Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma “TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K.” aus Otter
Alle Produkte der Firma TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. werden unter den nachstehenden Bedingungen geliefert (1) und bei entsprechender Auftragserteilung montiert (2). Es gelten für alle Leistungen gemeinsame Bedingungen, hierzu unter (3).
Alle Kaufverträge und Werkverträge sowie Werklieferungsverträge werden von unserer Seite aus zu den nachstehenden grundlegenden Bedingungen abgeschlossen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen Verkäufer und Käufer im Zusammenhang mit den Vertragsabschlüssen getroffen werden, sind in diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt.
Mit Auftragserteilung durch den Käufer, versichert dieser, in seiner Verfügungsbefugnis über das Grundstück und in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt zu sein.
Der Käufer ist mit der Speicherung und internen Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K., die auf der Grundlage der datenschutzrechtlichen Vorschriften erfolgt, einverstanden. Ferner ist der Käufer damit einverstanden, das Nachunternehmer mit den Lieferungen und Leistungen beauftragt werden.
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und / oder Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Wir legen Wert auf FairPlay im Geschäftsleben und haben diese Bestimmungen im Sinne einer reibungslosen Zusammenarbeit und auf der Basis des gegenseitigen Respektes der Geschäftspartner formuliert. Bitte lesen Sie sich unsere Geschäftsbedingungen genau durch und sprechen Sie uns bei Fragen gern an.
Ihr Team von “ TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K.“ Lars Riebesell
(1) Lieferung
TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. liefert nach Absprache mit den Kunden zu dem vereinbarten Liefertermin. TOPSUN GmbH – Stade ist zu Teillieferungen berechtigt. Für Nachlieferungen fallen keine Versandkosten an. Die Lieferung bzw. Montage erfolgt an den vom Käufer benannten Ort, unbeschadet der Genehmigung der örtlichen Behörde.
Unwägbarkeiten, die eine Anlieferung unserer Ware mit größeren Fahrzeugen wie z.B. LKWs nicht möglich machen bzw. erschweren, sind vom Käufer der TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. vorab mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, können entstandene Mehrkosten dem Käufer gegenüber in Rechnung gestellt werden. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Leistung, für Lieferverzögerungen oder sonstige Leistungshindernisse, sowie Schäden, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige nicht von uns verschuldete Ereignisse verursacht worden sind.
Gerät der Käufer mit der Annahme der Waren in Verzug oder verweigert er die Annahme der Lieferung, so ist TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. – nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Notwendige zusätzliche Leistungen zur vertragsgemäßen Fertigstellung des Werkes, die sich aus dem Zustand des Baukörpers oder Baugrundes ergeben und die selbst bei üblicher handwerklicher Sorgfalt vor Vertragsabschluss bzw. Baubeginn nicht erkennbar waren, sind vor deren Ausführung, einschließlich der Vergütung, zu vereinbaren.
Wird durch eine Ergänzung bzw. Änderung der Bestellung eine Leistungs- bzw. Preismehrung notwendig, wird diese im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich vereinbart. Anderenfalls gilt der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang fort.
TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. gewährt dem Endverbraucher eine gesetzliche Garantiezeit von 24 Monaten ab Rechnungsdatum. Die Garantie erstreckt sich auf alle nachgewiesenen Material- oder Fabrikationsfehler sowie Funktionsstörungen, sofern diese nicht auf einen unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Sollte die TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. vom Käufer zu einer Reklamation gerufen werden, bei der sich nach Prüfung der Sachlage herausstellt, dass Eigenverschulden des Käufers die Reklamation hervorgerufen hat, hat der Käufer die Kosten dieser Reklamation zzgl. An-und Abfahrtskosten selber zu tragen und erhält eine entsprechende Rechnung.
Bei Regen, Sturm, Gewitter, Hagel und Unwetter sind bei den Wintergärten und Terrassenüberdachungen bzw. Gewächshäusern der Firma “ TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. ” sämtliche Türen, Fenster und Lüftungsklappen zu schließen. Markisen sind einzufahren.
Dem Kunden wird angeraten, seine Terrassenüberdachung, Markise oder seinen Wintergarten über seine Gebäude- und Hausratversicherung ausdrücklich mit zu versichern.
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst auf den Käufer über, wenn dieser alle Forderungen aus dem Vertrag nebst etwaigen Zinsen und Kosten vollständig bezahlt hat.
Vor vollständiger Bezahlung ist weder eine Verpfändung, noch eine Sicherungsübereignung oder Herausgabe der Lieferung an Dritte gestattet. Eine etwaige Verjährung der esell e.K. – berührt die Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts nicht.
(2) Baugenehmigungen, Montage und Fremdarbeiten:
Montageleistungen und Fremdarbeiten werden mit dem Kunden direkt besprochen und entsprechende Vereinbarungen individuell getroffen. Grundsätzlich haftet TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. nicht für die Leistungen und das Verschulden anderer Monteure und Fremdfirmen.
Der Baugrund ist bauseits zu verantworten. Es obliegt dem Bauherrn daher, für eine etwaige Untersuchung des Grund und Bodens und dessen ordnungsgemäße Herstellung für die darauf durchzuführenden Arbeiten des Bauunternehmers Sorge zu tragen. Eine Haftung wegen der Mängel des Baugrundes besteht für den Werkunternehmer nicht.
Die Monteure sind nicht befugt Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständigen Leistungsverpflichtungen der Firma TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. hinausgehen.
Witterungsverhältnisse können hervorrufen, dass Aluspäne vom Wind in den Garten geweht werden oder noch einige Aluspäne auf der Terrasse liegen bleiben. Die Monteure verlassen die Baustelle besenrein.
Beim Glasauflegen und Einstellen der Anlage können Fingerabdrücke des Monteurs zu sehen sein. Dieses versuchen die Monteure möglichst zu vermeiden, jedoch ist es nicht ausgeschlossen. Dieses berechtigt den Kunden nicht, zu einem Rechnungsabzug oder Nachlass. Das Bauvorhaben wird nicht grundgereinigt an den Kunden übergeben. Dieses ist durch den Kunden selber zu veranlassen.
Bei einer Terrassendach-Dachmontage (sprich in die Dachpfanne) mit vorhandener Dachpappe des Hausdaches kann die Möglichkeit bestehen, dass diese beim Setzten der Dachhalter einreist bzw. beschädigt wird. Dafür wird keine Haftung von Seiten der Firma TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. übernommen. Wir versuchen dieses natürlich zu vermeiden und ansonsten bestmöglich mit den vorhandenen Dachpappen wieder herzustellen.
Im Bereich unterhalb des Bauvorhabens wird von Seiten der Firma TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. keine Haftung für Schäden an Elektroleitungen oder Verrohrungen, die vorab nicht schriftlich vom Kunden mitgeteilt oder ausgewiesen wurden, übernommen.
Wir führen unsere Arbeiten immer vorsichtig uns sorgfältig durch, jedoch können bei der Aufnahme der bereits vorhanden Bepflasterung, zur Montage unserer Profile, diese Steine beschädigt werden. Für diesen Fall haftet der Eigentümer und nicht wir als Bauleister. Die evtl. Neubeschaffung und Verlegung obliegt dem Eigentümer.
Sollte sich am Montagetag ergeben, dass Leitungen, Rohre oder anderes Unvorhergesehenes unterhalb des Bauvorhabens liegen, die nicht vorab vom Kunden schriftlich mitgeteilt oder ausgewiesen worden sind und bei der Montage stören oder die korrekte Montage nicht durchgeführt werden kann, trägt der Bauherr/Käufer die evtl. entstehenden Mehrkosten.
Bei von der Firma TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. ausgeführten Galabauarbeiten, unteranderem Verlegen von Outdoor Fliesen oder WPC Dielen können Wischspuren oder ein Restschleier von Fugenmaterial entstehen. Dieses versuchen die Monteure möglichst zu vermeiden, jedoch ist es nicht ausgeschlossen. Dieses berechtigt den Kunden nicht, zu einem Rechnungsabzug oder Nachlass. Fugen können sich über die Zeit verfärben. Diese können durch Reinigungsmittel und Chemikalien, der Witterung,
Verschmutzungen durch z.B. Staub und auch mit dem Alter der Fugen unterschiedlich stark ausfallen. Es muss regelmäßig gelüftet werden. Besonders ist hierauf zu achten, so lange die Fugen frisch verarbeitet wurden. Die Trocknungszeit unterscheidet sich je nach Temperatur, Luftfeuchtigkeit und den örtlichen Gegebenheiten und trägt zum Ergebnis der Verfugung bei. Das Bauvorhaben wird nicht grundgereinigt an den Kunden übergeben. Dieses ist durch den Kunden selber zu veranlassen.
Ist der Kunde zur Abnahme des Bauprojekts nicht zur Unterschrift des Abnahmeprotokolls vor Ort, gilt das Bauprojekt als abgenommen.
Die fachgerechte Montage des Bauprojektes erfolgt durch Unternehmen, die bereits langjährig mit der Firma TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. zusammenarbeiten.
Elektro- und Pflasterarbeiten müssen vom Käufer selber an eine Fremdfirma auf eigene Rechnung in Auftrag gegeben werden. Diese Tätigkeiten werden nicht von der Firma TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. durchgeführt.
Bauanträge, Bauanzeigen und Baugenehmigungen sind Sache des Kunden. Der Kunde kann jedoch mit TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. eine individuelle Vereinbarung treffen, wenn er eventuell Unterstützung beim zuständigen Bauamt benötigt.
Allgemein weist TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. darauf hin, dass auch für eine Terrassenüberdachung eine Bauanzeige und ein Bauantrag erforderlich sein kann, insbesondere aber auch für Wintergärten und Gewächshäuser. Dies ist nach den landesrechtlichen Vorschriften unterschiedlich geregelt. Es ist immer angeraten, in der Planungsphase das Bauamt und die Nachbarn mit einzubeziehen. Dies ist eine Obliegenheit des Kunden. Der Kunde kann TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. aber gern ansprechen, wenn er Unterstützung hierbei benötigt.
(3) Allgemeine Bestimmungen für alle Leistungen von TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K.
Alle Angebote von TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet hat. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Farben, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten von TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. gehören, bleiben im Eigentum von TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. und enthalten unverbindliche Angaben, soweit sie nicht von TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
Jeder Vertrag kommt mit der Annahme des durch die Bestellung des Käufers abgegebenen Vertragsangebots durch TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. zustande. TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. sendet dem Käufer in diesem Fall eine Auftragsbestätigung mit den wesentlichen Bestandteilen der Bestellung des Käufers. TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. behält sich vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu erbringen. Änderungen im Design bzw. technischer Weiterentwicklungen unserer Produkte sind freibleibend und jederzeit vorbehalten.
- Zahlungsbedingungen
Wir liefern für den privaten und gewerblichen Bedarf. Die Lieferung erfolgt per Vorauskasse. Andere Zahlungsbedingungen können individuell abgestimmt und vereinbart werden.
Grundsätzlich gilt:
Die Zahlung erfolgt in Teilbeträgen (Abschlagszahlungen) zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen und grundsätzlich nur per Überweisung.
Der Käufer hat die vollen Teilbeträge zu zahlen. Abzüge sowie Skonto sind ausgeschlossen.
Zahlt der Käufer nicht fristgemäß, gerät er in Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Ohne Erhalt der vereinbarten Teilbeträge (Abschlagszahlungen) vom Käufer, ist die TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. – ihrerseits nicht zur Leistung verpflichtet. Das recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. anerkannt sind.
- Rückgaberecht
Alle bestellten Produkte sind Einzelanfertigungen, die extra für Sie kundenspezifisch angefertigt werden. Sie sind grundsätzlich von Umtausch bzw. Rückgabe ausgeschlossen, wenn nichts anderes ausnahmsweise ausdrücklich schriftlich von TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. bestätigt wurde. Der Kunde trägt dann die Kosten der Rücksendung. Technische Änderungen, die in die Produktion einfließen, stellen kein Reklamationsgrund dar. Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften sofort nach Erhalt zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer sofort nach Auslieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. und dem Spediteur zu rügen. Transportschäden sind sofort nach Erhalt der Ware schriftlich und mündlich dem Spediteur oder Fahrer und TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. anzuzeigen. Für spätere eventuelle Reklamationen besteht für TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. keine Anerkennungspflicht.
TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. ist nicht zu Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich und mündlich gerügt hat. Soweit ein zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt , verpflichtet sich TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. – unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen – zur Nacherfüllung , es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
Verweigert der Käufer die angemessene Nachbesserungsfrist, wird die Firma TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. von der Gewährleistungshaftung frei.
Fristsetzungen durch den Kunden zur Nachbesserung sind auf die Wetterlage abzustimmen. Jahreszeitlich bedingt ist z.B. das Abdichten des Bauprojektes nur möglich bei konstant plus 5 Grad Außentemperatur und durchgängigem trockenem und nicht feuchtem Wetter. Im Außenbereich ist es nicht anders funktionell durchführbar.
Ein Anschluss des Bauprojektes an die Hauswand kann problematisch werden, da die Hauswände uneben sein können, aus unterschiedlichen Materialen bestehen, evtl. Anstriche vorhanden sind, die unsere Dichtungsmaterialien abweisen. Das Abdichten durch die Monteure an die Hauswand ist somit eine Wartungsfuge. Der Kunde hat selber dafür Sorge zu tragen, diese Wartungsfuge bei Bedarf zu erneuern. Es handelt sich hierbei um keinen Reklamationsgrund.
Bei seitlichen Anschlüssen an weitere Baukörper wie vorhandene Garagen, Winkelbauten oder Schuppen, sind diese nicht immer im 90° Winkel zur Hauswand stehend, so dass es zu einer Spaltbildung kommen kann. Außerdem können unterschiedliche Neigungswinkel der Dächer, vorhandene Dachüberstände der Gebäude, Dachrinnen und ähnliche Elemente einen direkten Anschluss verhindern oder erschweren. Die Abdichtung dahingehend ist nicht Bestandteil der Leistung.
Seitenelemente, Schiebeanlagen, Faltanlagen sind Bodenseitig immer gerade. Haben die Terrassenböden ein eingearbeitetes Gefälle kommt es Bodenseitig zu einer Spaltbildung. Gleiches gilt beim Wandseitigen Anschluss, wenn die Wände des Objektes uneben, versprungen oder nicht gerade sind.
Abhilfe schaffen Leisten, in Terrassendach-Farbe beschichtet, die gegen Aufpreis angebracht werden können.
Rücktritt vom Kaufvertrag
Alle bestellten Produkte sind Einzelanfertigungen, die extra für Sie kundenspezifisch angefertigt werden (Regalware ausgeschlossen), diese Produkte werden teilweise von verschiedenen Herstellern und Zulieferern extra für Sie bestellt. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur mit erhöhtem finanziellen Aufwand während der Bestellphase (Bestellphase ist je nach Ware unterschiedlich) und nur auf Anfrage innerhalb von einer Woche nach Bestellung möglich. Sollte der Rücktritt möglich sein, wird ein finanzieller Ausgleich in Höhe von 25% des Kaufpreises von TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. erhoben, dieser ist nach Rücktritt sofort fällig.
Die Firma TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die erforderliche Baugenehmigung nicht erstellt wird, technische Voraussetzungen nicht um zu setzten sind oder dem Käufer die Bereitstellung der finanziellen Mittel für das Projekt objektiv unter keinen Umständen möglich ist. Der Käufer hat in diesen Fällen der Firma TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. die bis dahin entstandenen Aufwendungen und Schäden zu ersetzten
- Gewährleistung/Haftung:
TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. gewährt eine 24-monatige Gewährleistung auf seine Produkte. Die Laufzeit beginnt ab Rechnungsdatum (bitte Rechnung gut aufbewahren). Bestätigt die durch uns oder eine von uns beauftragte Fremdfirma / Kundendienst den Gewährleistungsfall, so werden die mangelhaften oder beschädigten Teile von uns kostenlos mit Materialien unserer Wahl ersetzt oder instand gesetzt, die dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Beschädigungen an Verschleißteilen. Bei allen Schäden durch normale Abnutzung entfällt die Gewährleistung.
Bitte halten Sie den Original-Kaufvertrag bereit, ohne den eine Bearbeitung nicht möglich ist. Für alle Verträge gilt der einfache und verlängerte Eigentumsvorbehalt: Bis zur endgültigen Bezahlung bleibt die Ware das Eigentum von TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K..
- Montagebedingungen, -leistungen und -umfang bei Warmwintergärten
Die vertraglich vereinbarte Montageleistung bei Warmwintergärten umfasst den Aufbau der Konstruktion ab Oberkannte Fundament, die Befestigung am Baukörper, die Montage des Wintergartendachs und die Versiegelung von Wandanschlüssen und Seitenelementen nach dem Stand der Technik.
Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefer- bzw. Montagetermin die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen und sämtliche baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind.
Voraussetzung beim Warmwintergarten ist insbesondere, dass ein gemäß Fundamentplan fachgerecht erstelltes, frostsicher gegründetes, statisch einwandfreies und in den Maßen passendes Fundament vorliegt. Für die rechtzeitige Erstellung des Fundaments oder die sonstige Vorbereitung des Baugrundes hat der Käufer auf eigene Kosten zu sorgen. Diese Leistungen gehören nicht zum Leistungsumfang des Kaufvertrags und sind nicht von der TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. zu leisten. Vorbereitungs- und Folgearbeiten, wie z.B. Putz-, Maurer-, Maler-, Tischler-, Dachdecker-, Klempner-, Fliesen-, Versiegelungs-, Abspritzarbeiten und Rüstungen, sind nicht im Leistungsumfang der TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. erfasst. Diese Arbeiten sind gesondert nach Aufwand abzurechnen und zu vergüten oder an andere Handwerksunternehmen zu vergeben.
Der Anschluss und die Installation von Elektroanlagen, z.B. Motoren, Beleuchtungen, Beschattungs- oder Wintergartensteuerungsanlagen, gehören nicht zum Vertragsinhalt. Der Käufer hat diese Arbeiten von zugelassenen Elektrofachbetrieben auf eigene Kosten ausführen zu lassen.
Den bei der Firma TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. durch Montagebehinderungen entstandene Schaden, hat der Käufer zu ersetzten.
Schlussbestimmungen, Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Parteien ist der Hauptsitz von TOPSUN MARKISEN, Inhaber Lars Riebesell e.K. in Otter im Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichts Tostedt. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie das Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
Sollte eine Regelung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bewirkt dies die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Eine solche Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
Stand 01.11.2022