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Rechner Einspeisevergütung: welcher Satz für Ihre Anlage gilt
Welcher Satz gilt für eingespeisten Solarstrom? Der Rechner zeigt ihn nach Inbetriebnahme, Größe und Einspeisung, für geltendes Recht und den Entwurf 2027.
Zahlen mit Stern stammen aus dem Gesetzentwurf vom 07.09.2026. Ein Entwurf ist noch kein Gesetz.
Unten steht ein Beispiel. Der Rechner rechnet nur in Ihrem Browser; nichts wird gesendet oder gespeichert, Kontaktdaten braucht er nicht.
Beispielanlage
- Inbetriebnahme
- 01.08.2026
- Leistung
- 15 kWp
- Anlage
- auf einem Wohnhaus
- Einspeisung
- Teileinspeisung (Überschuss)
Wie im Rechenbeispiel der Verbraucherzentrale. Mit „Eigene Werte eingeben“ rechnen Sie Ihre Anlage.
Rechner Einspeisevergütung · Ausdruck aus dem Rechner auf topsun.de · Ihre Eingaben wurden nur in Ihrem Browser verarbeitet und nicht gespeichert.
Beispiel: Einspeisevergütung geltendes Recht
7,35 ct/kWh
Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.12.2026 · 20 Jahre ab Inbetriebnahme · Teileinspeisung
So entsteht der Satz
- Leistung bis 10 kW: 10 kW × 7,70 ct/kWh
- Leistung über 10 bis 40 kW: 5 kW × 6,66 ct/kWh
Summe 110,30 ÷ 15 kW = 7,35 ct/kWh im Mittel
- Die Zahlung läuft 20 Jahre ab Inbetriebnahme, bei gesetzlich bestimmten Werten bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres der Zahlung (§ 25 Abs. 1 EEG).
- Bis Smart Meter und Steuerbox eingebaut und vom Netzbetreiber getestet sind, darf die Anlage höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen (§ 9 Abs. 2 EEG).
- Bei negativen Börsenpreisen gibt es keine Zahlung; für Anlagen unter 100 kW gilt das ab dem Jahr nach dem Einbau des Smart Meters. Die ausgefallene Zeit wird hinten angehängt (§ 51 EEG).
Modellrechnung auf Basis öffentlicher Daten. Keine Ertrags- oder Renditezusage. Die verbindliche Auslegung entsteht nach Prüfung vor Ort.
Werte in ct/kWh; „–“: kein Anspruch. Markiert: Ihre Wahl.
| Inbetriebnahme | Satz | Dauer | Stand |
|---|---|---|---|
| 01.02.2026 bis 31.07.2026 | 7,43 ct/kWh | 20 Jahre | geltend |
| 01.08.2026 bis 31.12.2026 | 7,35 ct/kWh | 20 Jahre | geltend |
| 01.01.2027 bis 31.07.2027 | 5,20 ct/kWh | 36 Monate | Entwurf |
| 01.08.2027 bis 31.12.2027 | 5,14 ct/kWh | 36 Monate | Entwurf |
| 01.01.2028 bis 31.01.2028 | 5,14 ct/kWh | 36 Monate | Entwurf |
| 01.02.2028 bis 31.07.2028 | 5,08 ct/kWh | 36 Monate | Entwurf |
| 01.08.2028 bis 31.12.2028 | 5,02 ct/kWh | 36 Monate | Entwurf |
| 01.01.2029 bis 31.01.2029 | kein Anspruch | – | Entwurf |
| 01.02.2029 bis 31.07.2029 | kein Anspruch | – | Entwurf |
| 01.08.2029 bis 31.01.2030 | kein Anspruch | – | Entwurf |
| 01.02.2030 bis 31.07.2030 | kein Anspruch | – | Entwurf |
| 01.08.2030 bis 31.12.2030 | kein Anspruch | – | Entwurf |
Mehr zum Rechner
Wie rechnet der Rechner?
Inbetriebnahme bis zum 31.12.2026, geltendes Recht. Es gilt der Satz des Zeitraums, in dem die Anlage in Betrieb geht, gestaffelt nach Größe: Eine Anlage mit 15 kWp erhält für die ersten 10 kW den Satz bis 10 kW, derzeit 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung, und für die übrigen 5 kW den Satz bis 40 kW, derzeit 6,66 ct/kWh. Der Rechner zeigt den Mittelwert und den Rechenweg; für 15 kWp stimmt er mit dem Rechenbeispiel der Verbraucherzentrale überein. Gezahlt wird 20 Jahre ab Inbetriebnahme.
Über 100 kW. Hier gibt es keine feste Einspeisevergütung. Der Rechner zeigt den gestaffelten anzulegenden Wert; das ist kein Vergütungssatz, denn die Marktprämie ist der Unterschied zwischen diesem Wert und dem Marktwert des Solarstroms.
Inbetriebnahme ab dem 01.01.2027 (Entwurf vom 07.09.2026), Regierungsentwurf. Die Übergangszahlung ist der anzulegende Wert von 6,20 ct/kWh (Entwurf vom 07.09.2026) abzüglich 1,00 ct/kWh (Entwurf vom 07.09.2026). Für Anlagen, die ab dem 01.08.2027 in Betrieb gehen, sinkt der Wert je Halbjahr um 1 % (Entwurf vom 07.09.2026). Der Satz steht mit dem Zeitraum der Inbetriebnahme fest, gezahlt wird höchstens 36 Monate (Entwurf vom 07.09.2026), und nur für Anlagen unter der Leistungsgrenze des Jahres. Die ganze Tabelle steht auf der Seite EEG 2027: was gilt.
Inbetriebnahme vor dem 01.02.2026. Der Rechner kennt die Sätze ab diesem Zeitraum. Für ältere Anlagen tragen Sie den Satz aus der Abrechnung Ihres Netzbetreibers ein; dann rechnet er den Erlös im Jahr.
Was rechnet der Rechner nicht?
- Den Mieterstromzuschlag und Bürgerenergieanlagen rechnet er nicht; für Anlagen über 1.000 kW weist er auf den nötigen Zuschlag der Bundesnetzagentur hin.
- Den Aufschlag für Anlagen ab 40 kW aus dem Solarpaket I rechnet er nicht: Laut Bundesnetzagentur hat die EU-Kommission ihn nicht genehmigt.
- Wie viel Strom eine Anlage tatsächlich einspeist, hängt an Ertrag, Eigenverbrauch, Einspeisegrenze und Zeiten mit negativen Preisen. Der Rechner nimmt die Einspeisung, die Sie eintragen, und rechnet nur den Satz.
Was passiert mit meinen Daten?
Der Rechner rechnet in Ihrem Browser. Er sendet nichts, speichert nichts und ändert die Adresse der Seite nicht; nach dem Neuladen steht wieder das Beispiel da. Kontaktdaten braucht er nicht. Kommen Sie aus dem Rechner Eigenverbrauch, bringt der Link nur die Leistung der Anlage mit. Die Druckansicht druckt Ihr Ergebnis aus dem Browser.
Alle Werte mit Rechtsgrundlage stehen in der Rechtsstand-Tabelle.
