Wissen: Photovoltaik

Was kostet eine PV-Anlage 2026? Preise je kWp nach Größe

Was eine Photovoltaikanlage 2026 kostet, je kWp und je kWh Speicher nach Größe, dazu veröffentlichte Preise aus der Region und die Nebenkosten.

Zahlen mit Stern stammen aus dem Gesetzentwurf vom 07.09.2026. Ein Entwurf ist noch kein Gesetz.

Was eine Anlage kostet, hängt vor allem an ihrer Größe. Die Zahlen aus dem Preisspiegel der Verbraucherzentrale, ausgewertet aus 71 echten Angeboten von Januar 2025 bis August 2026:

  • Kleine Anlage, 4 bis 6 kWp: im Mittel 2.090 € je kWp, nur der Photovoltaikteil.
  • Große Anlage, mehr als 16 kWp: im Mittel 1.010 € je kWp.
  • Speicher: je nach Größe 510 bis 360 € je kWh.
  • Obergrenze nach Finanztip: für die Anlage höchstens 1.600 € je kWp, mit Speicher höchstens 2.200 € je kWp.

Über den Endpreis entscheiden oft Posten, die in keinem kWp-Preis stehen: Zählerschrank, Gerüst, Notstrom, Energiemanagement und die laufenden Kosten für Messung, Wartung und Versicherung.

Was kostet eine Anlage je kWp?

Je größer die Anlage, desto günstiger ist das einzelne kWp. Das zeigt die Auswertung der Verbraucherzentrale NRW. Sie beruht auf Angeboten, die ihre Energieberaterinnen und -berater in Beratungen gesehen haben.

Die Preise gelten für den reinen PV-Teil. Speicher und Extras wie Notstrom oder eine nötige Erneuerung der Hauselektrik sind nicht enthalten.

Mittlere Preise des reinen Photovoltaik-Teils ohne Speicher und ohne Extras: 71 Angebote von Januar 2025 bis August 2026. Die Verbraucherzentrale nennt die Tabelle ausdrücklich keine Orientierungshilfe für aktuelle Preise; sie soll zeigen, wie der Preis von der Größe abhängt. Zahlen der Verbraucherzentrale, Stand 28.08.2026.
LeistungMittlerer Preis je kWp
4 bis 6 kWp2.090 €
über 6 bis 8 kWp1.820 €
über 8 bis 9 kWp1.520 €
über 9 bis 10 kWp1.410 €
über 10 bis 12 kWp1.290 €
über 12 bis 14 kWp1.240 €
über 14 bis 16 kWp1.220 €
über 16 kWp1.010 €

Die Verbraucherzentrale schreibt ausdrücklich dazu, die Tabelle sei „keine Orientierungshilfe für aktuelle Anlagenpreise“. Sie soll zeigen, wie stark der Preis von der Größe abhängt. Innerhalb jeder Klasse streuen die Angebote breit.

Wie ein eigenes Angebot gegenüber diesen Mittelwerten liegt, zeigt der Angebots-Check.

Warum sind große Anlagen je kWp günstiger?

Der Grund sind Fixkosten. Gerüst, Anfahrt, Planung und Einspeisetechnik kosten bei einer kleinen Anlage fast so viel wie bei einer großen.

Ein Rechenbeispiel mit den Mittelwerten, nur zur Veranschaulichung:

  • 5 kWp zu 2.090 € je kWp ergeben 10.450 €.
  • 10 kWp zu 1.410 € je kWp ergeben 14.100 €.

Die doppelte Leistung kostet in diesem Beispiel rund ein Drittel mehr. Deshalb hält die Verbraucherzentrale größere Anlagen meist für lohnender als eine knapp auf den Eigenverbrauch zugeschnittene. Die Grenze setzen Dachfläche und Budget.

Was kostet ein Speicher je kWh?

Mittlere Preise für Batteriespeicher, die gemeinsam mit einer Photovoltaikanlage angeboten wurden: 70 Angebote von Januar 2025 bis August 2026. Innerhalb jeder Größenklasse streuen die Preise stark. Zahlen der Verbraucherzentrale, Stand 28.08.2026.
Nutzbare KapazitätMittlerer Preis je kWh
4 bis 6 kWh510 €
über 6 bis 8 kWh480 €
über 8 bis 10 kWh410 €
über 10 bis 12 kWh390 €
über 12 bis 16 kWh360 €

Auch hier sinkt der Preis je kWh mit der Größe. Ein Speicher besteht häufig aus einer Steuereinheit und einem oder mehreren Batteriemodulen. Die Steuereinheit kostet fast unabhängig von der Kapazität.

Größer ist beim Speicher aber nicht automatisch besser. Die HTW Berlin empfiehlt für die nutzbare Kapazität zwei Obergrenzen:

  • 1,5 kWh je kW PV-Leistung
  • 1,5 kWh je 1.000 kWh Jahresverbrauch

Darüber steigt der Anteil des selbst genutzten Stroms kaum. Für ein Haus mit 4.000 kWh Verbrauch und 10 kWp heißt das: höchstens rund 6 kWh.

Welche Größe sich über die Garantiezeit trägt, rechnet der Rechner Speichergröße.

Bis zu welchem Preis rechnet sich eine Anlage?

Finanztip hat für 2026 ausgerechnet, dass sich eine Anlage in vielen Fällen lohnt, solange sie höchstens so viel kostet:

  • Anlage: 1.600 € je kWp
  • Anlage mit Speicher: 2.200 € je kWp
  • Speicher allein: 600 € je kWh

Eine 10-kWp-Anlage mit 10 kWh Speicher dürfte danach höchstens 22.000 € kosten. Üblich sind laut Finanztip derzeit 1.000 bis 2.000 € je kWp. Eine Anlage mit Speicher für ein typisches Einfamilienhaus koste 2026 in vielen Fällen 14.000 bis 20.000 €.

Die Faustregel gilt nur unter den Annahmen, mit denen Finanztip rechnet. Zwei Punkte sollten Sie deshalb im Norden mitdenken:

  • Ertrag. Eine Südanlage mit 35° Neigung liefert in Stade laut PVGIS im langjährigen Mittel 980 kWh je kWp. Eine Ost- oder Westanlage mit 15° Neigung liefert rund 810 kWh je kWp. Weniger Ertrag heißt: Die Anlage muss günstiger sein, um sich gleich schnell zu bezahlen. Mit dem Ertrag Ihres Dachs rechnet der Rechner Wirtschaftlichkeit. Ein Musterhaus in Stade zeigt der Artikel Lohnt sich Photovoltaik 2026 noch?.
  • Rechtsstand. Die Rechnung beruht auf dem heutigen EEG mit fester Einspeisevergütung für 20 Jahre. Für neue Anlagen ab 2027 sieht der Regierungsentwurf vom 07.09.2026 stattdessen eine befristete Übergangszahlung für höchstens 36 Monate (Entwurf vom 07.09.2026) vor. Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Ob die Obergrenzen dann noch tragen, sagt die Faustregel nicht. Mehr auf der Seite EEG 2027.

Zum Vergleich: Selbst erzeugter Strom kostet bei Anlagen von 5 bis 10 kWp laut Verbraucherzentrale etwa 15 bis 10 Cent je kWh. Strom aus dem Netz kostet etwa 30 Cent brutto. Je mehr Solarstrom Sie selbst nutzen, desto schneller rechnet sich die Anlage.

Mit welchen Annahmen Finanztip rechnet

Stand Mai 2026: 6.500 kWh Jahresverbrauch, davon 3.000 kWh für ein E-Auto, 1.000 kWh Ertrag je kWp und jährliche Betriebskosten von 1,5 % des Anschaffungspreises.

Die Erträge für Stade stammen aus einer eigenen PVGIS-Abfrage vom 24.09.2026.

Welche Preise nennen Anbieter in der Region?

Einige Anbieter nennen Richtpreise auf ihren Internetseiten, darunter die Stadtwerke Buxtehude und Anbieter mit eigenen Seiten für Orte in der Region. Wir geben sie wörtlich und mit Abrufdatum wieder.

Die Pakete unterscheiden sich im Leistungsumfang. Vergleichbar werden sie erst mit einem vollständigen Angebot.

Anbieter, SeiteVeröffentlichte AngabeEinordnung auf der Seite
Stadtwerke Buxtehude, SWB-SolardachPV-Anlage netto: 4 kWp ca. 12.500 €, 6 kWp ca. 15.500 €, 8 kWp ca. 18.500 €, 10 kWp ca. 21.000 €; Stromspeicher netto: ca. 4.100 € zur 4- und zur 6-kWp-Anlage, ca. 5.500 € zur 8-kWp-Anlage, ca. 6.900 € zur 10-kWp-Anlage„kein Festpreis“
Vattenfall, PV-Komplettanlage4,5 kWp mit Speicher ab 3,28 kWh: ab ca. 12.000 €; 8,55 kWp ab 4,8 kWh: ab ca. 16.600 €; 10,8 kWp ab 4,8 kWh: ab ca. 17.800 €; 15 kWp ab 4,8 kWh: ab ca. 22.700 €„Durchschnittl. Kosten“
1KOMMA5°, Stadtseite Buchholz5 kWp mit 5 kWh Speicher: etwa 15.000 €; 10 kWp mit 10 kWh Speicher: rund 25.000 €Richtwerte je Verbrauchsklasse

Alle Angaben abgerufen am 24.09.2026.

Was steckt nicht im kWp-Preis?

Die Preisspiegel betreffen die Anlage selbst. Im Angebot sollten zusätzlich diese Posten stehen, entweder als enthaltene Leistung oder mit eigenem Preis:

  • Zählerschrank: Er muss in älteren Häusern oft erneuert werden und kann mehrere Tausend Euro kosten. Klären Sie vor dem Angebotsvergleich, ob das nötig ist.
  • Gerüst oder Fangnetze: Das sind Fixkosten jeder Dachmontage. Sie gehören in ein vollständiges Angebot.
  • Blitz- und Überspannungsschutz: Ein innerer Blitzschutz ist laut Verbraucherzentrale bei PV-Anlagen seit 2018 Pflicht. Bei höheren Häusern und größeren Anlagen kommt der äußere Blitzschutz in Betracht.
  • Notstrom oder Ersatzstrom: Er ist nicht im mittleren kWp-Preis enthalten. Ob und wie ein System das Haus bei Netzausfall versorgt, steht im Datenblatt.
  • Energiemanagement: Bei einer Anlage mit Speicher sollte ein Energiemanagementsystem im Angebot stehen.
  • Anmeldung und Dokumentation: Anmeldung beim Netzbetreiber, Inbetriebnahme, Registrierung im Marktstammdatenregister und Dokumentation gehören zu einem vollständigen Angebot.
  • Wallbox: Sie gehört nicht zur PV-Anlage. Nach dem Bundesfinanzministerium ist sie auch keine wesentliche Komponente für den Nullsteuersatz.
  • Wechselrichtertausch: Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen setzt in ihren Rechenbeispielen einen Austausch nach etwa zehn Jahren an.
Von wem die Hinweise stammen
PostenQuelle
ZählerschrankFinanztip; Verbraucherzentrale
Gerüst oder FangnetzeFinanztip; Verbraucherzentrale
Blitz- und ÜberspannungsschutzVerbraucherzentrale
Notstrom oder ErsatzstromVerbraucherzentrale
EnergiemanagementFinanztip
Anmeldung und DokumentationFinanztip
WallboxBMF
WechselrichtertauschKEAN

Welche laufenden Kosten kommen dazu?

Messung. Anlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung bekommen ein intelligentes Messsystem und eine Steuerungseinrichtung. Der grundzuständige Messstellenbetreiber baut beides ein. Was er dafür jährlich höchstens berechnen darf, legt das Gesetz fest:

Installierte LeistungHöchstens für Sie als Anschlussnutzer
über 7 bis 15 kW50 € im Jahr
über 15 bis 25 kW110 € im Jahr
über 25 bis 100 kW140 € im Jahr
zusätzlich für die Steuerungseinrichtung50 € im Jahr

Die Beträge sind Bruttowerte. Dazu drei Hinweise:

  • Wer das Messsystem vor dem Pflichttermin auf eigenen Wunsch einbauen lässt, zahlt dafür einmalig höchstens 100 €.
  • Legt die Bundesnetzagentur andere Preisobergrenzen fest, gelten diese.
  • Melden Sie eine Wärmepumpe, Wallbox oder einen Speicher als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG an, sinkt Ihr Netzentgelt. Wie stark, unterscheidet sich je nach Netzbetreiber.

Was Smart Meter und Steuerbox bewirken, erklärt der Artikel Solarspitzengesetz und Smart Meter.

Wartung und Versicherung. Hierfür gibt es nur Rechenannahmen:

  • Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen rechnet in ihren Beispielen mit etwa 2 % der Investition im Jahr für Wartung und Versicherung.
  • Finanztip rechnet mit Betriebskosten von 1,5 % des Anschaffungspreises.

Die Verbraucherzentrale rät, die Anlage in die Wohngebäudeversicherung einzuschließen.

Die Vorschriften dazu
  • Ausstattung mit Messsystem und Steuerungseinrichtung: § 29 Abs. 1 MsbG
  • Jährliche Preisobergrenzen: § 30 MsbG
  • Einbau auf eigenen Wunsch: § 35 Abs. 1 MsbG
  • Andere Preisobergrenzen der Bundesnetzagentur: § 30 Abs. 6 MsbG

Welche Umsatzsteuer fällt an?

Seit dem 01.01.2023 kosten Lieferung und Installation von Solarmodulen, den für den Betrieb wesentlichen Komponenten und Speichern 0 % Umsatzsteuer. Voraussetzung ist, dass die Anlage auf oder in der Nähe von Wohnungen oder bestimmten Gebäuden für das Gemeinwohl installiert wird.

Bei einer installierten Bruttoleistung bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister gilt diese Voraussetzung als erfüllt. Laut Bundesfinanzministerium gilt der Satz unbefristet, auch für Erweiterungen und den Austausch defekter Komponenten.

Was gehört zum Nullsteuersatz?

Das regelt ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums:

  • Wesentliche Komponenten sind zum Beispiel Wechselrichter, Dachhalterung, Energiemanagementsystem, Solarkabel, Einspeisesteckdose, Funk-Rundsteuerempfänger sowie Backup-Box und Einrichtungen für die Notstromversorgung.
  • Nebenleistungen der Anlagenlieferung teilen deren Steuersatz. Das sind die Anmeldung im Marktstammdatenregister, das Gerüst, die Montage und der AC-Anschluss. Dazu gehört auch die Erneuerung des Zählerschranks, wenn der Netzbetreiber sie verlangt oder technische Normen sie für den Betrieb der Anlage erfordern.
  • Nicht dazu gehören Stromverbraucher wie Ladeinfrastruktur und Wärmepumpe.
  • Getrennte Aufträge zählen einzeln. Beauftragen Sie den Zählerschrank bei einem eigenen Elektrobetrieb, fällt darauf nach dem Beispiel des Ministeriums der Regelsatz von 19 % an. Erbringt der Solarbetrieb dieselbe Leistung als Teil des Pakets, bleibt es beim Nullsteuersatz.

Worauf achte ich im Angebot?

Wer Verbrauchern Preise nennt, muss Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer angeben. Steht in einem Angebot „netto“, fragen Sie nach, welcher Steuersatz für welchen Posten gilt.

Die Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, insgesamt höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem, sind zudem einkommensteuerfrei.

Diese Seite ist allgemeine Information; für Ihren Fall ist die Steuerberatung zuständig. Mehr im Artikel Steuern bei Photovoltaik.

Die Vorschriften dazu
  • Nullsteuersatz: § 12 Abs. 3 UStG
  • Was dazugehört: Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27.02.2023 (Abschnitt 12.18 UStAE)
  • Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer: § 3 PAngV
  • Einkommensteuerfreie Einnahmen: § 3 Nr. 72 EStG

Wie lässt sich die Anlage finanzieren?

Die KfW finanziert Photovoltaikanlagen und Speicher mit dem Förderkredit „Erneuerbare Energien – Standard“ (270). Er ist für Vorhaben gedacht, die Strom ins Netz einspeisen. Sie beantragen ihn über die Hausbank, bevor das Vorhaben beginnt. Die Zinsen hängen von Laufzeit und Bonität ab.

Wie vergleiche ich Angebote?

  1. Holen Sie mehrere Angebote ein. Finanztip rät zu drei bis fünf. Die Verbraucherzentrale bietet einen kostenfreien Angebotsvergleich für bis zu drei Angebote und eine Checkliste an.
  2. Rechnen Sie den PV-Teil in € je kWp um, den Speicher getrennt in € je kWh nutzbarer Kapazität. Nur so lassen sich Angebote mit den Werten oben vergleichen.
  3. Prüfen Sie den Leistungsumfang anhand der Liste „Was steckt nicht im kWp-Preis?“. Ein Standardpaket passt nicht auf jedes Dach.
  4. Achten Sie auf Hersteller und Modell jeder Komponente und lassen Sie sich die Garantiebedingungen aushändigen.
  5. Verlangen Sie eine Ertragsprognose mit Ausrichtung, Neigung und Verschattung Ihres Daches.
  6. Lesen Sie die Zahlungsbedingungen. Die Verbraucherzentrale rät, keine Vorschüsse für noch nicht erbrachte Leistungen oder Lieferungen zu zahlen.

Welche Leistung auf Ihr Dach passt, zeigt der Artikel Wie viel kWp brauche ich?.

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Stand: 24.09.2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.