BESS-Direktinvestment

Batteriespeicher als attraktives Steuersparmodell

Investieren Sie in einen Batteriespeicher und sichern Sie sich gleich drei steuerliche Vorteile.

Die gezielte Steueroptimierung ist insbesondere für Spitzenverdiener, Erben oder Personen mit hohen Sonderzahlungen wie Boni, Provisionen oder Abfindungen ein wichtiger Baustein der Finanzstrategie – vor allem, wenn rückwirkende Steuervergünstigungen genutzt werden können.

Ein Direktinvestment in einen Batteriespeicher bietet nicht nur interessante Abschreibungsmöglichkeiten über den Investitionsabzugsbetrag (IAB) und die Sonder-AfA, sondern ergänzt Ihr Portfolio auch um einen nachhaltigen Sachwert mit stabilem Ertragspotenzial.

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG können Sie bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten schon vor der tatsächlichen Investition steuerlich geltend machen – im aktuellen Steuerjahr oder sogar bis zu drei Jahre rückwirkend.
Das reduziert Ihre Steuerlast spürbar, insbesondere bei einmaligen Einnahmen wie Boni, Abfindungen oder Sonderzahlungen.

Sonderabschreibung (Sonder-AfA)

Zusätzlich zur regulären Abschreibung können Sie im Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren bis zu 20 % der Investitionskosten steuerlich ansetzen.
Diese Sonder-AfA ist besonders vorteilhaft in einkommensstarken Jahren.

Lineare Abschreibung

Die verbleibenden Investitionskosten können über die technische Nutzungsdauer des Batteriespeichers – in der Regel über 10 Jahre mit jährlich 10 % – abgeschrieben werden.
So profitieren Sie langfristig von einem kontinuierlichen Steuervorteil.

Ihre Vorteile
  • Steuern sparen: Bis zu 70 % der Kosten absetzbar.
  • Rendite sichern: Stabiler Ertrag durch nachhaltige Anlage.
  • Nachhaltig investieren: Grüner, zukunftssicherer Sachwert.
  • Langfristig profitieren: Abschreibung über 10 Jahre.