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Solarpflicht-Check: was in Niedersachsen und Hamburg voraussichtlich gilt
Greift die Solarpflicht bei Ihrem Neubau, Anbau oder neuen Dach? Wie groß muss die Anlage mindestens sein, und trägt sie sich binnen 20 Jahren?
Unten steht ein Beispiel. Der Check rechnet nur in Ihrem Browser; nichts wird gesendet oder gespeichert, Kontaktdaten braucht er nicht.
Beispiel
- Vorhaben
- Neubau eines Einfamilienhauses in Niedersachsen, 150 m² Dachfläche
- Angebot
- 15 kWp für 16.500 € (1.100 € je kWp), ohne Speicher
- Haus
- 4.500 kWh Verbrauch, Strompreis 37,00 ct/kWh (BDEW)
- Ort und Dach
- Stade, Süd 35°
- Inbetriebnahme
- 01.12.2026 oder 01.03.2027
Nach dem Rechenbeispiel der Energieagentur Niedersachsen; Ort, Neigung und Strompreis sind Annahmen dieses Beispiels.
Solarpflicht-Check Niedersachsen – Berechnungsgrundlage, kein amtlicher Nachweis · Ausdruck aus dem Rechner auf topsun.de · Ihre Eingaben wurden nur in Ihrem Browser verarbeitet und nicht gespeichert.
Beispiel: Solarpflicht in Niedersachsen geltendes Recht
Voraussichtlich ja
Nach den Angaben des Beispiels greift die Solarpflicht voraussichtlich, weil ein Neubau mit einer Dachfläche ab 50 m² unter § 32a NBauO fällt.
Das ist keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Verbindlich klären Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Entwurfsverfasserin oder Ihrem Entwurfsverfasser oder mit der Bauaufsicht.
- Mindestens mit Photovoltaik zu belegen
- 75 m²50 % von 150 m²
- Das entspricht etwa
- 10,7 bis 15,0 kWpbei 5 bis 7 m² Dachfläche je kWp (Verbraucherzentrale)
- Vorhaben
- Neubau150 m² Dachfläche
Ausnahme wirtschaftliche Unvertretbarkeit: Amortisation Ihres Angebots
| Inbetriebnahme | Recht | Amortisation | Einschätzung |
|---|---|---|---|
| 01.12.2026 | geltendes Recht | 15,8 Jahre | voraussichtlich wirtschaftlich vertretbar (binnen 20 Jahren) |
| 01.03.2027 | Entwurf vom 07.09.2026 | nicht binnen 30 Jahren | Ausnahme kommt voraussichtlich in Betracht (mehr als 20 Jahre) |
Die Pflicht entfällt dann nicht unbedingt ganz: Trägt sich eine kleinere Anlage, gilt sie nach den Erläuterungen der Energieagentur Niedersachsen für diese kleinere Anlage.
15 kWp für 16.500 €: Erzeugung 14.820 kWh im Jahr, davon im Haus genutzt 2.000 kWh. Gerechnet wie im Rechner Wirtschaftlichkeit, mit dessen vorsichtigen Annahmen.
- Die Pflicht entfällt nach § 32a Abs. 4 NBauO, soweit ihre Erfüllung im Einzelfall anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht, technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder auf der Dachfläche Solarthermie errichtet wird oder ist. Wirtschaftlich vertretbar ist eine Amortisation binnen 20 Jahren.
- Über den Wegfall der Pflicht entscheidet in Niedersachsen keine Behörde; einer behördlichen Entscheidung bedarf es nach den Erläuterungen des Ministeriums nicht.
Was diese Rechnung nicht enthält
- Der Check liest die Regeln so, wie die Behörden sie erläutern. Auslegungsfragen, etwa bei Nichtwohngebäuden oder Denkmalen, beantwortet er nicht.
- Technische Unmöglichkeit, Verschattung und Statik prüft er nicht; das klärt ein Fachbetrieb vor Ort.
- Die Amortisation rechnet ohne Speicher, mit gleichbleibendem Strompreis und nach einer Übergangszahlung ohne Erlös für den Überschuss: bewusst vorsichtig und deshalb nicht dieselbe Rechnung, die ein Angebot vielleicht zeigt.
Modellrechnung auf Basis öffentlicher Daten. Keine Ertrags- oder Renditezusage. Die verbindliche Auslegung entsteht nach Prüfung vor Ort.
Daten: PVGIS © Europäische Union; Lastprofile: WPuQ (ISFH), CC BY 4.0, Schlemminger et al. 2022 (auf ganze Watt gerundet, eigene Auswahl der Haushalte mit vollständigem Jahr 2019); Bundesnetzagentur | SMARD.de, CC BY 4.0 (eigene Auswertung); Postleitzahlen und Ortsnamen: GeoNames (www.geonames.org), CC BY 4.0 (Zuordnung zur Rasterzelle über den mittleren Ortspunkt je Postleitzahl, eigene Berechnung); © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen (Grenzen vereinfacht (Douglas-Peucker, 0,003°), nur Landflächen).
Was der Check sagt, und was nicht
Der Check liest die Regeln so, wie die Behörden in Niedersachsen und Hamburg sie erläutern, und sagt, was nach Ihren Angaben voraussichtlich folgt: ob die Pflicht greift, wie viel Dachfläche mindestens mit Photovoltaik zu belegen ist und, mit einem Angebot, ob sich die Anlage binnen 20 Jahren trägt. Er prüft nicht Ihren Einzelfall. Verbindlich klären Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Entwurfsverfasserin oder Ihrem Entwurfsverfasser oder mit der Behörde. Wo Gesetz und Erläuterungen eine Frage offenlassen, sagt der Check das, statt zu raten.
Niedersachsen
Nach § 32a der Niedersächsischen Bauordnung gilt die Pflicht bei Neubauten mit einer Dachfläche ab 50 m². Mindestens 50 % der Dachfläche sind mit Photovoltaik zu belegen. Gezählt wird die ganze Dachfläche von Giebel zu Giebel und von der Traufe bis zum First, nicht die Grundfläche.
- Bestehende Gebäude: Die Pflicht gilt auch bei einer Aufstockung, einem Anbau oder einer Erneuerung der Dachhaut bis zur wasserführenden Schicht, wenn die neue oder erneuerte Dachfläche mindestens 50 m² misst.
- Carports und Nebengebäude derselben Baumaßnahme zählen ab 50 m² Dachfläche mit.
- Ausnahmen: Die Pflicht entfällt, soweit ihre Erfüllung im Einzelfall anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht, technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder auf der Dachfläche Solarthermie errichtet wird oder ist. Bei der Erneuerung der Dachhaut entfällt sie auch, wenn die Baumaßnahme wegen besonderer äußerer Umstände, insbesondere zur Behebung unvorhergesehener Schäden durch Unwetter, zwingend erforderlich ist.
- Wirtschaftlich vertretbar ist nach der Energieagentur Niedersachsen eine Amortisationszeit bis 20 Jahre. Trägt sich die volle Fläche nicht, aber eine kleinere Anlage, gilt die Pflicht für diese.
Über den Wegfall der Pflicht entscheidet keine Behörde; einer behördlichen Entscheidung bedarf es nach den Erläuterungen des Ministeriums nicht. Verantwortlich ist, wer baut. Maßgeblich ist nach Auffassung des Ministeriums, wie die Energieagentur Niedersachsen sie wiedergibt, wann das Gebäude errichtet wird, nicht wann der Bauantrag gestellt wurde.
Hamburg
Nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz gilt die Pflicht für Wohn- und Nichtwohngebäude mit einer Bruttodachfläche ab 50 m², bei Neubauten und seit dem 01.01.2024 auch beim wesentlichen Umbau eines bestehenden Dachs. Zu belegen sind mindestens 30 % der Dachfläche.
- Wesentlicher Umbau heißt: Mehr als 50 % der wasserführenden Schicht werden erneuert. Kurzfristig zu behebende Schäden, etwa durch Sturm, lösen die Pflicht nicht aus.
- Ausgenommen sind eingeschossige Nebengebäude auf Wohngrundstücken, die nicht zum Wohnen genutzt werden und Gebäude, die nur noch weniger als 20 Jahre genutzt werden.
- Verschattete Flächen, deren Jahresertrag um mehr als 25 % sinkt, müssen nicht belegt werden.
- Wirtschaftlich nicht vertretbar ist eine Anlage, deren Amortisationszeit 20 Jahre übersteigt; Grundlage ist das günstigere von zwei Angeboten, ein Speicher zählt nicht.
- Nachweise über die Erfüllung oder den Entfall der Pflicht bewahren Sie 10 Jahre auf. Eine Befreiung wegen unbilliger Härte beantragen Sie spätestens 3 Monate vor Beginn des Bauvorhabens.
- Solargründach: Ab dem 01.01.2027 gilt für Dächer bis 10° Neigung die Pflicht zum Solargründach.
Anbau, Carport, Terrassendach
In Niedersachsen zählen ein Anbau mit neuer Dachfläche und Carports derselben Baumaßnahme ab der genannten Fläche mit. Für einen Anbau in Hamburg nennt die Behörde keine eigene Regel; der Check lässt das offen. Ob ein Terrassendach oder ein Wintergarten am Haus als Anbau mit neuer Dachfläche zählt, sagen weder das Gesetz noch die Erläuterungen der Behörden. Auch hier antwortet der Check mit „offen“ und nennt, wer es klären kann.
Wie groß die Anlage wird
Die Pflichtfläche rechnet der Check in eine Leistung um: Nach der Verbraucherzentrale braucht rund 1 kWp etwa fünf bis sieben Quadratmeter Dachfläche. Solarthermie auf dem Dach zählt auf die Fläche an.
Trägt sich die Anlage?
Mit Leistung und Preis eines Angebots rechnet der Check die Amortisation wie der Rechner Wirtschaftlichkeit, ohne Speicher, mit gleichbleibendem Strompreis und nach einer Übergangszahlung ohne Erlös für den Überschuss. Er rechnet für zwei Termine: eine Inbetriebnahme bis Ende 2026 nach geltendem Recht und eine ab 2027 nach dem Regierungsentwurf zum EEG 2027. Welcher Termin für Ihr Vorhaben zählt, hängt davon ab, wann die Anlage in Betrieb geht. Ausnahmen, Nachweise und die Unterschiede zwischen Niedersachsen und Hamburg erklärt der Artikel Solarpflicht in Niedersachsen und Hamburg.
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Was passiert mit meinen Daten?
Der Check rechnet in Ihrem Browser. Er sendet und speichert nichts und braucht keine Kontaktdaten. Die Postleitzahl bleibt auf Ihrem Gerät.
