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Degressive Abschreibung bis Ende 2027: wovon der Satz abhängt
Die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG für Anschaffungen vom 01.07.2025 bis 31.12.2027: Satz, Nutzungsdauer, erstes Jahr, Wechsel zur linearen.
Kurz gesagt
- Degressiv abschreiben lassen sich bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 angeschafft oder hergestellt werden.
- Der Satz gilt jedes Jahr vom Restwert. Er darf höchstens das 3-Fache des linearen Satzes betragen und 30 % nicht übersteigen.
- Im Jahr der Anschaffung zählt nur der Teil des Jahres ab dem Monat der Anschaffung.
Zu diesen Zahlen
Verschiebung, keine dauerhafte Minderung: Über die Nutzungsdauer werden insgesamt 100 % der Anschaffungskosten abgezogen, nicht mehr. Wie sich die Steuer insgesamt ändert, hängt von den Steuersätzen der einzelnen Jahre ab. Voraussetzungen unter anderem: Gewinnermittlung nach § 4 oder § 5 EStG, Gewinn des Betriebs im Abzugsjahr höchstens 200.000 €, abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut, fristgerechte Anschaffung, Vermietung oder mindestens 90 % betriebliche Nutzung bis Ende des Folgejahres. Fehlt eine Voraussetzung, entfällt der Abzug; Nachforderungen werden verzinst. § 15b EStG kann den Verlustausgleich sperren.
Dieser Artikel erklärt die Regel allgemein. Ob und wie sie für eine bestimmte Anschaffung gilt, klärt der Steuerberater.
Die Vorschriften dazu
- Zeitraum der Anschaffung: § 7 Abs. 2 S. 1 EStG
- Höhe des Satzes: § 7 Abs. 2 S. 2 EStG
- Jahr der Anschaffung: § 7 Abs. 2 S. 3, Abs. 1 S. 4 EStG
Was heißt degressiv abschreiben?
Seit dem Investitionssofortprogramm vom Juli 2025 dürfen Betriebe bewegliche Wirtschaftsgüter wieder degressiv abschreiben: mit einem festen Satz vom jeweiligen Restwert statt in gleichen Jahresbeträgen.
Das Fenster ist befristet. Wie hoch der Satz sein darf, hängt an der Nutzungsdauer.
Die Vorschriften dazu
Eingeführt hat das Fenster das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm vom 14.07.2025, verkündet am 18.07.2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 161).
Wie hoch darf der Satz sein?
Der lineare Satz ist ein Jahr geteilt durch die Nutzungsdauer. Der degressive Satz darf ihn verdreifachen, aber die Obergrenze nicht übersteigen. Daraus ergibt sich:
| Nutzungsdauer | linearer Satz | degressiver Satz höchstens |
|---|---|---|
| 8 Jahre | 12,5 % | 30 % (Obergrenze) |
| 10 Jahre | 10 % | 30 % |
| 15 Jahre | 6,67 % | 20 % |
| 20 Jahre | 5 % | 15 % |
So ist gerechnet
Eigene Rechnung nach § 7 Abs. 2 S. 2 EStG: das 3-Fache des linearen Satzes, höchstens 30 %.
Zu diesen Zahlen
Verschiebung, keine dauerhafte Minderung: Über die Nutzungsdauer werden insgesamt 100 % der Anschaffungskosten abgezogen, nicht mehr. Wie sich die Steuer insgesamt ändert, hängt von den Steuersätzen der einzelnen Jahre ab. Voraussetzungen unter anderem: Gewinnermittlung nach § 4 oder § 5 EStG, Gewinn des Betriebs im Abzugsjahr höchstens 200.000 €, abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut, fristgerechte Anschaffung, Vermietung oder mindestens 90 % betriebliche Nutzung bis Ende des Folgejahres. Fehlt eine Voraussetzung, entfällt der Abzug; Nachforderungen werden verzinst. § 15b EStG kann den Verlustausgleich sperren.
Welche Nutzungsdauer zählt?
Maßgeblich ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Nach dem Bundesfinanzhof ist das der Zeitraum, in dem ein Wirtschaftsgut unter den betriebstypischen Bedingungen objektiv genutzt werden kann. Sie wird bestimmt durch technischen Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung und rechtliche Grenzen.
Für einen Batteriespeicher sind dafür Angaben des Herstellers zu Lebensdauer, Zyklen und Garantie wichtige Anhaltspunkte.
Welche Nutzungsdauer für eine bestimmte Anlage gilt, klärt der Steuerberater. Die Wahl verschiebt, wie viel in den ersten Jahren abgeschrieben wird, nicht die Summe.
Die Vorschriften dazu
- Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer als Maßstab: § 7 Abs. 1 S. 2 EStG
- Was der Bundesfinanzhof darunter versteht: BFH IV R 46/09
Wie viel zählt im ersten Jahr?
Im Jahr der Anschaffung zählt nur der Teil des Jahres ab dem Monat der Anschaffung. Als Jahr der Anschaffung gilt das Jahr der Lieferung. Eine Lieferung im Dezember bringt deshalb im ersten Jahr nur ein Zwölftel des Jahresbetrags.
Musterfall mit angenommenen Werten: Anschaffungskosten 100.000 €, Lieferung im Oktober 2026, Nutzungsdauer 20 Jahre (Annahme). Im Jahr 2026 zählen drei von zwölf Monaten.
| degressiv mit 15 % | linear mit 5 % | |
|---|---|---|
| Abschreibung 2026 | 3.750,00 € | 1.250,00 € |
| Abschreibung 2027 | 14.437,50 € | 5.000,00 € |
| Restwert Ende 2027 | 81.812,50 € | 93.750,00 € |
Abgeschrieben werden in beiden Fällen insgesamt die Anschaffungskosten. Degressiv geschieht mehr davon in den ersten Jahren.
So ist gerechnet
Eigene Rechnung nach § 7 Abs. 1 S. 4, Abs. 2 S. 2 EStG: 2026 sind es 100.000 € × 15 % × 3/12, 2027 dann 15 % vom Restwert 96.250 €.
Zu diesen Zahlen
Verschiebung, keine dauerhafte Minderung: Über die Nutzungsdauer werden insgesamt 100 % der Anschaffungskosten abgezogen, nicht mehr. Wie sich die Steuer insgesamt ändert, hängt von den Steuersätzen der einzelnen Jahre ab. Voraussetzungen unter anderem: Gewinnermittlung nach § 4 oder § 5 EStG, Gewinn des Betriebs im Abzugsjahr höchstens 200.000 €, abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut, fristgerechte Anschaffung, Vermietung oder mindestens 90 % betriebliche Nutzung bis Ende des Folgejahres. Fehlt eine Voraussetzung, entfällt der Abzug; Nachforderungen werden verzinst. § 15b EStG kann den Verlustausgleich sperren.
Die Vorschriften dazu
- Jahr der Anschaffung ist das Jahr der Lieferung: § 9a EStDV
Darf ein Betrieb zur linearen Abschreibung wechseln?
Von der degressiven zur linearen Abschreibung darf ein Betrieb wechseln. Dann wird der Restwert über die Restnutzungsdauer verteilt. Der umgekehrte Wechsel ist nicht zulässig.
Die Vorschriften dazu
- Wechsel zur linearen Abschreibung: § 7 Abs. 3 EStG
Welche Grenzen gelten außerdem?
- Keine Abschreibung für außergewöhnliche Abnutzung. Solange degressiv abgeschrieben wird, ist sie ausgeschlossen.
- Verzeichnis. Wie bei Sonderabschreibungen gehört das Wirtschaftsgut in ein laufend geführtes Verzeichnis, wenn die Buchführung die Angaben nicht zeigt.
- Das Fenster. Für Anschaffungen aus den früheren Fenstern (2020 bis 2022 und April bis Dezember 2024) gilt deren Fassung weiter. Für Anschaffungen vom 01.01. bis 30.06.2025 und nach dem 31.12.2027 sieht das Gesetz heute keine degressive Abschreibung vor.
Die Vorschriften dazu
- Außergewöhnliche Abnutzung: § 7 Abs. 2 S. 4 EStG
- Verzeichnis: § 7 Abs. 2 S. 3 EStG; § 7a Abs. 8 EStG
- Das Fenster: § 52 Abs. 15 S. 4 EStG; § 7 Abs. 2 S. 1 EStG
Wie wirkt sie mit Sonderabschreibung und IAB zusammen?
Die Sonderabschreibung nach § 7g kommt nach dem Wortlaut „neben“ die Abschreibung nach § 7 Abs. 1 oder Abs. 2, also auch neben die degressive. Für Sonderabschreibungen allgemein verlangt § 7a Abs. 4 EStG die lineare Abschreibung. Wie beides für eine Anschaffung zusammenwirkt, klärt der Steuerberater.
Wurden die Kosten nach einem Investitionsabzugsbetrag herabgesetzt, gilt jede Abschreibung von der herabgesetzten Summe. Mehr dazu im Artikel Sonderabschreibung nach § 7g.
Degressive Abschreibung, Sonderabschreibung und IAB ziehen Abzüge in frühere Jahre vor. Über die Nutzungsdauer ändern sie die Summe der Abzüge nicht. Ob am Ende weniger Steuer anfällt, hängt unter anderem von den Steuersätzen der betroffenen Jahre ab.
Die Vorschriften dazu
- Sonderabschreibung „neben“ der Abschreibung: § 7g Abs. 5 EStG
- Abschreibung von der herabgesetzten Summe: § 7g Abs. 2 S. 3 EStG
