Wissen: Terrasse und Glas

Statik beim Terrassendach: Reicht die Typenstatik?

Der Hersteller rechnet sein Dach einmal für bestimmte Maße und Lasten durch. Wann das reicht, wann es eine eigene Statik braucht und was ins Angebot gehört.

Kurz gesagt

  • Eine Typenstatik rechnet der Hersteller einmal für sein Dachsystem, für bestimmte Maße, Schnee- und Windlasten.
  • Sie gilt für Ihr Dach, solange Maße und Standort innerhalb dieser Annahmen bleiben.
  • Liegt Ihr Vorhaben außerhalb, braucht es eine Einzelstatik: gerechnet für Ihr Dach an Ihrem Standort.
  • Bei TOPSUN gehört eine Einzelstatik nicht zum Vertrag. Sie können sie gesondert beauftragen; die Kosten tragen Sie.

Was eine Statik nachweist

Ein Terrassendach trägt sein eigenes Gewicht, dazu Schnee und Wind. Die Statik belegt, dass es das sicher tut. Beim Terrassendach aus Aluminium gehören dazu die Lasten, mit denen gerechnet wird, die Profile, die Glasscheiben und die Befestigung am Haus.

Was die Typenstatik abdeckt

Eine Typenstatik gilt für eine Bauart, die immer auf die gleiche Weise gebaut wird. Sie behandelt die Maße, Schnee und Wind und den Unterbau, damit nicht jedes Dach einzeln gerechnet werden muss. Sie kann mehrere Ausführungen umfassen, etwa für unterschiedliche Schnee- oder Windlasten.

Für Ihr Dach heißt das: Die Typenstatik gilt, solange Ihr Dach und Ihr Standort innerhalb ihrer Annahmen bleiben. Welche das sind, steht in der Typenstatik oder in den Tabellen des Herstellers, meist als größte Breite, Tiefe und Pfostenabstand je Schneelast und Windzone.

Hat die Bauaufsicht eine Typenstatik geprüft, heißt das Typenprüfung. In Niedersachsen stellt dann ein Bescheid fest, dass der Nachweis dem Baurecht entspricht. Der Bescheid ist in der Regel auf 5 Jahre befristet und kann verlängert werden.

Wann Ihr Dach eine eigene Statik braucht

Immer dann, wenn Ihr Vorhaben die Annahmen der Typenstatik verlässt. Im Norden sind das vor allem diese Fälle:

  • Schnee im Flachland: In vielen Gemeinden der Schneelastzonen 1 und 2 muss zusätzlich der 2,3-fache Wert der Schneelast als Ausnahmefall nachgewiesen werden. Fachleute nennen das den Lastfall Norddeutsches Tiefland. Deckt die Typenstatik ihn nicht ab, fehlt ein Nachweis.
  • Wind an der Küste: Die Windzone Ihrer Gemeinde muss in der Typenstatik enthalten sein. Welche Zone gilt, zeigt der Standort-Check.
  • Schnee vom Hausdach: Rutscht oder weht Schnee vom höheren Hausdach auf das Terrassendach, häuft er sich an der Hauswand an. Dafür ist eine eigene Last anzusetzen, auch im Lastfall Norddeutsches Tiefland.
  • Größer als in der Tabelle: ein breiteres oder tieferes Dach, weniger Pfosten oder größere Glasscheiben, als die Typenstatik vorsieht.
  • Befestigung am Haus: Hängt das Dach am Dachüberstand oder steht es auf dem Hausdach, trägt Ihr Haus die Last mit. Dann gehören Dübel, Schrauben und Anschlüsse zum Nachweis, und vorher muss geprüft werden, ob Dachbalken oder Sparren die Last tragen. Mehr dazu unter Anbau am Haus.
  • Späterer Umbau: Kommen Glaswände, eine schwerere Eindeckung oder Solarmodule dazu, ändern sich die Lasten.

Was im Angebot stehen sollte

  • ob die Typenstatik des Herstellers gilt oder für Ihren Standort gerechnet wird, und welche Unterlage das ist
  • mit welcher Schneelastzone und Windzone gerechnet ist, ob der Lastfall Norddeutsches Tiefland enthalten ist und ob eine Schneelast am Boden oder auf dem Dach gemeint ist (Schnee und Wind)
  • welche Breite, Tiefe, Pfostenzahl und Glasstärke die Statik für Ihr Dach vorsieht
  • wie das Dach am Haus befestigt wird und ob die Befestigung für Ihre Wand nachgewiesen ist
  • ob eine Einzelstatik nötig ist, wer sie erstellt und ob sie im Preis enthalten ist

Bei TOPSUN gehört eine Statik eigens für Ihr Bauvorhaben nicht zum Vertrag; so regeln es die Geschäftsbedingungen von TOPSUN. TOPSUN arbeitet mit Produkten, für die eine Typenstatik vorliegt. Eine Einzelstatik können Sie gesondert beauftragen; die Kosten tragen Sie.

Was das Baurecht verlangt

Sicher stehen muss jedes Terrassendach, ob mit oder ohne Baugenehmigung. Verantwortlich dafür ist, wer baut: Sie als Bauherr.

Braucht Ihr Dach keine Genehmigung, müssen Sie die Standsicherheit auch nicht nachweisen. Das Wirtschaftsministerium empfiehlt einen Nachweis trotzdem, damit die Bauaufsicht bei Zweifeln anhand von Unterlagen prüfen kann.

Braucht Ihr Dach eine Genehmigung, wird die Standsicherheit mit bautechnischen Nachweisen belegt. Prüft die Bauaufsicht diese Nachweise nicht selbst, muss sie jemand erstellen, der als Tragwerksplaner bei der Ingenieurkammer Niedersachsen oder in einem entsprechenden Verzeichnis eines anderen Landes eingetragen oder ihm gleichgestellt ist. Ob Ihr Dach eine Genehmigung braucht, prüft der Genehmigungs-Check.