Wissen: Terrasse und Glas
Regenwasser vom Terrassendach: Wohin damit?
Wohin läuft das Regenwasser vom Terrassendach? Rinne und Fallrohr, Versickern oder Kanal, und was sich an der Gebühr für Regenwasser ändert.
Kurz gesagt
- Das Regenwasser läuft in die Rinne und durch ein Fallrohr nach unten.
- Es muss auf Ihrem Grundstück bleiben und darf nicht zum Nachbarn laufen.
- Ob Sie es versickern lassen dürfen oder an den Kanal anschließen müssen, entscheidet Ihre Gemeinde. Fragen Sie dort nach, bevor das Fallrohr gesetzt wird.
- Viele Gemeinden erheben eine Gebühr für Regenwasser im Kanal. Ein neues Terrassendach melden Sie deshalb der Stadt.
Wie läuft das Wasser ab?
Das Dach ist geneigt. Das Wasser läuft in die Rinne vorn und von dort durch ein Fallrohr nach unten.
Bei Terrassendächern liegt die Rinne fast immer waagerecht. Das geht, wenn Rinne und Abläufe groß genug bemessen sind . Nach einem Regen bleibt dann aber etwas Wasser in der Rinne stehen, und Schmutz setzt sich ab. Reinigen Sie die Rinne deshalb mindestens im Frühjahr und im Herbst, bei viel Laub öfter.
Zwei Sonderfälle:
- Starkregen: Ist die Blende außen höher als die Rinne, kann das Wasser nicht nach vorn überlaufen. Dann braucht die Rinne einen Notüberlauf .
- Winter: Die Rinne kann zufrieren. Was dann hilft, steht im Artikel über das Gartenzimmer im Winter.
Darf Wasser zum Nachbarn laufen?
Nein. In Niedersachsen darf von Ihrem Dach kein Wasser auf das Nachbargrundstück tropfen oder dorthin laufen . Rinne und Fallrohr führen das Wasser deshalb auf Ihr Grundstück, auch bei Starkregen.
Das ist vor allem wichtig, wenn das Terrassendach nah an der Grenze steht, etwa an einer Doppelhaushälfte.
Was das Gesetz genau sagt
Eigentümer und Nutzungsberechtigte eines Grundstücks müssen ihre baulichen Anlagen so einrichten, dass Traufwasser nicht auf das Nachbargrundstück tropft oder auf andere Weise dorthin gelangt.
Versickern oder in den Kanal?
Das entscheidet Ihre Gemeinde mit ihrer Satzung. Fragen Sie dort nach, bevor das Fallrohr gesetzt wird. Klären Sie auch, ob der Boden an der Stelle Wasser aufnehmen kann.
Die Grundregel: Regenwasser soll möglichst in der Nähe versickern . In Niedersachsen ist dafür der Eigentümer zuständig, solange die Gemeinde keinen Anschluss an den Kanal vorschreibt . Eine eigene Erlaubnis brauchen Sie für das Versickern von Dachwasser auf einem Wohngrundstück nicht .
Was das Gesetz genau sagt
- Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.
- In Niedersachsen beseitigt das Niederschlagswasser anstelle der Gemeinde der Grundstückseigentümer, soweit die Gemeinde nicht den Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung vorschreibt oder ein gesammeltes Fortleiten nötig ist, um eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten.
- Keine wasserrechtliche Erlaubnis braucht das Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser, wenn es auf Dach-, Hof- oder Wegeflächen von Wohngrundstücken anfällt und auf dem Grundstück versickert, verregnet oder verrieselt wird; Wasser von Hofflächen nur über die belebte Bodenzone.
Was kostet das Regenwasser? Das Beispiel Stade
Viele Gemeinden erheben für Regenwasser, das in den Kanal gelangt, eine eigene Gebühr. In der Hansestadt Stade beträgt sie 0,72 €/m² im Jahr . Gezählt wird die bebaute und befestigte Fläche, von der Wasser in den Kanal gelangt .
Für ein neues Terrassendach heißt das:
- Melden: Ändert sich die bebaute und befestigte Fläche, teilen Sie das der Stadt von sich aus mit, und zwar innerhalb eines Monats nach Fertigstellung . Die Abwasserentsorgung Stade hat dafür das Formular „Veränderungsmitteilung zur Gebührenabrechnung (Niederschlagswasser)“.
- Ändert sich meine Gebühr? Das hängt davon ab, ob das Fallrohr an den Kanal angeschlossen wird und was bisher unter dem Dach lag. Die Stadt entscheidet nach Ihrer Mitteilung.
- Regenwasser sammeln: Mit einer genehmigten Anlage zur Regenwassernutzung oder Versickerung zählt weniger Fläche .
Wie Stade die Fläche zählt
- Maßstab ist die bebaute und befestigte Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt, gewichtet nach der Befestigung: Dächer, Asphalt, Beton, verfugte Platten und Pflaster mit 1,0; begrünte Dächer, Rasengittersteine, Schotter, Kies und Öko-Pflaster mit 0,30.
- Mit einer genehmigten Anlage zur Regenwassernutzung oder Versickerung verringert sich die angerechnete Fläche auf Antrag um 20 m² je m³ Fassungsvermögen, wenn die Anlage mindestens 2 m³ fasst; hat sie keinen Notüberlauf in den Kanal, zählt die an sie angeschlossene Fläche nicht.
Andere Gemeinden, etwa in den Landkreisen Harburg und Cuxhaven, haben eigene Satzungen mit eigenen Sätzen. Fragen Sie dort nach denselben Punkten.
Was kläre ich mit dem Angebot?
- Wo steht das Fallrohr, und wohin führt es: in eine Versickerung, an eine Regentonne oder an den Kanal?
- Wer stellt den Anschluss an die Grundleitung oder die Versickerung her? Pflasterarbeiten übernimmt TOPSUN nicht; Sie beauftragen sie selbst .
- Hat die Rinne einen Notüberlauf, und wohin leitet er das Wasser?
- Ist eine Rinnenheizung sinnvoll? Das gilt vor allem bei einer Rinne zwischen Hauswand und Dach.
Wie Sie Rinne und Fallrohr pflegen, steht bei Pflege und Wartung.
