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Gewerbesteuer beim Batteriespeicher: Freibetrag, Anrechnung, Zerlegung

Wann der Eigentümer eines Speichers Gewerbesteuer zahlt, wie Freibetrag, Messzahl und Hebesatz wirken, wie sie angerechnet wird und welche Gemeinde sie bekommt.

Stand: 25.09.2026

Kurz gesagt

  • Jeder Gewerbebetrieb im Inland unterliegt der Gewerbesteuer. Die Befreiung kleiner Solaranlagen auf Gebäuden gilt nur für Betriebe, die ausschließlich solchen Solarstrom erzeugen und vermarkten, nicht für einen Speicherbetrieb.
  • Natürliche Personen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 €.
  • Bei Einzelunternehmern und Mitunternehmern wird die Gewerbesteuer in Grenzen auf die Einkommensteuer angerechnet.
  • Die Gewerbesteuer bekommt die Gemeinde der Betriebsstätte. Besteht ein Betrieb ausschließlich aus Energiespeicheranlagen und hat er Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, geht der größte Teil an die Standortgemeinde.

Dieser Artikel zeigt allgemein, wie die Gewerbesteuer entsteht, wie sie auf die Einkommensteuer angerechnet wird und welche Gemeinde sie bekommt. Was sie in einem bestimmten Fall bedeutet, rechnet der Steuerberater.

Die Vorschriften dazu

Wann fällt Gewerbesteuer an?

Gehört ein Batteriespeicher zu einem Gewerbebetrieb, fällt Gewerbesteuer an, sobald der Betrieb einen Gewinn erzielt, der über dem Freibetrag liegt. Ob überhaupt ein Gewerbebetrieb vorliegt, erklärt der Artikel Gewerbebetrieb oder Vermietung.

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

  1. Gewerbeertrag. Ausgangspunkt ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb nach dem Einkommensteuergesetz, vermehrt und vermindert um die Hinzurechnungen und Kürzungen des Gewerbesteuergesetzes.
  2. Freibetrag. Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet und bei natürlichen Personen und Personengesellschaften um 24.500 € gekürzt, höchstens bis auf null.
  3. Messbetrag. Auf den Rest wird die Steuermesszahl von 3,5 % angewendet. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag, den das Finanzamt nach Ablauf des Kalenderjahres festsetzt.
  4. Hebesatz. Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz. Bestimmt sie keinen höheren, beträgt er ab dem Erhebungszeitraum 2027 280 %, bis 2026 waren es 200 %.

Den Hebesatz der Standortgemeinde veröffentlicht die Gemeinde selbst. Er gilt für alle Unternehmen der Gemeinde gleich.

Die Vorschriften dazu

Wie wird sie auf die Einkommensteuer angerechnet?

Bei Einkünften aus einem Gewerbebetrieb ermäßigt sich die Einkommensteuer um das 4-Fache des festgesetzten Gewerbesteuer-Messbetrags. Zwei Grenzen gelten:

  • Die Ermäßigung ist höchstens so hoch wie der Teil der Einkommensteuer, der auf die gewerblichen Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag).
  • Sie ist höchstens so hoch wie die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer.

Für eine GmbH gibt es diese Anrechnung nicht, weil sie keine Einkommensteuer zahlt.

Die Vorschriften dazu

Wie sieht das in einem Musterfall aus?

Musterfall mit angenommenen Werten, ohne Bezug zu einem bestimmten Betrieb: Einzelunternehmer, Gewerbeertrag 60.000 € nach Hinzurechnungen und Kürzungen, Erhebungszeitraum 2027.

Hebesatz 280 %Hebesatz 450 % (Annahme)
Gewerbeertrag nach Kürzung um den Freibetrag35.500,00 €35.500,00 €
Steuermessbetrag1.242,50 €1.242,50 €
Gewerbesteuer3.479,00 €5.591,25 €
Ermäßigung der Einkommensteuer höchstens3.479,00 €4.970,00 €

Die Ermäßigung setzt voraus, dass der Ermäßigungshöchstbetrag reicht. Angerechnet wird höchstens das 4-Fache des Messbetrags. Liegt der Hebesatz über 400 %, bleibt deshalb auch bei voller Anrechnung ein Teil der Gewerbesteuer als Belastung.

So ist gerechnet

Welche Gemeinde bekommt die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer steht der Gemeinde zu, in der der Betrieb eine Betriebsstätte unterhält. Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmens dient, auch die Stätte der Geschäftsleitung. Hat ein Betrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Messbetrag auf sie aufgeteilt (Zerlegung).

Für Betriebe, die ausschließlich aus Energiespeicheranlagen bestehen, gilt seit dem Erhebungszeitraum 2025 ein eigener Maßstab: neun Zehntel des Messbetrags werden nach der installierten Leistung aufgeteilt, das übrige Zehntel nach den Arbeitslöhnen. Hat der Betrieb daneben eine andere gewerbliche Tätigkeit, gilt dieser Maßstab nicht.

Welche Gemeinden im einzelnen Fall beteiligt sind, klärt der Steuerberater. Was eine Gemeinde als Standort von der Gewerbesteuer erwarten kann, steht im Artikel Fläche für einen Batteriespeicher verpachten.

Die Vorschriften dazu

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