Wissen: Außenwohnraum
Ihr Platz im Freien. Von Anfang an gut geplant.
Frühstücken, geschützt sitzen oder gemeinsam grillen: Planen Sie Ihre Terrasse so, dass Boden, Dach und Ausstattung zu Ihrem Alltag passen.

Wie möchten Sie draußen leben?
Beginnen Sie mit den Momenten, für die Ihre Terrasse da sein soll.
- Essen und Zusammensitzen: Wo passen Tisch und Stühle hin, ohne Laufwege zu versperren?
- Ruhe und Privatsphäre: Von wo möchten Sie Sonne genießen, wo wünschen Sie sich Schatten oder Sichtschutz?
- Abends länger draußen bleiben: Denken Sie Licht, Stromanschlüsse und die gewünschte Ausstattung früh mit.
Eine Skizze mit Ihren Maßen, Fotos vom Haus und eine kurze Wunschliste sind ein guter Anfang für das Planungsgespräch.
Die Reihenfolge auf einen Blick
Was später kaum noch zu ändern ist, kommt zuerst.
- Leitungen und Strom planen
- Vorhandenes Pflaster und Baugrund klären
- Unterbau und Fundamente festlegen
- Bodenhöhe und Gefälle vor den Glaswänden festlegen
- Die Feuerstelle vor den Dachscheiben festlegen
- Sichtschutz passend zum Dach wählen
- Einrichten
Klären Sie vorab, was ohne Bauantrag geht. Die drei wichtigsten Zahlen stehen darunter. Mehr dazu im Ratgeber Bauen im Garten.
Was darf ich bauen?
- Zaun oder Sichtschutz an der Grenze
- 2 m
- verfahrensfrei in Niedersachsen Anhang Nr. 6.1 NBauO; in Hamburg bis 2 m Anlage (zu § 61) Abschnitt I Nr. 7 a HBauO, an Straße und Vorgarten 1,5 m und durchbrochen § 8 Abs. 3 HBauO
1. Leitungen und Strom
Was im Boden liegt und wo Strom gebraucht wird.
Halten Sie fest, wo Wasserleitungen, Rohre und Kabel im Boden liegen. Geben Sie diese Informationen vor Beginn der Arbeiten an die Beteiligten weiter.
Überlegen Sie, wo Sie später Licht, einen Markisenantrieb oder eine Steckdose brauchen. Leerrohre und Anschlüsse lassen sich leichter vorbereiten, solange Boden und Fundamente noch offen sind. Stimmen Sie die Elektroarbeiten rechtzeitig mit einem Elektrofachbetrieb ab.
Welche Leistungen sollten Sie vorher vereinbaren?
Die Geschäftsbedingungen sehen vor, dass vorhandene Leitungen vorab schriftlich mitgeteilt werden. Unvorhergesehene Hindernisse können zusätzliche Kosten auslösen. Elektroarbeiten werden gesondert bei einer Fachfirma beauftragt. Halten Sie die Zuständigkeiten im Angebot fest.
2. Pflaster und Baugrund
Soll vorhandenes Pflaster bleiben? Besprechen Sie, welche Flächen für die Montage geöffnet werden und wer sie anschließend wiederherstellt. Planen Sie auch Ersatz für Steine ein, die beim Aufnehmen beschädigt werden könnten.
Klären Sie vor dem Termin, ob der Baugrund untersucht werden muss und wer diese Vorbereitung übernimmt.
Baugrund und Pflasterarbeiten im Angebot klären
Pflasterarbeiten sind laut Geschäftsbedingungen nicht Bestandteil des Auftrags. Auch die Vorbereitung des Baugrunds einschließlich einer erforderlichen Untersuchung ist dort dem Bauherrn zugeordnet. Vereinbaren Sie deshalb vorab, welche Arbeiten Sie separat beauftragen.
3. Unterbau und Fundamente
Dach, Sichtschutz und Stauraum stehen auf Fundamenten, ein Boden auf einem Unterbau. Legen Sie fest, wer was baut und in welcher Reihenfolge, bevor der erste Termin steht.
4. Bodenhöhe und Gefälle
Legen Sie Bodenhöhe und Gefälle fest, bevor die Glaswände bestellt werden. Der Grund:
- Der Boden braucht ein Gefälle. Für die WPC-Diele Hersteller verlangt der Hersteller 2 %.
- Seiten- und Schiebeelemente sind unten aber gerade. Hat der Boden ein Gefälle, entsteht darunter ein Spalt.
- Den Spalt schließen Leisten in Dachfarbe gegen Aufpreis. Oder man plant ihn von vornherein ein.
Wie groß der Spalt wird, zeigt der Artikel Boden mit Gefälle unter Glasschiebewänden.
5. Die Feuerstelle
Planen Sie eine Feuerstelle unter dem Dach, bevor die Dachscheiben bestellt werden. Führt ein Rauchrohr durch das Dach, braucht die Scheibe an dieser Stelle einen Ausschnitt. Der Hersteller des Dachs muss ihn freigeben.
Vor allem anderen steht die Rechtslage:
- In Betrieb gehen darf eine Feuerungsanlage in Niedersachsen erst, wenn die Bezirksschornsteinfegerin oder der Bezirksschornsteinfeger die sichere Benutzbarkeit geprüft und bescheinigt hat (§ 40 Abs. 6 NBauO).
- Welche Anforderungen für ein Gerät gelten, klären Sie vor der Bestellung mit der oder dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Mehr dazu im Abschnitt Feuerstätte des Ratgebers Bauen im Garten.
6. Sichtschutz
Sichtschutz, der zum Dach gehört, wird mit ihm geplant. Die Sichtschutzsysteme von Hersteller lassen sich laut Hersteller seitlich oder hinten in eine freistehende Überdachung einbauen. Sie sind in allen Standardfarben erhältlich.
Zwei Artikel erklären das Weitere:
- Wie hoch darf ein Sichtschutz sein?
- Windzone und Sichtschutz: was der Wind am Ort bedeutet
7. Einrichten
Was nicht fest verbaut wird, kommt zuletzt. Möbel, Pflanzen und Leuchten folgen, wenn Boden, Dach und Wände stehen.
Wer übernimmt welche Arbeiten?
Besprechen Sie vor der Beauftragung, wer Fundamente, Elektroanschlüsse, Pflasterarbeiten und Montage übernimmt. Ein klarer Leistungsumfang hilft, Termine und Kosten aufeinander abzustimmen.
Leistungsumfang und Vorbereitung im Detail
Nicht Teil des Auftrags sind nach den Geschäftsbedingungen:
- Elektro- und Pflasterarbeiten: Sie beauftragen sie selbst bei einer Fremdfirma.
- Pflaster, das für die Montage aufgenommen werden muss, kann dabei brechen. Wer Neubeschaffung und Verlegung übernimmt, legt das Angebot fest.
- Bauanträge und Bauanzeigen: Sie sind Sache des Kunden; Unterstützung beim Bauamt ist nach Vereinbarung möglich.
- Leitungen im Boden: Teilen Sie vorher schriftlich mit, wo sie liegen. Was nicht mitgeteilt ist und die Montage stört, trägt nach den Geschäftsbedingungen der Bauherr als Mehrkosten.
