt, mit Verfasser und Datum
  • gegebenenfalls, wo der Verkaufsprospekt veröffentlicht ist
Die Fundstelle zu Frage 18

Vermögensanlage bei vermögenswertem Barausgleich: § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG

Wie bin ich abgesichert, und was gilt am Ende?

19. Wann zahle ich was, und was passiert, wenn der Errichter ausfällt?

Warum die Frage zählt: Wer vor der Übergabe zahlt, trägt das Risiko mit, dass der Errichter ausfällt. Ein Beispiel: Im September 2026 hat ein großer Projektentwickler für Photovoltaik und Speicher Insolvenz angemeldet, nachdem eine Projektfinanzierung gescheitert war. Rund 90 Anlagen waren im Bau.

Eine prüfbare Antwort nennt:

  • einen Zahlungsplan, der an Liefer-, Bau- und Abnahmeschritte gebunden ist
  • die Sicherheiten dafür, etwa eine Bürgschaft oder ein Treuhandkonto
  • wann das Eigentum übergeht

20. Was passiert am Ende der Pacht oder bei einem Verkauf?

Warum die Frage zählt: Wer einen Speicher im Außenbereich als privilegiertes Vorhaben baut, muss sich zum Rückbau verpflichten. Ein Verkauf kann steuerliche Folgen haben. Wer einen Investitionsabzugsbetrag oder eine Sonderabschreibung genutzt hat, muss das Wirtschaftsgut bis zum Ende des Wirtschaftsjahres nach der Anschaffung im Betrieb nutzen oder vermieten.

Eine prüfbare Antwort nennt:

  • die Verlängerungsoptionen
  • wer den Rückbau bezahlt und wie das abgesichert ist
  • ob und wie ein Weiterverkauf möglich ist
Die Fundstellen zu Frage 20

Checkliste: Was sollte der Pachtvertrag regeln?

Diese Punkte sollte der Pachtvertrag aus Sicht des Käufers regeln. Lassen Sie ihn vor der Unterschrift von Ihrem Anwalt prüfen.

  • Pächter: Ist der Käufer selbst Pächter oder eine Gesellschaft des Anbieters? Wenn ein Dritter: Wie ist das Nutzungsrecht des Käufers abgesichert?
  • Dienstbarkeit: Wird sie eingetragen, zu wessen Gunsten, an welcher Rangstelle und mit welchem Inhalt (Errichten, Unterhalten, Zugang, Leitungen)?
  • Laufzeit: Wie lange läuft der Vertrag, wer kann ihn wie verlängern, und wer kann ihn wann kündigen?
  • Pacht: Wie hoch ist sie, wie ändert sie sich, wann ist sie fällig, und wer zahlt sie?
  • Verkauf des Grundstücks: Verkauft der Eigentümer das Grundstück, tritt der Erwerber in den Pachtvertrag ein. Was gilt, wenn das Grundstück versteigert wird?
  • Rückbau: Wer baut zurück, bis wann, und welche Sicherheit gibt es dafür?
  • Versicherung und Haftung: Welche Versicherungen hat jede Seite, und wer haftet für Schäden an der Fläche?
  • Verpächterpfandrecht: Es erfasst die eingebrachten Sachen des Pächters. Ist der Käufer Pächter, kann es seine Anlage treffen. Ist es ausgeschlossen?
  • Zugang: Wer darf wann auf die Fläche, für Wartung, Messung und Störungen?
Wo das im Gesetz steht

Wo stehen unsere Antworten?

Die Antworten für unsere Projekte stehen je Projekt auf der Projektseite, in diesen Abschnitten. Was nicht belegt ist, steht dort nicht.

FragenAbschnitt der Projektseite
1, 13Die Anlage
2, 17Steuerliche Grundlagen; Nachweisstand und Unterlagen
3, 14, 15, 16, 20Verträge und Beteiligte
4, 19Zeitplan
5, 6, 7, 8Standort und Netz
9, 10Wie der Speicher Geld verdient
11, 12Die Rechnung
18Pflichthinweise am Ende der Seite

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